Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat für die WKÖ eine Studie zur Vermögensteuer mit apodiktischen wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen veröffentlicht.
So heißt es darin: “Gegen eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer spricht nicht nur der geringe Ertrag und der hohe Verwaltungsaufwand, auch die schwere Erfassbarkeit bei der Bewertung von einzelnen Vermögensarten die Eingriffe in die Privatsphäre notwendig machen würden.”
Das IHS hält das Erbschaftsthema mit zwei Seiten Text zwar denkbar knapp, aber gerade dies könnte eine konzise Beantwortung einer spannenden Frage erlauben: Wieso wirft eine Erbschaftsteuer angeblich so wenig ab, wenn gleichzeitig das Vermögen viel stärker wächst als das BIP?
Ein klein wenig skeptisch hinsichtlich der Qualität der IHS/WKÖ-Studie werden LeserInnen im Erbschaftsteil, wenn auf Folgeseiten verwiesen wird, die zwar folgen, aber ohne die versprochenen Inhalte (Probleme in Schweden und Deutschland). Auch die Information zum Verwaltungsaufwand einer Erbschaftsteuer bleibt leider ohne Quellenangabe: „Laut Schätzung sollen ca. 130 Finanzbeamte zu rund 25% ihrer Arbeitszeit damit befasst gewesen sein.“ Manche mögen diese positiven Beschäftigungseffekte von 32-33 Jobs vielleicht begrüßen. Andere werden ausrechnen, dass jedeR private UnternehmerIn dies für ein Traumgeschäft hielte (Steueraufkommen 2007: etwa 150 Mio. Euro bei Kosten von 130 x 60.000 Euro durchschnittlicher Personalaufwand dividiert durch 4 = ca. 2 Mio Euro). Doch das IHS spricht von einem hohen Verwaltungsaufwand.
Geringer Ertrag einer Erbschaftsteuer?
Leider werden vom IHS keine Simulationen angestellt, sondern es wird nur berichtet, dass früher nur wenige Menschen die Erbschaftsteuer zahlten. Eigentlich ist dies ein Vorteil dieser Steuer, die niemanden etwas wegnimmt, aber jenen weniger gibt, die ohnehin aus dem Vollen schöpfen.
Was ist überhaupt ein geringer Ertrag? 1 Mio. Euro oder 1 Mrd. Euro? Beim Vergleich des potentiellen Aufkommens einer Erbschaftsteuer mit den Kosten für Kindergartenplätze oder Armutsbekämpfung mutiert das vorgeblich Geringe jedenfalls zum Beachtlichen.
Und wieso das Erbschaftssteueraufkommen für Österreich in der Größenordnung von 2007 fortgeschrieben werden soll, bleibt sowieso ein Rätsel. Für einen Vergleich Deutschland-Österreich hat sich in Vermögensbelangen die Größenordnung 1:10 als gute Daumenregel erwiesen. Demnach wäre hierzulande von einem Steueraufkommen von 460 Mio. Euro bei einer ähnlich reichenfreundlichen Ausgestaltung wie in Deutschland auszugehen.
Ich vermute aber, dass die Beurteilung „gering“ mit Blick auf die aggregierten privaten Vermögenswerte getroffen wurde. 25% der Arbeitszeit von 130 Finanzbeamten wären als Argument, sogar in einer Auftragsstudie, wohl zu bizarr. Das Erbschaftsteueraufkommen in Deutschland betrug 2010 4,6 Mrd. Euro. Das geschätzte gesamte Nettovermögen der privaten Haushalte lag bei etwa 13 Billionen Euro. Die Erbschaftsteuer ist auch in Deutschland als Bagatellbelastung konzipiert. Erbschaften gewinnen in der Vermögensakkumulation zwar an Bedeutung, aber die Erbschaftsteuer ist symbolischer Natur. So machten 1.300 Fälle ein Drittel des Steueraufkommens aus.
Erfassbarkeit bei der Bewertung von einzelnen Vermögensarten
Gemeint ist in der IHS/WKÖ-Studie vermutlich die Erfassbarkeit und die Bewertung der erfassten Vermögensarten und nicht die Erfassbarkeit der Bewertung. Internationale Forschung zeigt, dass Menschen den Wert ihres Immobilienvermögens – und dies ist der größte Brocken innerhalb der Vermögenspositionen – gut kennen und in Befragungen weitgehend richtig angeben.
Auch innerhalb des HFCS des Eurosystems war dies so (siehe etwa Italien). Und wer zu den Möglichkeiten der Erfassbarkeit von Vermögenspositionen etwas lernen will, studiere die Antragsformulare für MindestsicherungsbezieherInnen (z.B. NÖ oder Rechtsvorschriften Wien). Bei den Armen wird buchstäblich alles erfasst und alles geprüft. Am Unwissen der Menschen zu ihrem Vermögen liegt es demnach nicht, an den Möglichkeiten einer beinahe grenzenlosen Diskretion der Vermögenden zu ihrem Reichtum viel eher.
Als Argument kann eine angeblich schwierige Erfassbarkeit von Vermögen daher nur in eine Richtung dienen: Für die Notwendigkeit von Datenvollständigkeit bei Vermögensfragen, damit die ExpertInnen wissen, wovon sie sprechen, bevor sie dämpfende Wachstumseffekte einer Vermögenssteuer berechnen und Reiche auf der Flucht visualisieren.
Eingriffe in die Privatsphäre
Eingriffe des Staates in die Privatsphäre vulgo Schnüffeleien stellen eine wirksame Drohkulisse dar. Doch solche Eingriffe würden sich bei der Mehrheit der Haushalte in Grenzen halten, denn etwa in Wien sind es die Top-30%, welche fast 92% des Nettovermögens halten.
IHS/WKÖ mögen vielleicht sogar Recht haben. Möglicherweise ziehen reiche ErblasserInnen weg vom Wörthersee nach Kasachstan, wenn man ihre Erben kräftig besteuert. Die Machtfunktion des Vermögens ist bei den Vermögenden ja zentral. Sie können auswandern (exit) oder der Politik drohen (voice). Machtasymmetrien in der Gesellschaft sind aber ein anderes Thema als die Richtigkeit der Besteuerung von Erbschaften. Wer an einer Erbschaftsteuer nur kritisiert, dass sie wenig Aufkommen generiere und schwierig zu administrieren sei, hat ihre Sinnhaftigkeit grundsätzlich akzeptiert.
Gerade wegen des Spannungsverhältnisses zwischen Macht der Vermögenden und Sinnhaftigkeit einer Erbschaftssteuer aus Gerechtigkeitsüberlegungen bleiben Behauptungen gegen eine Erbschaftsteuer im Status quo gläubigen Ressentiment verankert. Wird die gesellschaftliche Macht der Vermögenden als unveränderbar betrachtet, dann ist konsequenterweise ein Endpunkt von Steuerdebatten erreicht. Doch das rien ne va plus gilt dann nicht nur für SteuerexpertInnen, sondern auch für die Demokratie. NeoklassikerInnen sollten sich an Irving Fisher erinnern, der in seiner Presidential Address 1919 vor der American Economic Association betonte: “first great factor responsible for an undemocratic distribution of wealth – the inheritance system”