12-Stunden-Tag und Ruhezeitverkürzung im Tourismus – wie wirkt sich das aus?

28. Juni 2018

Die angedachten Flexibilisierungen im Arbeitszeitgesetz zugunsten der ArbeitgeberInnen betreffen den Tourismus sehr wesentlich und führen in der Folge zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. Denn Ausweitungen der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten sowie Verkürzungen von Ruhezeiten bei geteilten Diensten bedeuten für die Beschäftigten noch weniger Planbarkeit von Freizeit, noch weniger Schlaf, noch weniger Privatleben, noch mehr Belastungen und erhöhte Unfall- und Erkrankungsgefahr. Im Endeffekt wird die Unzufriedenheit bei den Beschäftigten im Tourismus noch mehr steigen und zum endgültigen Verlust der Attraktivität der Branche führen.

Längere Arbeitszeiten, verkürzte Ruhezeiten u. v. m. – Einbußen für ArbeitnehmerInnen bei Freizeit, Geld und Gesundheit!

Die Regierung hat im Initiativantrag zur Arbeitszeitnovelle noch flexiblere Arbeitszeiten für MitarbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe vorgesehen. Es soll nicht nur noch länger gearbeitet werden, sondern es sollen auch Ruhezeiten verkürzt werden.

Diese Thematik war schon viele Jahre lang eine der größten Forderungen der ArbeitgeberInnen in den Kollektivvertragsverhandlungen und wurde auch immer wieder in der medialen Diskussion aufgegriffen.

Nun folgt die Regierung diesem Wunsch und will folgende Änderungen:

1.    Die Definition der Führungsebene soll auf die dritte Ebene ausgedehnt werden, sodass in Zukunft neben GeschäftsführerInnen und ManagerInnen auch AbteilungsleiterInnen aus den Schutzregelungen des Arbeitszeitgesetzes herausfallen. Das könnte dazu führen, dass in Zukunft versucht wird, aufgrund der Formulierungen in den Lohngruppen diverse Berufsgruppen als dritte Ebene zu bezeichnen und somit die Schutzmaßnahmen zu umgehen.

2.    Es ist nun vorgesehen, dass im Hotel- und Gastgewerbe Ruhezeiten bei geteilten Diensten (mit einer mindestens dreistündigen Unterbrechung) auf acht Stunden verkürzt werden sollen. Dies ist aktuell bereits im Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe verankert, jedoch mit der Einschränkung auf Saisonbetriebe und nur unter bestimmten Auflagen. Ziel dieser Sozialpartnereinigung vor drei Jahren war es, vollzeitbeschäftigte Arbeitsverhältnisse in Saisonbetrieben zu garantieren.

Die Kriterien sind folgende:

  • Eine Verkürzung ist nur für Vollzeitarbeitsverhältnisse vorgesehen.
  • Die ArbeitnehmerInnen bekommen vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eine Unterkunft zur Verfügung gestellt oder wohnen maximal 30 Kilometer entfernt.
  • Die verkürzten Ruhezeiten sind in einem Ruhezeitkonto, welches der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zu führen hat, festzuhalten.
  • Der Verbrauch der Ersatzruhe und somit der Ausgleich des Ruhezeitkontos ist nur durch einen Entfall eines geteilten Dienstes im Block möglich (z. B. Abenddienst von 18 bis 22 Uhr entfällt als ganzer Block). Somit wurde eine andere Ruhezeit verlängert und gleichzeitig die Arbeitszeit reduziert.

3.    Ein Übertragen von Zeitsalden in den Durchrechnungszeitraum war bisher nicht möglich und soll aber nun mehrmals durch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes ermöglicht werden. Das bedeutet, dass nun Beschäftigte bei Leistung von Überstunden diese nicht sofort ausbezahlt bekommen werden, sondern im Rucksack immer weiter mitnehmen müssten. Für viele Beschäftigte im Tourismus, aber auch in sonstigen Branchen, ist der einzige Anreiz für die Überstundenerbringung deren finanzielle Abgeltung. Sie arbeiten mehr und bekommen dafür die Überstunden samt Zuschläge ausbezahlt, sodass dadurch das Monatseinkommen aufgebessert wird. Bei einem mehrmaligen Übertrag würde in vielen Fällen die finanzielle Abgeltung wegfallen, sodass der Anreiz auch wegfallen würde.

