In gewöhnlichen Jahren betragen die Agrarsubventionen an die österreichische Landwirtschaft mehr als 2 Milliarden Euro. Wenn aufgrund hoher Erntemengen die Preise verfallen und gleichzeitig ein Teil der Betriebe wegen Dürre und/oder Frost geringe Mengen erntet, steigen die Begehrlichkeiten nach mehr öffentlichen Geldern. Für 2016 wurden schlussendlich einige Hundert Millionen mehr an Zuschüssen gewährt. Von Steuermitteln für die Ernteversicherung über Zahlung für Frostschäden, Hilfspaketen für Schweine- und Milchbauern bis hin zum Entfall der Sozialversicherungsbeiträge reicht die Palette. Doch egal wie hoch die Agrarsubventionen sind, der Eindruck bleibt, es gehe allen immer schlechter. Aber, ist das tatsächlich so? Oder werden die Mittel schlicht nicht zielgerichtet eingesetzt?
Der Großteil dieser zusätzlichen Subventionen kommt nicht aus dem Agrarbudget, sondern aus anderen Steuertöpfen. Die Summe der tatsächlichen Agrarausgaben wird so nicht im vollen Ausmaß sichtbar. Auch für die statistische Einkommensberechnung zählen manche Subventionen nicht. Daher wird weiterhin ein Durchschnittseinkommen berechnet werden, das als Begründung für weitere zukünftige Unterstützungsmaßnahmen herhalten muss.
Nichtzahlung der Sozialversicherung für ALLE LandwirtInnen
Die Entscheidung, den Landwirtinnen und Landwirten die Zahlung eines ganzen Quartalsbeitrag an die Sozialversicherung der Bauern (SVB) zu erlassen kostet die Republik 167 Mio €. Noch keine Einigung gibt es bisher, ob es sich dabei um eine Stundung oder eine Streichung des Beitrages handelt. Diese sehr außergewöhnliche Maßnahme, die bisher keine Branche gefordert hatte, wurde mit der schlechten Marktsituation für die MilchproduzentInnen begründet. Profitieren werden jedoch alle LandwirtInnen – und zwar unabhängig von ihrer tatsächlichen Einkommenssituation.
Was, so die berechtigte Frage, hat die Sozialversicherung mit dem Milchpreis zu tun? Und warum sollen auch kuhlose LandwirtInnen ihren Eigenbeitrag zum Solidarsystem nicht leisten? Klar ist, diese Maßnahme löst keine Marktprobleme. Denn das Dilemma am Milchmarkt ist durch die steigende Milchproduktion in Kombination mit der weniger wachsenden Nachfrage verursacht.
Viele landwirtschaftliche Betriebe zahlen systemimmanent keine Einkommenssteuern. Aber ein gewisser Eigenbeitrag aller LandwirtInnen an die SVB wurde bisher außer Streit gestellt. Zahlt doch die öffentliche Hand ohnehin annähernd 80% der Beiträge an das Pensionssystem der SVB. So gesehen stellt jede Beitragskürzung eine Erhöhung der öffentlichen Mittel dar, die außerhalb des Agrarbudgets aufzubringen sind.
Streichung des Sozialversicherungsbeitrage begünstigt höhere Einkommen
Größere Betriebe mit höherem Einkommen zahlen für gewöhnlich höhere SVB-Beiträge und profitieren dadurch am meisten von der Nichtzahlung des Beitrags an die SVB. Konkret würde ein kleiner Betrieb mit 933 € und ein größerer Betrieb mit 3.313 € davon profitieren (Definitionen von „kleiner“ und „großer“ Betrieb“ gemäß Grüner Bericht des BMLFUW, Vgl Tab. 4.1.3.).
In der nachfolgenden Grafik ist das extrem unterschiedliche Einkommen in der Landwirtschaft abgebildet.
Pro-Kopf-Einkommen in der Landwirtschaft im Jahr 2015