© A&W Blog
Datenquelle: BALI-Datenbank des BMASK, Statistik Austria.… und die Erwerbsbeteiligung auch
Die Erwerbsquoten zeigen wie viel Prozent der Personen einer Altersgruppe aktiv im Erwerbsleben stehen oder aktiv eine Arbeit suchen.
Die zweite Grafik zeigt die Veränderung der Erwerbsquoten bei den Männern, es ist erkennbar, dass es genau im Bereich der 55-65 Jährigen zu einem massiven Anstieg der Erwerbsbeteiligung gekommen ist. So stieg die Erwerbsquote etwa der sechzigjährigen Männer von knapp 40% im Jahr 2010 auf über 64 Prozent im Jahr 2016. Berücksichtigt man nun nur diesen Anstieg der Erwerbsquoten, so ergibt sich ein zusätzliches Arbeitsangebot von knapp 62.000 Männern in dieser Altersgruppe (blaue Balken).
Die erste Grafik zeigt die Veränderung der Erwerbsbeteiligung bei den Frauen, wobei hier zusätzlich zum Anstieg der Erwerbsbeteiligung der 55-65 Jährigen noch auffällt, dass auch die 45-54 jährigen Frauen inzwischen eine deutlich höhere Erwerbsbindung aufweisen. Neben den 66.000 Frauen die durch gestiegene Erwerbsquoten in der Altersgruppe zwischen 55 und 65 auf den Arbeitsmarkt kommen, ergeben sich noch einmal zusätzliche 54.000 Frauen in der Gruppe zwischen 45-54 Jahren (rote Balken).
Letztere Gruppe ist dabei nicht nur von den Pensionsreformen getrieben die vor allem die knapp 55 Jährigen betroffen hätte sondern von einer offenbar stärkeren Erwerbsbindung der Frauen in den Geburtsjahrgängen ab 1962. Offenbar blieben bereits in diese Generation wenige Frauen nach einer eventuellen Babypause dauerhalft zu Hause, sondern kehrten bald wieder in den Arbeitsmarkt zurück.
Trotz der erst ab 2023 einsetzenden Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters von Männern und Frauen tragen bereits jetzt Frauen einen enormen Anteil der Lasten bei den Anpassungen im Pensionssystem.
Der Anstieg der Erwerbsbevölkerung in diesen Altersgruppen ist insgesamt noch stärker, da nunmehr die Geburtsjahrgänge nach 1955 und damit die beginnende Babyboomer Generation in diese Altersgruppe aufrückt. Die Jahrgänge ab 55 sind also nicht nur aktiver am Arbeitsmarkt es sind nach Abschluss des Staatsvertrages und mit einsetzendem Wirtschaftswunder auch schlicht mehr Babys zur Welt gekommen.
Zukünftige Pensionsreformen mittels Beitragsgestaltung?
Das österreichische Pensionssystem ist also sehr anpassungsfähig. Die bisher durchgeführten Pensionsreformen sind einerseits wirksam andererseits aber auch unangenehm. Sie stabilisieren das System angesichts der demografischen Herausforderungen. Denn die Babyboomer Jahrgänge beginnen in Österreich mit dem Jahrgang 1955 und enden mit dem Pillenknick Anfang der siebziger Jahre. Der derzeit größte lebende Geburtsjahrgang 1965 umfasst mit 144.000 Personen um die Hälfte mehr Leute als der Jahrgang der heute achtzehnjährigen mit gut 95.000.
Der Anstieg des faktischen Pensionsalters kommt also zumindest aus Sicht des Pensionssystems genau zur richtigen Zeit, nämlich bevor sich die Babyboomer aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes wird allerdings zusätzlich strapaziert.
Anpassungen im Pensionssystem sind derzeit vor allem auf der Finanzierungsseite gefordert. Wie eine Auswertung des Sozialministeriums zeigt (pdf, Seite 8), werden von einer ASVG Durchschnittspension von 1.115 € im Monat 904 € durch Beiträge und nur 210 € durch Steuermittel finanziert. Von der durchschnittlichen Selbständigen Pension (GSVG) von 1.274 € nur 652 € aus Beiträgen und 621 € aus dem allgemeinen Steuertopf beglichen werden. Eine Angleichung der Beitragsätze zwischen Unselbständigen und Selbständigen und eine verstärkte Einbeziehung von Kapitaleinkommen in die Finanzierung der Altersvorsorge wäre der logische nächste Reformschritt.