Wider der Sortenvielfalt: Die geplante EU-Verordnung begünstigt die großen, industriellen Saatguthersteller zum Schaden der Konsumentinnen & Konsumenten

25. Juni 2013

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigen, dass die KonsumentInnen immer mehr traditionelle und lokale Sortenraritäten bei Gemüse, Getreide und Obst nachfragen. Seit einigen Jahren bieten auch Österreichs Supermärkte Gemüseraritäten als Saatgut, Jungpflanzen und Früchte zum Verkauf an. Hier wird Vielfalt am Teller ermöglicht. Ein Mehrwert für KonsumentInnen, sicher auch für die Supermärkte, die hier neue Nischen besetzen. Der Entwurf der EU-Kommission für einen neue EU-Saatgutverordnung gefährdet diese Vielfalt und begünstigt große industrielle Saatguthersteller.

Die EU-Kommission will eine umfassende Überarbeitung des EU-Saatgutverkehrsrechts,  12 EU-Richtlinien sollen dabei auf nur eine EU-Verordnung reduziert werden.

Bereits im Vorfeld hagelte es viel Kritik – wurde doch befürchtet, dass es traditionelle und alte Sorten künftig nur mehr über ein kompliziertes Zulassungsverfahren auf den Markt schaffen. Wohl auch deshalb hat die EU-Kommission im vorgelegten Verordnungsvorschlag für Sortenraritäten Ausnahmen vorgesehen. Wie im Folgenden gezeigt wird gehen diese aus Sicht der KonsumentInnen jedoch nicht weit genug.

Positiv sieht hingegen die Saatgutindustrie den Vorschlag. Für sie werden die Kosten für die Registrierung geringer, denn diese sind künftig nur mehr in einem EU-Mitgliedsstaat zu entrichten. Die Konzentration am Saatgutmarkt ist in den letzten zehn Jahren weltweit stark gestiegen.  Vor zehn Jahren hielten die zehn größten Anbietern rund 30 Prozent des Saatgutmarktes, heute sind es 73 Prozent. Die drei umsatzstärksten Unternehmen – Monsanto, DuPont und Syngenta – beherrschen 53 Prozent des Marktes. Diese Konzentration wird durch den vorliegenden VO-Entwurf vermutlich unterstützt, was aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht zu begrüßen  ist.

Der Anwendungsbereich der Saatgutverordnung wird stark ausgeweitet

Bislang fiel nur “kommerziell genutztes“ Saatgut unter die Regelungen der EU. Diese Regelungen umfassen vor allem die verpflichtende Registrierung von Saatgut – ein Verfahren, dass mit Kosten verbunden ist -, sowie klare Kennzeichnungsvorschriften. Für traditionelle und alte Sorten gab es bislang Ausnahmen. Auf Basis des vorliegenden Kommissionsvorschlages würde diese Einschränkung für die „kommerzielle Nutzung“ nicht mehr gelten. Besonders betroffen wären dabei alte Landsorten, Erhaltungssorten und Sorten, die Raritäten darstellen oder von geringer ökonomischer Bedeutung sind. Das Saatguttestverfahren soll vor allem gleichbleibende Qualität von Pflanzen und Saatgut sicherstellen. Aber gerade traditionelle und seltene Sorten entsprechen diesen Kriterien oft nicht und werden so vom Markt gedrängt.

Die Ausnahmen gehen nicht weit genug

Alles Saatgut, das auf den Markt gebracht wird, soll künftig ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Die EU-Kommission betont in ihrer Aussendung dass der Tausch von Saatgut unter HobbygärtnerInnen, ErhalterInnen, etc. weiter möglich sein soll. Diese Gruppen und Vereine, die sich für den Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt einsetzen, sind daher von dieser Registrierungspflicht ausgenommen. Sie dürfen ihr Saatgut und die Jungpflanzen auch weiterhin mit anderen tauschen. Auch Unternehmen, mit weniger als 2 Millionen Euro Umsatz/Jahr und max. 10 MitarbeiterInnen sollen von den strengen Zulassungsverfahren ausgenommen sein. Verpflichtend eingeführt werden soll eine Kennzeichnung als Nischenprodukt.

Auf Kosten der Vielfalt und der KonsumentInnen

Supermärkte fallen damit nicht mehr unter die Ausnahmeregel; sie können – geht es nach dem vorliegenden Entwurf – Getreide- und Obstraritäten nicht mehr ohne zusätzlichen Aufwand bzw. ohne zusätzliche Kosten anbieten. Auch die von ihnen angebotenen traditionellen und alten Sorten müssten dann das strenge Registrierungsverfahren durchlaufen. Dies erhöht die Kosten für die Sortenraritäten und damit auch für die KonsumentInnen. Für die Supermärkte bedeutet dies einen erhöhten Aufwand – mit ungewissem Ausgang hinsichtlich Angebot und Preis. Zu befürchten ist jedenfalls, dass viele der bereits angebotenen Sortenraritäten – wie beispielsweise die Gemüsepaprika „Ochensenhorn“, die Etsberger Buschbohne, Salatparadeiser „Justus Gelbe“ – vom Markt gedrängt werden. Das Interesse der KonsumentInnen an diesen Sorten steigt stetig und diese Nachfrage darf nicht durch zusätzliche Hürden behindert werden. Zudem ist eine größere Saatgutvielfalt über den Anbau und nicht der Konservierung in Genbanken für die Pflanzen zuträglicher, da sie besser auf Umweltveränderungen reagieren können. Der vorliegende Verordnungsvorschlag wirkt dem jedoch entgegen, er begünstigt die wenigen großen industriellen Saatguthersteller und gefährdet die Vielfalt bei Obst und Gemüse.