Qualitätssicherung in der Lehrausbildung

28. Mai 2015

Die Sozialpartner haben bei der künftigen Novelle zum Berufsausbildungsgesetz – wie bereits im Bildungsdialog angekündigt – ein Qualitätssicherungssystem für die betriebliche Lehrausbildung ausgearbeitet. Die ausverhandelten rechtlichen Bestimmungen sind von einem gemeinsamen Engagement der Sozialpartner abhängig.

 

Bis jetzt keine Bestimmungen im Berufsausbildungsgesetz

Bis dato sind keine rechtlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung im Berufsausbildungsgesetz vorhanden. Weder für die Evaluierung der Lehrabschlussprüfungen noch für die Abbrecher bei diesen. Die Sozialpartner konnten sich nach zähen Verhandlungen auf einen Zielparagrafen im Berufsausbildungsgesetz einigen.

Ausbildungspolitisch sind diese rechtlichen Bestimmungen ein wichtiges Kriterium zur Verbesserung der Facharbeiterausbildung in Österreich. Die Landes-Berufsausbildungsbeiräte übernehmen die Funktion von „Qualitätsbeiräten“. Ausgehend von Analysen einer jährlichen Berechnung der Antritts- und Erfolgsquoten bei Lehrabschlussprüfungen werden, beginnend bei den schlechtesten Quoten, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität bei den betroffenen Lehrberufen/Branchen vorgeschlagen. Der Maßnahmenkatalog umfasst die Beratung der Lehrbetriebe sowie die eventuelle Einrichtung von Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung, Ausbildungsverbundmaßnahmen, Prüferschulungen usw. Kritisch zu sehen ist, dass Sanktionen für unbelehrbare Betriebe fehlen. Als Beispiel sei hier der Ausbildungsentzug erwähnt.

Weiters wird ein Qualitätsausschuss beim Bundesberufsausbildungsbeirat eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, Instrumente und Maßnahmen zu Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu beraten und zu entwickeln, wie z.B. die Ausarbeitung systematischer Konzepte für die betriebliche und überbetriebliche Ausbildung, innovative Modellprojekte, Monitoring der Antritts- und Erfolgsquoten bei den Lehrabschlussprüfungen, Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlinge und Lehrbetriebe, insbesonders regionale und branchenbezogene Maßnahmen, Abstimmung mit den Landesberufsausbildungsbeiräten zur Konzeption dieser Maßnahmen.

Wichtige Rolle der AK bei der Umsetzung

Auf einzelbetrieblicher Ebene beobachten die Lehrlingsstellen sowie die AK insbesonders die Erfolgsquoten unter Berücksichtigung der Betriebsgröße bzw. der Anzahl der Lehrlinge. Zur Unterstützung der Betriebe werden bei Bedarf Ausbildungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Konkret ist in diesem Zusammenhang auch die Evaluierungs- und Erhebungstätigkeit der Arbeiterkammer, die gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Vereinbarungen über eine Steigerung der Qualität mit den Betrieben festlegt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Arbeiterkammer die treibende Kraft bei der Einführung der Qualitätssicherung war. Das ist sicher erst der Anfang. Weitere Maßnahmen, wie z.B. verpflichtende Überprüfungen ab einer Quotenzahl, müssen folgen. Aber der Weg ist das Ziel!