Veränderung der Arbeitsmarktsituation seit Beginn der Krise trifft Qualifikationsstufen sehr unterschiedlich

24. April 2017

In Österreich haben sich die Arbeitsmarktsituation und damit die Erwerbschancen seit Beginn der Wirtschaftskrise, trotz durchaus erfolgreicher Krisenintervention der Sozialpartner (Stichwort Kurzarbeit), verschlechtert. Gründe dafür sind die schwere Rezession, die viel zu restriktive Ausrichtung der EU-Wirtschaftspolitik und die starken Zuwächse des Arbeitskräfteangebots. Dabei unterscheiden sich die Arbeitsmarktlagen und deren Veränderungen je nach Qualifikationsstufe der Erwerbstätigen. Die größte Beeinträchtigung ihrer Erwerbschancen haben die Geringqualifizierten erfahren. Von der Einführung eines allgemeinen kollektivvertraglichen Mindestlohns von 8,7 Euro je Stunde würden freilich nicht nur Hilfsarbeitskräfte, sondern auch erhebliche Anteile mittel qualifizierter Angestellter und ArbeiterInnen unmittelbar profitieren.

Die Arbeitsmarktlagen und deren Veränderungen, die im Folgenden untersucht werden, sind die Arbeitskräftenachfrage, die Erwerbstätigenquoten und die Arbeitslosenquoten.

Veränderung der Arbeitskräftenachfrage

Befassen wir uns zunächst mit der kurzfristigen (d. h. seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009) und der mittelfristigen Entwicklung (seit 2004) der Nachfrage nach Arbeitskräften unterschiedlicher Qualifikationen. Als Indikator der kurz- und mittelfristigen Veränderung der Arbeitskräftenachfrage können wir die prozentuelle Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen heranziehen.

Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen (Selbstständige und Mithelfende, unselbstständig Erwerbstätige) stieg gemäß der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (MZ-AKE) von 3,65 Mio. 2004 auf 4,07 Mio. 2015. In der schweren Rezession 2009 ging die Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahr leicht zurück, erhöhte sich aber schon 2010 wieder über das Niveau von 2008. Ein großer Teil des Zuwachses in diesem Gesamtzeitraum entfiel freilich auf Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Vergleicht man das Beschäftigungsniveau in der Halbdekade 2011–2015 mit jenem im unmittelbaren Vorkrisenjahrfünft 2004–2008, so ergibt sich eine Zunahme der Erwerbstätigenzahl von 3,79 Mio. um 6,3% auf 4,03 Mio.

Dabei lässt sich mittelfristig, in dem betrachteten Zeitraum von zwölf Jahren, eine insgesamt sehr starke Verschiebung der Arbeitskräftenachfrage zugunsten von höheren (AHS, BHS) und hohen Qualifikationen (Universität, HS) konstatieren (siehe Abb. 1). Einer rückläufigen Nachfrage nach Geringqualifizierten und einer nur leicht zunehmenden Nachfrage nach mittel qualifizierten Erwerbstätigen steht eine deutlich steigende Nachfrage nach AHS-AbsolventInnen und eine sehr stark steigende Nachfrage nach BHS- und Universitäts- bzw. HochschulabsolventInnen gegenüber.

Doch nicht nur die Ergebnisse bezüglich der längerfristigen Verschiebungen der Berufsstruktur der Erwerbsbevölkerung belegen die anhaltende qualifikatorische Aufwertung der Beschäftigung: Auch der mittelfristige Wandel der Erwerbstätigenstruktur nach der höchsten abgeschlossenen Schulbildung kann das zeigen.

Veränderung der Erwerbstätigenquoten

Die Erwerbstätigenquote ist die zweite Arbeitsmarktlage, die hier in Betracht gezogen wird. Die Erwerbstätigenquote je Bildungsstufe misst den Anteil der Erwerbstätigen mit dem betreffenden Bildungsabschluss an der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15–64 Jahre).

Aus Abbildung 2 lassen sich Niveaus und Entwicklungstendenzen der Erwerbstätigenquoten je Bildungsstufe entnehmen. Die Erwerbstätigenquote der Personen mit Pflichtschulabschluss war 2011–2015 mit 46,4% (F 42,7%, M 51,4%) die mit sehr großem Abstand geringste aller Bildungsstufen. Die Erwerbstätigenquote der UniversitätsabsolventInnen hingegen erreichte in der genannten Halbdekade 86% (M 89,2%, F 82,9%) und war damit nahezu doppelt so hoch wie jene der Geringqualifizierten.

Vergleicht man die Erwerbstätigenquoten der sieben Bildungsstufen, so zeigt sich auch hier der vermutete positive Zusammenhang zwischen Bildungsgrad und Erwerbschance. Eine Ausreißerposition nehmen in dieser Hinsicht allerdings die AHS-MaturantInnen ein: Ihre Erwerbstätigenquote belief sich auf nur 62,5% (M 65,6%, F 60%), war somit die zweitniedrigste, lag um rd. 15 PP unter jener der Lehr- und BMS-AbsolventInnen (77,1%) und um 18 PP unter jener der BHS-AbsolventInnen (80,6%). Unter den Männern fällt auch die Erwerbstätigenquote der BMS-Absolventen aus der Reihe, die mit 84,3% jene der BHS-Maturanten und jene der Absolventen von hochschulverwandten Lehranstalten jeweils leicht übertraf.

