Vom ambitionierten Energieeffizienzgesetz ist nur wenig geblieben. So wie es aussieht, werden die EnergielieferantInnen und energieverbrauchende Unternehmen nur wenige bis gar keine Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchführen, sondern sich billig freikaufen. Während sich die Finanzministerin über neue Einnahmen freut, werden die Konsumentinnen und Konsumenten dafür teuer bezahlen.
Es war einmal eine gute Idee. Mit drei ganz konkreten Maßnahmen soll der Klimaschutz auf EU-Ebene vorangetrieben werden: CO2-Reduktionen, mehr erneuerbare Energien und ein effizienterer Energieeinsatz. Zu Erneuerbare Energien und dem CO2-Regime auf EU-Ebene wäre viel zu sagen und alles hätte den Tenor: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Das Thema Energieeffizienz blieb lange sehr vage, nun konnte man sich auf EU-Ebene aber zu einer Richtlinie durchringen, die die Mitgliedstaaten zu bestimmten Einsparungszielen verpflichtet. Die Koalitionsparteien haben sich 2011 in einem Entschließungsantrag dazu bekannt, die Steigerung der Energieeffizienz mit einem Bundesgesetz voranzutreiben.
Verpflichtende Energieeffizienzmaßnahmen
Die Idee des Energieeffizienzgesetzes ist so einfach wie vernünftig. Durch ordnungsrechtlichen Vorschriften – und nicht wie bisher mit hohen Fördergeldern – soll der Energieverbrauch und damit die Energiekosten reduziert werden. Wie in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie vorgesehen könnten so in Österreich jährlich 1,5 Prozent des Endenergieverbrauchs eingespart werden.
Um dieses Ziel zu erreichen werden EnergielieferantInnen aller Art (von Strom über Pellets bis hin zu Benzin) sowie energieverbrauchende Unternehmen zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Die EnergielieferantInnen können solche Maßnahmen bei ihren oder anderen EndkundInnen setzen und sich diese Energie-Einsparungen „anrechnen“ lassen. Erfolgen kann dies etwa indem sie die energetische Sanierung eines Wohnhauses, den Einbau neuer Fenster, die Umrüstung auf modernere Geräte oder Energieberatung (mit)finanzieren.
Die Investitionen in Energieeffizienz werden Geld kosten, und die Energiehändler werden diese Kosten über die Endverbraucherpreise zu einem wesentlichen Teil auf die privaten Haushalte überwälzen. Damit die Kosten für die privaten Haushalte begrenzt bleiben, wurde eine Forderung der AK aufgenommen. Zumindest 40 Prozent der von den EnergielieferantInnen zu erbringenden Energieeffizienzmaßnahmen sind nun so zu setzen, dass sie bei Haushalten wirksam werden. Denn nur wenn der Energieverbrauch der Haushalte sich verringert, kann trotz steigender Energiepreise das Versprechen erfüllt werden, dass die Energiekosten für die Haushalte nicht steigen.
Die Sache hat jedoch einen Haken
Tatsächlich ist von diesem ambitionierte Ansatz nur mehr wenig übrig geblieben: Durch Zugeständnisse an die Wirtschaft wurden beginnend mit dem Begutachtungsprozess bis hin zur Regierungsvorlage die Vorschläge immer stärker abgeschwächt. Der Gesetzesentwurf ermöglicht es den EnergielieferantInnen und Unternehmen sich „freizukaufen“. Das wäre kein all zu großes Problem, so lange dieses „freikaufen“ teuer ist und die EnergielieferantInnen daher dennoch Energieeffizienzmaßnahmen setzen.
„Freikaufen“ ist billiger als Maßnahmen zu setzen
Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf ist der Ausgleichssatz allerdings so niedrig festgesetzt worden, dass es für die EnergielieferantInnen weitaus billiger ist, sich durch Zahlung des Ausgleichsbetrags „freizukaufen“ statt Maßnahmen zu setzen. Aber dem nicht genug: Offensichtlich wurde in letzter Minute beschlossen, dass die Ausgleichszahlungen ins allgemeine Budget fließen sollen. Damit ist nicht einmal gesichert, dass diese Gelder auch tatsächlich für Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden und die Finanzministerin darf sich ab 2015 über Einnahmen in Höhe von etwa 180 Mio Euro pro Jahr freuen. Übrig bleibt also eine neue Massensteuer, die durch Überwälzung im Endeffekt von den privaten Haushalten zu zahlen sein wird. Die 40 Prozent-Quote für die Haushalte ist damit zu einer leeren Hülle mutiert. Denn 40 Prozent von nichts ist eben nichts.
Keine Ziele können nicht verfehlt werden
Es liegt auf der Hand, dass durch die Aufweichung des Gesetzes die ursprünglich genannten Ziele wohl nicht erreicht werden können. – Keine Problem! In der Regierungsvorlage wurden die ursprünglichen Ziele – nämlich bis Jahr 2020 den Endenergieverbrauch auf jenen des Jahres 2005 zu senken oder um 200 PJ zu verringern – einfach gestrichen.
Die Steigerung der Energieeffizienz ist heute wohl die wichtigste Säule der Energiepolitik und unerlässlich zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Der Regierungsentwurf zum Bundes-Energieeffizienzgesetz ist jedoch zu einer leeren Hülle verkommen. Und so muss – noch vor Beschlussfassung im Nationalrat, für die eine 2/3 Mehrheit nötig sein wird – befürchtet werden, dass damit eine wichtige Gelegenheit vertan wurde. Sollte es im Parlament nicht noch zu substantiellen Verbesserungen kommen, bleibt nicht mehr als ein Gesetz ohne Wirkung und eine neue Massensteuer für die KonsumentInnen.