4.    Der 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche sollen fast das ganze Jahr möglich sein. Der Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe ermöglicht es bereits jetzt, fünfzehn Überstunden in der Woche zu leisten, jedoch nur bei erhöhtem Arbeitsbedarf. Nun soll dies unabhängig von einem erhöhten Arbeitsbedarf ohne Einschränkung auf zwanzig Überstunden pro Woche angehoben werden.

Was bedeutet das alles? – ein Beispiel

Folgendes Beispiel zeigt, wie sich die von den Regierungsfraktionen im Parlament vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe auswirken können:

Ein Arbeitnehmer namens Karl arbeitet als Servicekraft in einem Hotel in Unterpremstätten und wohnt in Bruck an der Mur, das ist eine Entfernung von 64 Kilometern oder 43 Minuten mit dem Pkw. Mit den von der Regierung geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes könnte sein gewöhnlicher Tagesablauf bald so aussehen:

Aufstehen um 5.00 Uhr, Abfahrt um 5.30 Uhr, Ankunft am Arbeitsort um 6.14 Uhr am MitarbeiterInnenparkplatz, bis 6.25 Uhr umziehen und Weg zum Arbeitsplatz, Dienstbeginn um 6.30 Uhr. Bis 10.30 Uhr baut Karl das Frühstücksbuffet auf und ist für die Wünsche der Gäste da, immer auf den Beinen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er noch keine Gelegenheit zu frühstücken, nur einen Kaffee hat er neben seiner Arbeit getrunken.

Um 10.30 Uhr zieht sich Karl wieder um und fährt nach Hause. Um 11.14 Uhr ist Karl zu Hause – Zeit für sich allein, denn Frau und Kinder sind in der Arbeit und in der Schule.

Um 16.30 Uhr macht sich Karl wieder auf den Weg, da er in den Feierabendverkehr von Graz kommt und sicher länger als die 43 Minuten an Fahrzeit einrechnen muss. Um 17.35 Uhr ist er wieder am MitarbeiterInnenparkplatz, dann umziehen und zum Arbeitsplatz. Von 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr Abenddienst. Um 22.50 Uhr Heimfahrt und um 23.34 Uhr Ankunft am Wohnort. Die Familie schläft und hat ihn den ganzen Tag nicht gesehen. Karl geht noch ins Bad und legt sich um 00.00 Uhr nieder.

Nach fünf Stunden läutet der Wecker und das Arbeitsleben geht von vorne los.

Karl legt für seinen Arbeitsweg täglich 256 Kilometer zurück.

Wenn auch noch Überstunden dazu kommen?

In dem angeführten Beispiel muss Karl keine Überstunden machen, aber diese kommen im Tourismus natürlich auch vor. Sollte er um 22.30 Uhr seinen Dienst nicht beenden können, geht sich die achtstündige Ruhezeit bis 6.30 Uhr nicht mehr aus.

Muss er am Vormittag länger bleiben, da an diesem Tag noch ein Mittagsservice vorgesehen ist und die Tagesarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt wird, sieht der Ablauf so aus:

Der Dienst endet dann erst um 14.30 Uhr (da eine 30-minütige Pause zusteht). Von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr ist der Dienst unterbrochen (Teildienst mit mindestens dreistündiger Unterbrechung), danach verrichtet er seinen Abenddienst. Karl hat ungefähr zwei Stunden tatsächliche Freizeit zwischen den beiden Diensten, da er ja jeweils 43 Minuten für An- und Abreise benötigt, sodass es sich kaum auszahlt heimzufahren.

Wie soll man in acht Stunden Ruhezeit und bei geteilten Diensten noch das Privatleben pflegen?

