Das IHS publizierte einen Policy Brief, der in der Kurzzusammenfassung vorgibt anhand eines Referendums zu zeigen, „dass die gesellschaftliche Akzeptanz einer hohen einmaligen Vermögensabgabe in einem demokratischen Land weitgehend nicht gegeben ist“. Tatsächlich fand die Abstimmung vor beinahe 100 Jahren in der Schweiz statt. Auf solche Irreführungen muss zurückgegriffen werden, weil die Menschen heute mehrheitlich für eine Vermögenssteuer sind.
Das Institut für Höhere Studien publizierte Ende Mai einen Policy Brief von Simon Loretz und David Stadelmann „Zur gesellschaftlichen Akzeptanz von einmaligen Vermögensabgaben“. In der Kurzzusammenfassung wird versprochen, dass die „breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz von einmaligen Vermögensabgaben anhand eines einzigartigen Falles eines Referendums“ untersucht wird.
Referendum vor fast 100 Jahren
Tatsächlich handelt es sich um ein Referendum in der Schweiz im Jahr 1922 (!) über eine einmalige Vermögensabgabe, eingebracht von der sozialdemokratischen Partei. Die vorgeschlagenen Sätze reichten von 8 bis 60% gestaffelt für Vermögen über 1,7 Mio. Euro (nach heutigem Wert). Die Vermögensabgabe sollte entweder zur Tilgung der Staatsschulden oder zur Finanzierung einer Invaliditäts- und Alterpension genutzt werden. Damit einher gegangen wäre die Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden, woraufhin die Finanzbranche, bürgerliche Parteien und Bauern gegen die Vermögensabgabe Sturm liefen. Die Initiative wurde von 87% der Wahlbeteiligten abgelehnt.
Die Einschätzung des IHS, dass eine Volksabstimmung in der Schweiz vor 92 Jahren für die heutige Debatte in Österreich von Relevanz ist, ist absurd. Die Schweiz lehnte 1925 dann auch eine Invaliditäts- und Alterspension ab – nach der Logik des IHS müssten diese Eckpfeiler eines funktionierenden Sozialsystems auch abgeschafft werden, da ihre Unterstützung durch die Bevölkerung in Österreich 2014 nicht gegeben sein kann.
Vermögensabgabe nicht vordringlich
Tatsächlich klingen Vermögensabgaben radikal, sind aber nichts anderes als begrenzte Vermögenssteuern. Eine Vermögensabgabe, zum Beispiel 10% des heutigen Vermögens, ist aus administrativen Gründen ohnehin nicht sofort im Gesamten fällig, sondern sie wird gestreckt – etwa auf 10 Jahre. (Deutschland nach dem 2. Weltkrieg zum Beispiel streckte die Vermögensabgabe auf 30 Jahre.) Somit sind in diesem Beispiel hier jedes Jahr 1% des Vermögens als Abgabe zu entrichten (wenn man den Zinseszinseffekt ignoriert). Nach 10 Jahren ist die Abgabe abgezahlt, und das Thema Vermögenssteuer möglicherweise erledigt. Vermögenssteuern sind daher der richtige Weg.
Bevölkerung heute für Vermögenssteuern
Dass das IHS ein unhaltbares Policy Paper mit irreführender Kurzzusammenfassung publiziert, zeigt, wie verzweifelt die Lage der GegnerInnen einer Vermögenssteuer ist. Aktuelle Umfragen zeigen nämlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung Vermögenssteuern wünscht.