Während sich der Anteil der Erwerbstätigen in allen mittleren, höheren und hohen Bildungsstufen (mit Ausnahme der kleinen Personengruppe der AbsolventInnen von hochschulverwandten Lehranstalten) sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern zwischen 2004–2008 und 2011–2015 jeweils erhöhte, sank die Erwerbstätigenquote bei den PflichtschulabsolventInnen von 47,2% auf 46,4%, was allein auf den signifikanten Rückgang der Quote bei den Männern von 54% auf 51,4% zurückgeht.

Die Arbeitslosenquote nach dem Bildungsgrad

Wenden wir uns schließlich den Arbeitslosenquoten zu. Erwartungsgemäß divergierten auch die Arbeitslosenquoten nach den Bildungsabschlüssen sehr deutlich. Gemäß nationaler Definition wird die Zahl der beim AMS registrierten Arbeitslosen einer Bildungsebene in Beziehung gesetzt zur Gesamtzahl der unselbstständigen Erwerbspersonen derselben Bildungsebene, also der Summe aus unselbstständig Beschäftigten und Arbeitslosen des betreffenden Bildungsgrades. 2007, vor dem Einsetzen der Wirtschaftskrise, lagen die Arbeitslosenquoten der unselbstständig Beschäftigten mit tertiärem Bildungsabschluss, der MaturantInnen und der BMS-AbsolventInnen jeweils unter der gemeinhin als Vollbeschäftigungsgrenze angesehenen Marke von 4%, jene der LehrabsolventInnen etwas darüber, aber diejenige der Geringqualifizierten mit höchstens Pflichtschulabschluss bei fast 16%.

Die gesamtwirtschaftliche Arbeitslosenquote, die sich vor der Wirtschaftskrise auf rd. 6% belief, stieg im Zuge der schweren Rezession 2009 (reales BIP -3%) v. a. aufgrund der erfolgreichen sozialpartnerschaftlichen Arbeitsmarktpolitik nur leicht, nämlich auf rd. 7%. In der konjunkturellen Erholung 2010 und 2011 sank die durchschnittliche Arbeitslosenquote wieder unter 7%. Zwischen 2012 und 2015, einer Phase mit durchwegs schwachem Wirtschaftswachstum, erhöhte sich die gesamtwirtschaftliche Arbeitslosenquote in erster Linie wegen der starken Angebotszuwächse auf über 9%.

Die Zunahmen der Arbeitslosenquoten fielen allerdings je nach Bildungsgrad sehr unterschiedlich aus. Die Arbeitslosenquoten der höher und hoch Qualifizierten (AHS, BHS, HS) sowie eines Beschäftigungssegments der mittel Qualifizierten, und zwar der BMS-AbsolventInnen, erhöhten sich jeweils nur moderat, nämlich um 1 bis 2 PP. Etwas stärker, nämlich um rd. 3 PP, von 5% auf 8%, nahm die Arbeitslosenquote der LehrabsolventInnen zu. Im Segment der Geringqualifizierten hingegen stieg die Arbeitslosenquote von 14% 2008 um 12 PP auf 26% 2015.

Seit Einsetzen der Wirtschaftskrise hat die Divergenz der Arbeitslosenquoten zwischen Geringqualifizierten einerseits und mittel bzw. hoch Qualifizierten andererseits somit sehr stark zugenommen.

Absolutes und relatives Lohnniveau

Tabelle 1 zeigt erstens die Bruttostundenverdienste (erstes Quartileinkommen Q1, Median Q2, drittes Quartileinkommen Q3) der unselbstständig Erwerbstätigen nach Berufshauptgruppen und Geschlecht im Jahr 2015, entnommen dem vor Kurzem veröffentlichten „Allgemeinen Einkommensbericht 2016“ des Rechnungshofs. Der Bruttostundenverdienst wird berechnet, indem das Bruttojahreseinkommen (=Summe aller Bruttojahresbezüge: Löhne, Gehälter, andere Aktivverdienste) abzüglich der mit festen Sätzen besteuerten Bezüge (v. a. Abfertigungen und Urlaubsentschädigungen) und abzüglich der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen, Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses etc.) durch die Jahresarbeitsstunden dividiert wird. Letztere werden durch Multiplikation der individuellen wöchentlichen Normalarbeitszeit (verfügbar aus dem Mikrozensus) mit der in den Lohnsteuerdaten ersichtlichen Beschäftigungsdauer des Erhebungsjahres (Bezugstage pro Jahr) ermittelt. Für die wöchentliche Normalarbeitszeit werden die normalerweise gearbeiteten Stunden einschließlich Mehr- und Überstunden aus der Haupterwerbstätigkeit und einer etwaigen unselbstständigen Nebenerwerbstätigkeit berücksichtigt.

