Einige stellen Kollektivvertragsverhandlungen als überholt dar: „Nicht zeitgemäß“ ist die Meinung jener, die entweder kein Interesse mehr an einer funktionierenden Sozialpartnerschaft haben oder gerne allein über die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten bestimmen wollen. Die PionierInnen der österreichischen Gewerkschaftsbewegung haben aber ein Sozialpartnersystem miterschaffen, welches immer noch ein weltweites Vorbild ist.
Nicht Patriarchen oder von Eigentümern drangsalierte ManagerInnen entscheiden über die Mindeststandards in einem Betrieb, sondern der gemeinsam ausverhandelte Branchenkollektivvertrag. Der oder die Einzelne muss nicht um einen höheren Lohn „betteln“ gehen, sondern Gewerkschaften und BetriebsrätInnen sitzen stellvertretend für die Beschäftigten einer ganzen Branche mit den Arbeitgebern am Verhandlungstisch. Das ist weltweit vielleicht nicht einzigartig, aber in seiner Ausprägung und Breitenwirksamkeit außergewöhnlich.
Anteil am Wohlstand
Unser solidarischer Kampf um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen ist bis heute die beste Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, einen nachhaltigen Anteil am Fortschritt und am Wohlstandswachstum zu bekommen. Die jährlichen Lohnrunden werden jeden Herbst mit den Verhandlungen für die Metallindustrie eröffnet. Die dort vereinbarten Erhöhungen sind Orientierungspunkte für weitere Branchen. Das hilft vor allem schwächeren Gruppen, auch eine positive Einkommensentwicklung zu erreichen. Die solidarische Lohnpolitik der Gewerkschaften hat bisher auch dem Wirtschaftsstandort Österreich sehr genützt. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zum sozialen Frieden und unterstützt die stetige Entwicklung unseres Wirtschaftssystems.
Reformen und Innovationen
Auch wenn Konflikte nicht ausbleiben und Diskussionen durchaus heftig und lang geführt werden: Die Sozialpartner treiben Reformen und Innovationen in den Kollektivverträgen voran. Regelmäßig werden Lohngruppen verändert, die Kriterien der Gehaltseinstufungen überarbeitet oder neue Modelle zur Arbeitszeitgestaltung eingeführt. Ebenso haben Kollektivverträge einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung des Arbeitsrechts bzw. eine sozialpolitische Vorreiterrolle. Es sind konkrete Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen, die sich über Kollektivverträge rascher regeln lassen als über die Gesetzgebung. Zuletzt ist uns das mit der vollständigen Anrechnung von Karenzzeiten bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen gelungen. Nachteile, vor allem für Frauen, beim Urlaubsanspruch, Krankenentgelt oder Jubiläumsgeld gehören nun der Vergangenheit an.
Wann ist solidarische Lohnpolitik erfolgreich?
Eine solidarische Lohn- und Kollektivvertragspolitik wird aber nur dann weiterhin erfolgreich sein, wenn es gelingt, durch regelmäßige Lohn- und Gehaltserhöhungen ein Sinken des Einkommensniveaus der arbeitenden Menschen zu verhindern und den erreichten Wohlstand fair auf alle zu verteilen. Derzeit erleben wir jedoch, dass sich die Entwicklung der Unternehmensgewinne immer mehr vom Einkommenswachstum der ArbeitnehmerInnen abkoppelt.
Und es gibt eine Verschiebung: Wir haben eine rasante Entwicklung auf den Finanzmärkten und Unternehmenseigentümer, deren Hauptsorgen ausschließlich die Höhe ihrer Dividenden sind. Diese steigenden Kapitalerträge kommen fast ausschließlich den bereits Vermögenden zugute, die Masseneinkommen nehmen im Vergleich hingegen nur schwach zu.
Instrument der Verteilung
Damit wird die Kaufkraft geschwächt, das Wachstum gebremst und die Arbeitslosigkeit steigt an. Eine negative Abwärtsspirale für die gesamte Wirtschaft wird in Gang gesetzt. Wir müssen es also schaffen, diese Finanzmarktorientierung der Unternehmen und die dadurch enorm gestiegenen Gewinne stärker bei den Kollektivvertragsverhandlungen einzubeziehen. Nur dann werden solidarische Lohn- und Gehaltsverhandlungen auch zukünftig ein zentrales Instrument unserer Wohlstandsverteilung sein.
Dieser Beitrag ist als Kommentar in Arbeit&Wirtschaft 10/2016 erschienen, die sich mit dem Schwerpunktthema Kollektivverträge auseinandersetzt.
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