Kurzzeitvermietung in der EU: Wenn Plattformen Daten teilen müssen
Am 19. September entschied das EU-Parlament über seine Position zum Verordnungsvorschlag betreffend Datenaustausch im Segment der Kurzfristvermietung. Nun beginnen die Trilog-Gespräche zwischen Rat, Parlament und Kommission über diese Binnenmarkt-Regulierung.
Kern des Gesetzesvorschlags ist die Option der Einführung von Registrierungssystemen für Gastgeber:innen (Hosts) mit der automatischen Ausgabe einer Registrierungsnummer für die jeweilige Wohnung. Gibt es an der Adresse eine Verpflichtung, sich zu registrieren, sind Plattformen angehalten, die dazugehörigen Buchungsdaten mit Behörden zu teilen.
Damit soll ein effizienter Vollzug von kommunalen Zweckentfremdungsregelungen und Wohnraumschutz ermöglicht werden. Doch der Teufel liegt wie immer im Detail. weiterlesen