Equal Pay Day 8. Oktober – um ein Viertel weniger

08. Oktober 2013

Am 8. Oktober 2013 hat ein männlicher Vollzeit-Arbeitnehmer in Österreich im Durchschnitt bereits jenes Arbeitseinkommen erreicht, wofür eine weibliche Vollzeitbeschäftigte im Schnitt noch bis Jahresende arbeiten muss. Dieses Datum markiert den sogenannten „Equal Pay Day“, der den prozentuellen Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern von rund 23 Prozent auf den Kalender 2013 umlegt. Gemessen in Zeit macht der Einkommensnachteil von Frauen also etwa drei Monate oder ein Jahresquartal aus.

85 Tage wird „gratis“ gearbeitet

Je später der Equal Pay Day, umso gleicher sind die Einkommen zwischen den Geschlechtern verteilt. Am frühesten ist Vorarlberg dran (8. September), gefolgt von Oberösterreich, Tirol und Salzburg (23., 27. und 30. September). Noch vor dem bundesweiten Schnitt datieren Niederösterreich und Steiermark (5. und 6. Oktober). Knapp nach dem Bundesschnitt rangieren Burgenland und Kärnten (9. und 10. Oktober). Am spätesten, nämlich am 22. Oktober, wird der Equal Pay Day in Wien begangen.  Den Rest des Jahres arbeiten Frauen statistisch betrachtet, salopp formuliert, unbezahlt – bundesweit 85 Tage.

In Geld gemessen summiert sich der Einkommensunterschied im Laufe des Jahres auf brutto mehr als 10.500 Euro, die am Gehalts- oder Lohnkonto der Frauen „fehlen“. Dieses Einkommensgefälle reicht von etwa 9.500 Euro in Wien bis 14.400 Euro in Vorarlberg:

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Einkommensnachteil hat viele Ursachen

Diese Vollzeit-Betrachtung fokussiert den Teil der Arbeits- und Einkommensrealität, der für den Großteil der Männer gilt (mehr als 90 Prozent haben Vollzeitjobs), aber nur für jene Hälfte der erwerbstätigen Frauen, die nicht Teilzeit arbeiten. Doch eine wesentliche  Ursache für die unterschiedlich hohen Einkommensniveaus insgesamt ist  die – mit der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zusammenhängende – unterschiedliche Erwerbsarbeitszeit. Zudem kommt die Teilung des Arbeitsmarktes – die Konzentration auf bestimmte Branchen mit relativ niedrigen Einkommen, wobei sich hier Ursache und Wirkung vermengen. Nicht zuletzt ist das Entlohnungsverhalten der Unternehmen diskriminierungsbehaftet. Laut WIFO kann die Hälfte des Einkommensunterschieds durch „beobachtbare“ Faktoren wie die Branchenkonzentration erklärt (nicht unbedingt legitimiert) werden. Die andere Hälfte beruht auf systematischer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Österreich an vorletzter Stelle im EU-Vergleich

EU-weit rangiert Österreich beim Lohngefälle sogar an zweitschlechtester Stelle, denn hierzulande müssen Frauen um einen deutlich geringeren Stundenlohn als Männer arbeiten. Nur in Estland ist das Gefälle noch höher:

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Dass eine gerechtere Entlohnung möglich ist, zeigt der öffentliche Dienst, wo Frauen je nach Arbeitszeit zwischen rund 80 und fast 100 Prozent der Männerverdienste beziehen, wohingegen in der Privatwirtschaft Frauen zwischen weniger als der Hälfte bis 70 Prozent der Männerniveaus erhalten. Diese und weitere Informationen sind im Frauenmonitor der AK OÖ enthalten.

100 Prozent Einkommensgerechtigkeit!

Für gleichere Einkommen ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: zu allererst eine gerechtere Aufteilung der gesamten Arbeit, Erwerbsarbeit und „privat“ erbrachter Versorgungsarbeit. Dazu braucht es – durch eine angemessene Besteuerung der Einkommens- und Vermögensstärksten sowie des Finanzkapitals zu finanzierende – Investitionen insbesondere in Pflege, Kinderbetreuung und Bildung, die eine freie Entscheidung bzgl. des Erwerbsausmaßes erst ermöglichen. Zudem müssen die Betriebe flexibler werden: werden Vollzeitstellen frei oder neu ausgeschrieben, dann sollten dabei Teilzeitbeschäftigte im Betrieb den Vorrang haben. Ein Recht auf Stundenaufstockung oder auch auf Reduktion der Stunden, je nach Lebensphase, entspricht den Bedürfnissen aller Menschen, Frauen wie Männer.

Auch die Forderung gleiche Bezahlung  bei gleicher bzw. gleichwertiger Tätigkeit richtet sich an Unternehmen: richtige Einstufung laut KV-Schema, korrekte Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit, Anhebung der Mindestlöhne  und –gehälter auf 1500 Euro in allen Branchen etc. Für eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung sind die Unternehmen verantwortlich. Ein Viertel Einkommensunterschied bei Vollzeit ist Ergebnis deren Fehlverhaltens, das mit starken Gewerkschaften und BetriebsrätInnen samt sanftem Druck von öffentlicher Seite zu korrigieren ist. Strukturelle Missstände wie jener des hartnäckigen Einkommensnachteils, der nur langsam sinkt, sind keinem persönlich bzw. individuellem Versagen einzelner Frauen zuzuschreiben, wie oft dargestellt. Doch das ist der alte „Schmäh von individuellen Lösungen für strukturelle Probleme“, wie die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal zu sagen pflegte. Frauen wollen Brot und Rosen und nichts weniger als „100 Prozent Einkommensgerechtigkeit“, wie die ÖGB-Frauen fordern