Vorstandsvergütung - eine (An-)Reizfrage

05. September 2014

Ganz schön derb kann es werden, wenn die AK das Gagen-Ranking der österreichischen Wirtschaftskapitäne veröffentlicht. „Die Sau durchs Dorf treiben“ nennt es Immofinanz-Vorstand Eduard Zehetner in der heutigen Printversion des Magazins Format. Der Ökonom Thomas Piketty hält dem entgegen, dass die exorbitant steigenden Managergehälter den Trend zur Aristokratisierung des Kapitalismus verstärken. Es stimmt einfach nicht, dass die Leistung mit den Managergehältern wächst. Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Manager, der eine Million Dollar und einem, der zehn Millionen Dollar verdient, so Piketty. Die angesprochenen Neo-Aristokraten in Österreich, die Bosse der ATX-Konzerne, geben sich jedenfalls bedeckt bis beleidigt, wenn es um die eigenen Einkommen geht. Dabei sind Transparenz und Benchmarking Grundprinzipien der Börse. Und im Übrigen landen österreichische Manager im europäischen Einkommensvergleich sowieso im unteren Drittel, wie die Industriellenvereinigung erklärt. Also, alles halb so schlimm?

Outperformer

Die gestern veröffentlichte AK-Studie zeigt, dass die durchschnittliche Vorstandsgage eines ATX Managers (zu 98% sind es Männer) im Jahr 2013 wieder 1,3 Mio. Euro erreicht. Vor zehn Jahren waren es noch rund 560.000 Euro. Für den Anstieg um fast 140% haben insbesondere aktienbasierte Incentive-Modelle gesorgt. In den Boom-Jahren 2003 bis 2007 entfesselte das Shareholder-Value-Prinzip eine neue Radikalität des Managements: Wer den Aktienkurs steigert, der steigert den Unternehmenswert und soll daran beteiligt werden. Doch seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008 haben sich die Vorstandsgagen nicht nur weiter vom übrigen Lohn- und Gehaltsgefüge entkoppelt, sondern sogar den Börsenkurs überflügelt. Während der ATX von 2009 bis 2013 nur leicht zulegen konnte (2%), steigt der Vorstandsbezug allein in diesem Zeitraum um mehr als ein Drittel (37%).

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Grenzgänger

Wie die Grafik zeigt, erhöht sich das Medianeinkommen von 2003 bis 2013 um 21,8% und liegt nunmehr laut WIFO-Hochrechnung bei 28.413 Euro. Was die einen locker in zwölf Monaten verdienen, von dem könnten andere jahrelang leben. Da überrascht es nicht, dass sich fast zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung Obergrenzen für Managergehälter wünschen, wie eine Market-Umfrage zeigt. Doch was spricht eigentlich gegen ein Maximalgehalt für Vorstände? Mindestsicherung und zahlreiche Kollektivverträge regeln Untergrenzen dafür, was zum Leben reichen muss bzw. wie Arbeit mindestens zu entlohnen ist. Eine Gehaltsobergrenze das wäre doch mal was! Die Politik wünscht sich vielleicht mehr Angemessenheit in der Vorstandsvergütung, hat dafür aber weder Bandbreiten noch Höchstgrenzen definiert. Dem soll sich laut Gesetz der Aufsichtsrat widmen.

Gesetz

Gemäß §78 Abs. 1. Aktiengesetz fällt es in die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine angemessene Vorstandsvergütung zu sorgen, unter Beachtung der Leistung des Vorstands, der Lage der Gesellschaft, der üblichen Vergütung und der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. So weit, so weich. Es liegt an den AufsichtsrätInnen, das Gesetz mit Leben zu füllen. Herzstück ist dabei, die Berücksichtigung des Lohn- und Gehaltsgefüges im Unternehmen („Vertikalität“). Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt dazu die Relation zum Einkommen der Beschäftigten festzulegen sowie die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder nach oben zu begrenzen. Die renommierte Aktienrechtsexpertin Susanne Kalss interpretiert in ihrem Gutachten die österreichische Regelung analog zum Deutschen Kodex und nimmt den Aufsichtsrat auch dann in die Pflicht, wenn es um langfristige Anreize geht. In Anlehnung an den Deutschen Nachhaltigkeitskodex könnten diese fünf Dimensionen als Leitlinien für nachhaltige Unternehmensführung dienen:

  1. Diversität
  2. Emissionen/Energieeffizienz/ökologisch effizienter Materialeinsatz
  3. KundInnenzufriedenheit
  4. MitarbeiterInnenzufriedenheit
  5. Innovation/Technologie, Produktqualität, Markenwert/Reputation

Perspektive

Mit dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Aufsichtsrat gefordert: Das Gremium hat dafür zu sorgen, dass die Vorstandsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zur üblichen Vergütung steht und langfristige Impulse zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Der Flughafen Wien macht es schon vor und knüpft einen Teil der variablen Vergütung an die Verbesserung der KundInnenzufriedenheit. Galten Aufsichtsräte bisher als Kaste von Spitzenverdienern, die weitgehend die Höhe ihres Einkommens selbst bestimmt, müssen sie sich nunmehr als Motor einer Neuausrichtung der Vorstandsvergütung verstehen, Steuerungsmodelle entwerfen und diese regelmäßig überwachen. Wenn der Aufsichtsrat diesen Vorgaben nicht nachkommt, verletzt er seine Sorgfaltspflicht. Dann ist wieder die Politik am Zug.