Seit geraumer Zeit – genauer: seit Beginn der Krise – werden manche WirtschaftswissenschafterInnen und PolitikerInnen nicht Müde, vor der unmittelbar bevorstehenden (Hyper-)Inflation zu warnen. Ob nun eine Hyperinflation bevorsteht oder nicht, kann natürlich nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Aber einerseits kann festgehalten werden, dass der Preisanstieg gerade in den letzten Monaten sehr gering war, und es in einigen europäischen Krisenländern sogar in Richtung Deflation geht. Andererseits kann man eines: die Inflationswirkung einiger Preissteigerungen seriös berechnen.
Die Messung der allgemeinen Preissteigerung
Nun, wie und woran wird die Inflation gemessen? Im EU-Raum sind die Vorgaben der Berechnungsmethoden für die einzelnen Mitgliedsländer rechtlich verbindlich geregelt und orientieren sich nach international anerkannten Methoden. Dies schafft statistisch abgesicherte und nachvollziehbare Ergebnisse. Basisdateninstrument ist der aus ca. 790 Positionen bestehende Warenkorb, der laufend an die Konsumgewohnheiten angepasst wird. Die Preisbewegungen der einzelnen Warenkorbpositionen werden Monat für Monat beobachtet und führen schließlich zur monatlich zu veröffentlichenden Inflationsrate.
Gebührenlawine und Inflationsschub?
Im Standard war am 13. Juni 2013 zu lesen: „ÖVP will wegen Preistreiberei auf Gebührenbremse steigen“. An anderer Stelle war sogar von einem Inflationsschub die Rede. Doch sehen wir uns die Sachlage ein wenig genauer an.
Im oben erwähnten Warenkorb befinden sich auch Dienstleistungspositionen, die offenbar besonders dankbare Größen darstellen, die öffentliche Hand der Preistreiberei zu zeihen. Betroffen sind ca. 40 Warenkorbpositionen, die mehr oder weniger von der öffentlichen Hand als Dienstleistung angeboten werden. Man spricht daher gemeinhin von sogenannten administrativ preisgeregelten Dienstleistungen. Gemeint sind insbesondere Preise für die Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Rezepte, Parkraumbewirtschaftung, Postdienste, E-card aber auch Lotterie, Rubbellose usw. sind davon betroffen. Insgesamt, wie gesagt, ca. 40 Positionen.
Inflationswirkung der Gebühren überschätzt
Nehmen wir nun einmal zur Veranschaulichung ein Extrembeispiel an: die Preise für Müllentsorgung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkraumbewirtschaftung erhöhten sich um 20 %. Für diese vier Positionen beträgt das Indexgewicht in Summe 0,72821. Also 0,72821 % der Gesamtausgaben eines durchschnittlichen österreichischen Haushalts entfallen auf diese vier Indexpositionen. Unter Einbeziehung dieser Gewichtung errechnet sich ein fiktiver Inflationsbeitrag in Höhe von lediglich 0,14826 Prozentpunkten. Umgelegt auf die Inflation vom Mai 2013 bedeutete dies eine fiktive Gesamtinflation von 2,4 % (Die offizielle Inflationsrate betrug 2,3 %). Von Inflationsschub könnte und kann also keine Rede sein.
Und noch eines ist dabei zu berücksichtigen: dieses Ergebnis bezieht sich auf ganz Österreich. Wollte man es nur auf ein Bundesland beziehen, so würde sich der Inflationsbeitrag erheblich reduzieren und die offizielle Gesamtinflation nahezu unverändert lassen.
Inflationswirksame Preistreiberei muss man woanders suchen
Würde man obiges Beispiel auf die Nettomieten übertragen – der Preisanstieg im Jahresabstand soll diesmal „nur“ 5 % betragen – so ergäbe sich ein Inflationsbeitrag von 0,2076 Prozentpunkten. Das Schlimme daran ist, dass bei diesem Beispiel ein sehr großer Realitätsbezug besteht: der durchschnittliche Anstieg der Mieten – zieht man zur Berechnung die Jahresabstände die letzten 12 Monate heran – betrug 4,1 %.