Analysen zum Vermögen privater Haushalte, ausgehend von Erhebungen der ÖNB und weiterführende Studien belegen, dass das Vermögen in Österreich nicht nur hoch, sondern auch extrem ungleich verteilt ist. Der steuerpolitische Grundsatz Wirtschaftssubjekte nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern, wird durch die höhere Besteuerung der immoblien Faktoren Arbeit und Konsum gegenüber den mobilen Faktoren Kapital und Unternehmen konterkariert.
Vermögenskonezntration verschärft Ungleichverteilung
Eine Änderung der Vermögensverteilung ist unerlässlich, als es eben die Grundlage für Vermögensbildung darstellt. Das verfügbare Einkommen kann nicht nur zur Finanzierung des eigenen Lebens herangezogen, sondern auch zur weiteren Vermögensbildung verwendet werden. Das leistungslose Einkommen, das aus Vermögen erzielt wird, bietet neben umfangreicheren persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten zudem eine umfangreiche Möglichkeit am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen und verschafft darüber hinaus Ansehen, Einfluss und demzufolge Macht. Schon die bloße Existenz von nennenswerten Vermögen vermittelt eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Leistungsfähigkeit als Grundsatz
Ein finanzwissenschaftliches Prinzip der Besteuerung liegt in der Leistungsfähigkeit begründet. So hat die progressive Besteuerung in der Einkommensteuer zum Ziel, die Wirtschaftssubjekte nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern. Demnach ist die steuerliche Leistungsfähigkeit abhängig von der Höhe des Einkommens und der Grad der Progression sorgt für eine gleichmäßigere Nettoeinkommensverteilung. In allen EU-Mitgliedsländern besteht der Grundsatz, dass Steuerpflichtige nach ihrer Leistungsfähigkeit als Konsequenz des Gerechtigkeitsgebots besteuert werden sollen. Jedoch wird dieser Grundsatz durch verstärkte Besteuerung der immobilen Faktoren Arbeit und Konsum gegenüber den mobilen Faktoren Kapital und Unternehmen konterkariert. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Anteil der Steuern am Bruttoinlandsprodukt in den EU-Staaten nur unwesentlich verändert, jedoch sind die Strukturen hinsichtlich der Besteuerung der mobilen und immobilen Faktoren zu Lasten von Arbeit und zugunsten von Kapital und Unternehmen verschoben worden
Auch in der steuerpolitischen Diskussion bleiben meist gesamtwirtschaftliche Wirkungen, die beispielsweise von der Einkommensteuer ausgehen außer Betracht. So wie Änderungen indirekter Steuern verteilungspolitische Konsequenzen nach sich ziehen, können Vermögensbezieher und GewinneinkommensbezieherInnen legal die Steuerbasis manipulieren. Diese Möglichkeiten stehen LohnempfängerInnen nicht offen. Für Lohnabhängige ist die legale Verringerung der Besteuerung durch Absetzmöglichkeiten stark eingeschränkt, wodurch sich die effektive Steuerlast in Relation zu Kapitaleignern immer weiter erhöht.
Absicherung der Vermögenswerte rechtfertigt höheren Beitrag
Auch Vermögende profitieren von der ausgabenseitigen Umverteilung. Der Staat garantiert in sämtlichen Politikbereichen die Grundlage ihrer Wirtschaftsweise. Optimale Bedingungen werden geschaffen, den Kapitaleinsatz bestmöglich zu verwerten, von der Infrastruktur bis zur Bildungspolitik. Allein aus diesem Nutzen und der Absicherung der Vermögenswerte ist ein höherer Beitrag von Vermögenden mehr als gerechtfertigt.
Im internationalen Vergleich schneidet Österreich bei der vermögensbezogenen Besteuerung bekanntlich äußerst dürftig ab. Auffalend bei der Aufkommensentwicklung Österreichs gemessen am BIP und jener der EU15 ist, dass, abgesehen vom vergleichsweise niedrigen Niveau, die fallende Tendenz des Aufkommens seit den 1990er Jahren in Östererich, während im Gegensatz dazu international steigende Werte zu registrieren sind.
Argumente gegen Vermögensbesteuerung nicht stichhaltig
Sowohl an der Notwendigkeit als auch an der Möglichkeit vermögensbezogener Besteuerung besteht kein Zweifel. Ebenso an der schon lange zwingend notwendigen Änderung der derzeitigen Steuerstruktur vorzunehmen. Der Großteil der Bevölkerung wäre bei entsprechenden Freibeträgen aber auch generell von einer vermögensbezogenen Besteuerung aufgrund der gegebenen Verteilungsverhältnisse ohnehin nicht oder nur geringfügig belastet.
Die Ängste derer, die eine Vermögensbesteuerung gar nicht erst treffen würde, sind rational nicht erklärbar.
Auch das Doppelbesteuerungsargument hält nicht. Rein verfassungsrechtlich hielten unterschiedliche Steuern mit gleichen Anknüpfungspunkten nicht stand. Besteuert werden nicht dieselben Gegenstände, oder die gleichen wirtschaftlichen Aktivitäten, sondern unterschiedliche wirtschaftliche, daher steuerliche Tatbestände. Daher stößt sich niemand daran, dass vom Einkommen Lohn- bzw. Einkommensteuer zu leisten ist, anschließend von diesem Einkommen Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer oder sonstige Verbrauchsteuern verrichtet werden müssen. Genauso gibt es keine Begründung, warum nicht vermögensbezogene Steuern einbehalten werden. Das eine Mal wird der Einkommenszufluss besteuert, die anderen Male die verschiedenen Einkommensverwendungen.
Es gibt daher keine gute Begründung, warum nicht Steuern auf Vermögen geleistet werden sollten.