Urlaub – vom Privileg zum Rechtsanspruch

Vor 100 Jahren, am 30. Juli 1919, beschloss die konstituierende Nationalversammlung der jungen österreichischen Republik das Arbeiter-Urlaubsgesetz. Es war nicht das erste Gesetz, das einen Anspruch auf bezahlten Urlaub zuerkannte. Die Bresche in die Privilegienmauer der „besseren Stände“ hatten noch in der Monarchie die kaufmännischen Angestellten geschlagen, als sie mithilfe der sozialdemokratischen Gewerkschafter im Reichsrat 1910 das „Handlungsgehilfengesetz“ erreichten. Es war auch nicht der erste Urlaubsanspruch für ArbeiterInnen. Nach 1900 hatten starke Gewerkschaften längst über Kollektivverträge Erholungsurlaube für die Belegschaften vereinbart. Aber mit dem neuen Gesetz waren die Urlaubsprivilegien der Kaiserzeit endgültig passé. Von ihm ausgehend wurde – nicht ohne Widerstände – das Urlaubsrecht des modernen Sozialstaats geschaffen, wie wir es heute kennen. weiterlesen
Themen
MENÜ