Tabelle 1: Verteilung der Bruttostundenverdienste der unselbstständig Erwerbstätigen nach Berufshauptgruppen und Geschlecht 2015

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: Statistik Austria. Lohnsteuer-, HV-Daten und Mikrozensusdaten. Berufshauptgruppen gemäß ÖISCO-08. Zitiert aus: Allgemeiner Einkommensbericht 2016: Tab. 52, S. 95. Eigene Berechnungen aufgrund dieser Daten. Unselbstständig Erwerbstätige: ab 15 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ohne Lehrlinge, inkl. Angehörige der Streitkräfte (Berufshauptgruppe 0). Q1: erstes Quartileinkommen: 75% verdienen mehr, 25% verdienen weniger. © A&W Blog
Quelle: Statistik Austria. Lohnsteuer-, HV-Daten und Mikrozensusdaten. Berufshauptgruppen gemäß ÖISCO-08. Zitiert aus: Allgemeiner Einkommensbericht 2016: Tab. 52, S. 95. Eigene Berechnungen aufgrund dieser Daten. Unselbstständig Erwerbstätige: ab 15 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ohne Lehrlinge, inkl. Angehörige der Streitkräfte (Berufshauptgruppe 0).
Q1: erstes Quartileinkommen: 75% verdienen mehr, 25% verdienen weniger.

Zweitens enthält die Tabelle die Relationen zwischen dem jeweiligen Median-Bruttostundenverdienst einer Berufshauptgruppe und dem Median-Bruttostundenverdienst der Gesamtheit der weiblichen bzw. männlichen unselbstständig Erwerbstätigen (Spalte ganz rechts). Beispielsweise erreichte der mittlere Bruttostundenverdienst weiblicher Hilfsarbeitskräfte 79,3% des mittleren Bruttostundenverdienstes aller weiblichen unselbstständig Erwerbstätigen; der entsprechende Wert für männliche Hilfsarbeitskräfte belief sich auf 77% (=negatives Lohndifferenzial im Ausmaß von -23%).

Unter den männlichen Hilfsarbeitskräften lag der erste Quartil-Stundenverdienst 2015 bei 8,90 Euro, unter den weiblichen bei 8,30 Euro. Von der Einführung eines Mindestlohns von 8,7 Euro je Stunde, worüber die Sozialpartner derzeit verhandeln, hätten im Jahr 2015 also rund 20% der männlichen und rund 30% der weiblichen Hilfsarbeitskräfte direkt profitiert.

Unmittelbare NutznießerInnen eines kollektivvertraglichen Mindestlohns in dieser Höhe wären jedoch nicht nur Hilfsarbeitskräfte gewesen. Unter den Frauen hätten vor allem erhebliche Anteile der mittel qualifizierten Angestellten und ArbeiterInnen in Dienstleistungs- und Verkaufsberufen (Berufshauptgruppe 5) direkt davon profitiert, insbesondere im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungsberufe (Berufsgruppe 51).

Zusammenfassung: zunehmende Divergenz der Erwerbschancen

Fassen wir zusammen: Die Erwerbschancen, gemessen anhand der Zuwachsrate der Erwerbstätigenzahl, der Erwerbstätigenquote und der Arbeitslosenquote, divergieren sehr stark nach dem Bildungsabschluss. Im Großen und Ganzen gilt: Je höher der Bildungsabschluss, desto höher die prozentuelle Zunahme der Arbeitskräftenachfrage, desto höher die Erwerbstätigenquote und desto niedriger die Arbeitslosenquote. Besonders ungünstig sind die Erwerbschancen der Geringqualifizierten: PflichtschulabsolventInnen sind mit rückläufiger Nachfrage konfrontiert; sie weisen die mit Abstand niedrigste Erwerbstätigenquote auf und die wiederum mit Abstand höchste Arbeitslosenquote.

Diese Divergenzen hinsichtlich der Erwerbschancen haben sich seit Mitte der 2000er-Jahre weiter vergrößert: Nahm die Nachfrage nach Geringqualifizierten zwischen 2004 und 2007 noch leicht zu, so ist sie seit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise stark gefallen.

In den Bereichen Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Lohnpolitik, Sozialpolitik und Bildungspolitik stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um auf die zunehmende Divergenz der Erwerbschancen zu reagieren. Eines dieser Instrumente ist die Mindestlohnpolitik.

Dieser Beitrag beruht auf einer deutlich ausführlicheren Fassung, die in der Zeitschrift „Wirtschaft und Gesellschaft“ erschienen ist. (Weitere Beiträge sind: Guschanski Alexander und Özlem Onaran zum Wage Share in Österreich und Zilian Stella, Unger Maximilian und Scheuer Timon zum technologischen Wandel und Ungleichheit)