Was ist mit eigentlich mit den Banken los? Sind die Erfüllung ihrer Kernaufgabe und ein Beitrag zur eigenen Rettung wirklich zu viel verlangt?

24. Juni 2013

Egal, welches Thema derzeit in Zusammenhang mit einer finanziellen Beteiligung von Banken angesprochen wird, von den Banken wird blockiert. Ob Bankenabgabe oder Finanztransaktionssteuer (FTT) vom Sektor wird entweder offen – im Falle der Bankenabgabe – oder verdeckt – im Falle der FTT – gemauert.

Zu dünn die Eigenkapitalbasis, zu schwächelnd die Branche und Basel III wär ohnehin schon viel zu viel.  Und nachdem sich die Hoffnung von Pröll, Molterer und Fekter auf das „gute Geschäft“ Bankenrettung zerschlagen hat verlegen sich die Banken nun aufs Jammern. An anderer Stelle wurde in diesem Blog das Bankenpaket schon als Maßnahmen „von Banken für Banken“ bezeichnet, dessen damaligen Auflagen seien „großzügig“ und mit „ungewöhnlichen Freiheiten“ ausgestattet. Die Kosten der Finanz- und Bankenkrise soll offenbar die Allgemeinheit ganz alleine tragen.

Gleichzeitig gibt es aber eine zunehmende Unruhe in der Realwirtschaft hinsichtlich der mangelnden Bereitschaft der Finanzwirtschaft Kredite zu vergeben – Stichwort „Crowdfunding und -investing“. Bei dieser Diskussion verhalten sich die Banken dann auffallend leise. Dementsprechend stellt sich die Frage: Was ist wirklich los mit den Banken, und…

 

…ist die Bankenabgabe tatsächlich „volkswirtschaftlich gefährlich“?

Der Vorschlag des Bundeskanzlers die Bankenabgabe zu verlängern und die Einnahmen dieser Steuer zur Sanierung der Hypo Alpe Adria und damit zur Stabilisierung des Finanzsektors zu verwenden, hat eine Woge der Entrüstung aufkommen lassen. Besonders natürlich in der Branche, die sich 2010 ja zähneknirschend mit Bankenabgabe und Basel III abgefunden hat, aber auch bei politischen und wissenschaftlichen Akteuren. So hat etwa der Finanzwirtschafter Stefan Pichler (nicht nur an der WU-Wien, sondern auch Consultant für PricewaterhouseCoopers) in der ZIB 2 vom 28. Mai 2013 mit für UniversitätsprofessorInnen ungewöhnlich politischen Aussagen aufhorchen lassen, indem er die Bankenabgabe als „politisch motiviert“ und  „volkswirtschaftlich gefährlich“ bezeichnete.

Österreich hat 2011 eine Bankenabgabe in der Höhe von 500 Mio Euro pro Jahr eingeführt – ganz  im Einklang mit den Empfehlungen verschiedener internationaler Organisationen und ohne volkswirtschaftliche Verwerfungen.  Diese Abgabe wurde im Zuge der ÖVAG-Rettung um 25% erhöht, dieser Teil von 125 Mio Euro pro Jahr ist bis 2017 befristet. Laut Vorschlag des Bundeskanzlers soll aber auch dieser Teil über 2017 hinaus verlängert werden. Wir reden also über die volkswirtschaftliche Bedrohung einer Abgabe in der Höhe von 125 Millionen Euro ab 2017.

Im Jahr 2010 wurde von der OeNB eine Studie mit dem Titel „Ökonomische Analyse des Vorschlags zur Einhebung einer Bankenabgabe in Österreich“ erstellt. Laut OeNB hängen die makroökonomischen Effekte davon ab, in welchem Ausmaß die Steuer in Form höherer Kreditzinsen oder Gebühren überwälzt wird. Dies hängt wiederum von der strategischen Reaktion der Banken und der Wettbewerbssituation auf dem österreichischen Bankenmarkt ab. Hier kommt die Studie zu dem Schluss, dass eine Überwälzung eher schwierig ist. Die makroökonomischen negativen Wirkungen werden daher als gering eingestuft.

Einer ebenfalls von der OeNB im März 2012 veröffentlichten Kurzanalyse „Kurzeinschätzung der Effekte einer Erhöhung der Bankenabgabe auf die Kreditvergabe der Banken und das Wirtschaftswachstum“ (die im Vorfeld der Aufstockung um 25% erstellt wurde) kam zu folgendem Schluss: „Betrachtet man verschiedene Indikatoren für die Entwicklung der Konditionen im Bankgeschäft, so deuten die vorliegenden Daten nicht darauf hin, dass die Anfang 2011 in Kraft getretene Bankensteuer an die Kunden überwälzt wurde. (…) Weiterhin bleibt aber festzuhalten, dass Österreichs KonsumentInnen und Unternehmen zwar im Durchschnitt weniger Zinsen für ihre Einlagen bekommen, die Zinsen für Kredite zumeist aber auch deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen.“ Und weiter: „Eine Simulation mit dem OeNB-Makromodell zeigt, dass – selbst bei vollständiger Überwälzung – der Effekt der 2011 eingeführten Bankenabgabe auf das Wirtschaftswachstum angesichts des geringen Steuersatzes vernachlässigbar gering sein dürfte. (…) Auch ist zu bedenken, dass – angesichts der angespannten budgetären Lage Österreichs – ohne die Erhöhung der Stabilitätsabgabe eine andere Konsolidierungsmaßnahme notwendig wäre. (…) Beispielsweise könnte das angestrebte Volumen von 125 Mio. Euro p.a. auch durch Anpassungen im Steuerrecht (im Bereich direkter und/oder indirekter Steuern) oder bei den Sozialausgaben (etwa durch eine Reduktion der Pensionsanpassung um weitere 0,3 Prozentpunkte) erreicht werden; die negativen makroökonomischen Effekte solcher Maßnahmen wären allerdings wohl am oberen Ende des zuvor angegebenen Bandes zu erwarten.“

Werden die Banken durch die Abgabe nun wirklich ab 2017 überstrapaziert?

