Staatliche Beteiligungen an Unternehmen als Ultima Ratio in der Corona-Krise

Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand können als staatliche Beihilfen gelten, die gemäß dem Unionsrecht grundsätzlich verboten sind. Seit Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Europa macht die Europäische Kommission jedoch erhebliche Abweichungen von diesem Verbot. Als Ultima Ratio können sich die Mitgliedstaaten an insolvenzgefährdeten Unternehmen auch beteiligen. Daran knüpft die Europäische Kommission allerdings strenge Bedingungen. weiterlesen

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