Abgesehen davon, dass es außerhalb der Städte bereits jetzt schon nicht ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, die mit langen Arbeitszeitmodellen kompatibel sind, sodass vor allem Frauen und AlleinerzieherInnen jetzt schon vor großen Herausforderungen stehen, stellt sich auch die Frage, wie das Privatleben in den acht Stunden Ruhezeit aussehen kann. Denn in diesen acht Stunden muss ein/e ArbeitnehmerIn heimfahren (teilweise kann dies sogar ein bis zwei Stunden dauern), essen und Zeit für die Körperpflege aufwenden. Somit verbleibt nicht einmal eine ganze Stunde, um sich den Kindern oder der Familie oder FreundInnen zu widmen. Danach muss der Schlaf nachgeholt werden, da ja in wenigen Stunden wieder die Anreise zur Arbeit gestartet werden muss.

Noch weniger Planbarkeit der Freizeit macht den Job nicht gerade attraktiver

Die Attraktivität der Branche war bisher nicht gerade hoch. Es ist durch mehrere Umfragen von diversen Instituten bekannt, dass die Beschäftigten sich über niedriges Einkommen (derzeit liegt der Mindestlohn bei 1.500 Euro brutto), hohen Druck und Arbeitsbelastungen, lange und unplanbare Arbeitszeiten sowie schlechte Vereinbarkeit mit dem Privatleben beschweren. Um die Bedingungen in der Branche zu verbessern, hat die Gewerkschaft vida zuletzt die ArbeitgebervertreterInnen zu einem Tourismusgipfel eingeladen, um hier gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, damit die Arbeitsbedingungen und somit auch das Image der Branche besser werden. Durch die angedachten Verschlechterungen, die der Initiativantrag vorsieht, wird einerseits die Sozialpartnerebene ausgeschalten und andererseits dem Image der Branche noch mehr geschadet. Denn es ist zu befürchten, dass die Unternehmen künftig noch viel weniger Menschen finden werden können, die bereit sind, unter solchen schwierigen Arbeitsbedingungen zu arbeiten.

Zwölf Stunden lang schwere Tabletts mit Bierkrügerl schleppen – das ist keinem Körper auf längere Zeit zumutbar!

Gerade im Tourismus erbringen viele Berufsgruppen körperlich anstrengende Arbeit, z. B. Reinigung von Hotelzimmern, Kochen bei 40 Grad Raumtemperatur, Servieren mit schweren Tabletts voll mit Bierkrügerln. Bei einer Ausdehnung der Arbeitszeiten und obendrein einer Verkürzung der Ruhezeiten wird es kaum Erholungsphasen mehr geben, in denen die Beschäftigten sich von der schweren Arbeit erholen oder gesunden bzw. sportlichen Aktivitäten nachgehen können. Somit braucht man sich nicht wundern, wenn die Fluktuation in der Branche noch mehr steigen wird, da altersgerechtes Arbeiten kaum möglich sein wird.

Es ist außerdem bekannt, dass die Unfallgefahr bei längeren Diensten steigt. Eine aktuelle Studie der MedUni Wien zeigt, dass nach zwölf Stunden Tagesarbeitszeit auch der Heimweg zur Gefahr wird und gerade im Tourismus gibt es sehr viele Beschäftigte, die zum Arbeitsort pendeln. Die WissenschafterInnen der Studie: „Der Ermüdungszuwachs während eines 12-Stunden-Tagdienstes ist dreieinhalb mal höher als an einem arbeitsfreien Tag, außerdem nimmt die Ermüdung bei zwei aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Diensten weiter signifikant zu.“ Zusatz: „Die Erholung am Tagesrand reicht in diesem Fall nicht aus, um diese Ermüdung sofort auszugleichen.“

Fazit

Das von der Regierung geplante 12-Stunden-Tags-Gesetz samt Ausweitungen der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten sowie Verkürzung von Ruhezeiten bei geteilten Diensten bedeutet für die Beschäftigten im Tourismus noch weniger Planbarkeit von Freizeit, noch weniger Schlaf, noch weniger Privatleben, noch mehr Belastungen und erhöhte Unfall- und Erkrankungsgefahr. Im Endeffekt wird die Unzufriedenheit bei den Beschäftigten im Tourismus noch mehr steigen und zum endgültigen Verlust der Attraktivität der Branche führen.