Zusammenfassend muss man sagen, dass aufgrund der Ausgestaltung nur ein sehr kleiner Teil der österreichischen Banken von einer solchen Steuer betroffen ist. Und wie gesagt: Es geht um 125 Mio Euro pro Jahr. Die Bankenabgabe hatte aber neben dem budgetären Effekten auch den Sinn einer Stabilisierungsfunktion für den Sektor – gerade auch, weil sie progressiv ausgestaltet ist: Das heißt,  je höher die Bilanzsumme, desto höher der Steuersatz. So werden große, für das System im Krisenfall relevantere Banken stärker belastet.

Eine sich sukzessive verbessernde  Kern- und Eigenkapitalausstattung, ihre Dividendenausschüttungen, die hohen Bonuszahlungen an das Management sowie ihr Verhalten machen deutlich, dass es den Banken nicht an Kapital fehlt.  Darauf werden wird demnächst auf diesem Blog anhand von handfesten Zahlen und Fakten genauer eingegangen. Einstweilen nur so viel: Das großzügige Bankenhilfspaket hat dazu beigetragen, die Eigenkapitalbasis zu verbessern und anders als in anderen Ländern floss Kapital nicht als echtes, stimmberechtigtes Kapital, das auch Wertzuwachs durch die Rettung selbst profitieren kann, sondern in Form von Partizipationskapital, bei dem die Gewinnchance durch die Dividendenzahlungen gedeckelt ist, der Verlust aber 100 Prozent betragen kann.  Aber auch die Bankenboni/Gehälter  sowie die Dividendenausschüttung haben sich aus Sicht der ManagerInnen und AktionärInnen durchwegs positiv entwickelt.   Zudem lässt auch das konkrete Verhalten nicht darauf schließen, dass das Geld bei unseren Banken knapp wird. So ist beispielsweise die Raiffeisen Bank International AG noch während sie das Partizipationskapital nicht zurückgezahlt hat schon wieder auf Einkaufstour in Osteuropa gegangen. Im Februar 2011 kauft sie um rund 470 Mio Euro 70% der Polbank – ohne Veto der FIMBAG im Übrigen.

All diese Dinge lassen den Eindruck entstehen, dass die Banken sich schlicht nicht angemessen an den Krisenkosten beteiligen wollen – obwohl sie es sich leisten können!

Tun die Banken genug für die Realwirtschaft?

Gleichzeitig herrscht bei den BürgerInnen das Gefühl vor, dass Banken ihrer Kernaufgabe im volkswirtschaftlichen Kreislauf nicht ausreichend nachkommen. Sprich realwirtschaftliches Handeln, also etwa die die Finanzierung realwirtschaftlicher Investitionen, nicht bzw. nicht ausreichend unterstützen. Daher bilden sich regelrechte Fangemeinschaften für Ideen der Kapitalmarktliberalisierung, die sich unter schönen Schlagworten wie „Crowdfunding“ verstecken, auch wenn dies nur für die wenigsten Unternehmungen nützlich wäre. Tatsächlich deutet jedoch vieles darauf hin, dass die mangelnde Investitionstätigkeit der Unternehmen eher einer Nachfrageschwäche denn einer Liquiditätskrise geschuldet ist, wie unter anderem der Kreditberichte der OeNB die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung zeigen. Es stellt sich damit die Frage, ob mit „Crowdinvesting“ bzw. „Crowdfunding“ den SparerInnen jene Geschäfte zugemutet werden, die den Banken schlicht zu riskant sind.

Bei der Vergabe der Bankenpakete wurde auf Drängen der Opposition eine Bestimmung aufgenommen, die sicherstellen sollte, dass die Banken die Kreditvergabe an KMUs und private Haushalte nicht einschränken dürfen. Überprüfen soll das die FIMBAG. Bisher ist keiner dieser Berichte der Öffentlichkeit zugänglich – ob die Banken also ihre Aufgabe so erfüllen wie intendiert, liegt im Dunkeln. Hier wäre Transparenz dringend notwendig.

Zusammenfassung

Geschichte wiederholt sich nicht, was sich aber wiederholen könnte, sind bestimmte Haltungen und Einstellungen. Die Banken haben realwirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen, das ist ihre Existenzberechtigung. Und es war auch der Grund dafür, wieso Banken gerettet werden mussten und Milliarden an öffentlichen Geldern  zur Verfügung gestellt wurden. Kommen die Banken ihrer zentralen Aufgabe nicht nach und/oder sind sie nicht bereit ihren Teil der Kosten zu tragen so fällt das Urteil – frei nach Bert Brecht – einfach aus: „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“