Menschen ohne formalen Ausbildungsabschluss haben ein deutlich höheres Risiko arbeitslos zu werden. Fast die Hälfte aller Arbeitsuchenden verfügt über keinen in Österreich anerkannten beruflichen Abschluss, sondern hat maximal die Pflichtschule abgeschlossen. Trotzdem setzt die Politik zunehmend auf einen Ausbau der Beschäftigungsförderung, insbesondere der Lohnsubventionen, zu Lasten der Qualifizierung von arbeitsuchenden Menschen.
Zusätzliches Budget – aber wofür?
Das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik wurde für die nächsten Jahre durch das Bundesfinanzrahmengesetz 2016-2019 zwar aufgestockt, allerdings hat dieses Budgetplus für die Arbeitsmarktpolitik einen bitteren Nachgeschmack. Aufgestockt wird im Wesentlichen das “Programm 50+”, um die Beschäftigungschancen von Menschen über 50 zu verbessern. Für die Jahre 2016 und 2017 gibt es dafür budgetäre Mittel im Ausmaß von jeweils 250 Mio. Euro, die allerdings per Gesetz zweckgebunden sind, d.h. 60% der Mittel sind für Eingliederungsbeihilfen reserviert und mit 40% der Mittel können Projekte des zweiten Arbeitsmarktes für diese Zielgruppe gefördert werden.
Durch diese Bindung an Zielgruppe und Instrumente wird der Spielraum für andere Interventionen und auch für weitere Gruppen auf dem Arbeitsmarkt deutlich kleiner. Generell ist die gesetzliche Festlegung, wofür das Arbeitsmarktpolitikbudget des Arbeitsmarktservice (AMS) verwendet werden soll, eine Abkehr von der bisherigen Vorgangsweise und widerspricht gänzlich dem Autonomieprinzip, das dem Arbeitsmarktservicegesetz zugrunde liegt. Über die Verwendung dieser Mittel wird sonst in den jeweiligen – sozialpartnerschaftlich besetzten – Gremien des AMS auf Bundes- und vor allem auf Landesebene entschieden. Dadurch wird gewährleistet, dass in der jeweiligen Region mit dem Geld die spezifischen Problemlagen mit adäquaten Maßnahmen bekämpft werden. Durch die gesetzliche Zweckbindung ist es auch nicht möglich, diese zusätzlichen Mittel für die Umschulungen älterer, gesundheitlicher beeinträchtigter Personen einzusetzen. Das bisherige Programm „Aufstieg“ wurde daher aus Budgetgründen auf Eis gelegt. Und selbst dann, wenn die Mittel des Programms 50+ nicht verausgabt werden können (wie es bspw. bei der Eingliederungsbeihilfe in Wien der Fall ist), ist es nicht möglich, sie für andere sinnvolle Maßnahmen zu verwenden (mehr dazu im Beitrag “Lohnsubentionen an Grenzen angelangt”).
Fachkräftestipendium – keine zweite Chance mehr
Ein weiterer Preis für die zusätzlichen Mittel war die Einstellung des Fachkräftestipendiums (FKS). Das Fachkräftestipendium wurde mit Juli 2013 eingeführt. Es entspricht einer langjährigen Forderung der ArbeitnehmerInnenvertretung, den Abschluss einer Berufsausbildung durch entsprechende Existenzsicherung während der Ausbildung zu ermöglichen. Bezogen werden kann das FKS während einer Karenzierung des Arbeitsverhältnisses oder während der Arbeitslosigkeit. Ursprünglich befristet mit Ende 2014 wurde die Geltungsdauer letztes Jahr bis 31.Dezember 2017 eigentlich verlängert.
Im Juni 2015 wurde aber mehrheitlich, jedoch gegen die Stimmen der AN-VertreterInnen, im Verwaltungsrat des AMS beschlossen, dass 2016 und 2017 keine Mittel mehr für das Fachkräftestipendium zur Verfügung gestellt werden. Es wurde damit de facto eingestellt und so der Wunsch des Finanzministeriums im Zuge der Verhandlungen zum Bundesfinanzrahmengesetz umgesetzt.
Das Besondere am Instrument FKS ist, dass Arbeitsuchende eine Ausbildung auch dann beginnen können, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt eigentlich vermittelbar wären. Der Grundsatz „Vermittlung vor Schulung“ des Arbeitsmarktservice (AMS) sieht im Wesentlichen Aus- und Weiterbildungsangebote für jene vor, deren Wiederbeschäftigung in der bisherigen Branche unwahrscheinlich oder aus anderen Gründen (wie etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen) unmöglich ist. Vor allem für Frauen, die im Handel oder Tourismus jederzeit vermittelbar sind und daher kaum ein Angebot zur beruflichen Neuorientierung erhalten, war das Fachkräftestipendium ein Ausweg aus der beruflichen Sackgasse, überwiegend in Richtung Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufe.
Offensichtlich ist das FKS eine Antwort auf Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse vieler Menschen, die eine Ausbildung abschließen oder sich beruflich neu orientieren wollen. Bis zum Stichtag Ende Juni 2015 bezogen 5.966 Personen ein Fachkräftestipendium, 66% davon sind Frauen und 94% der BezieherInnen begannen die Ausbildung während der Arbeitslosigkeit.
Zwar gibt es noch keine Daten über die Arbeitsmarktintegration nach der Ausbildung, da die meisten noch andauern (die durchschnittliche Dauer der Ausbildungen liegt bei mehr als 700 Tagen), unterdurchschnittliche Abbruchquoten und überdurchschnittliche Zufriedenheitswerte der TeilnehmerInnen sind aber erste Zeichen für ein erfolgreiches Instrument.
Ein Blick in die Zukunft?
Die mittlerweile gänzliche Abschaffung dieser zweiten Chance ist ein Schlag ins Gesicht vieler Weiterbildungswilligen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch einen Ausbildungsabschluss deutlich steigen würden.
Es ist zwar richtig, dass auch das AMS selbst, arbeitslose Personen schult bzw. Schulungen zukauft, die von Arbeitslosen besucht werden. Allerdings geht der Anteil an Qualifizierungen am Budget deutlich zurück. Betrug er jahrelang etwa zwei Drittel des gesamten Budgets, beträgt er 2015 nur mehr 57% und wird in den nächsten Jahren voraussichtlich unter 50% fallen, wenn es nicht gelingt, hier eine andere Schwerpunktsetzung herbeizuführen. Im Gegenzug steigt der Anteil der Beschäftigungsförderung deutlich auf ebenfalls fast 50%, vorrangig durch die massive Erhöhung der Eingliederungsbeihilfen. Die Regierung setzt in der Arbeitsmarktpolitik offensichtlich lieber auf kurzfristige Erfolge und nimmt dabei hohe Mitnahmeeffekte in Kauf anstatt Weiterbildung mit langfristiger und nachhaltiger Wirkung, die allerdings erst mit einiger Zeitverzögerung sichtbar wird, zu forcieren.
Natürlich muss auch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildung nachgedacht werden, insbesondere durch die Einbeziehung der Bildungspolitik. So ist längerfristig eine Zusammenführung der Leistungen zur Finanzierung der Existenzsicherung während Weiterbildung sinnvoll und notwendig. Allerdings versehen mit einem Rechtsanspruch und auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt. Bis dahin braucht es aber mehr Mittel in der Arbeitsmarktpolitik für Weiterbildung: zur Fortführung des Fachkräftestipendiums in der bisherigen Form, zur Umschulung für gesundheitlich Beeinträchtigte und für alle anderen, die ihre Arbeitslosigkeit dadurch wirksam und dauerhaft beenden können.