Analyse zur Studienbeihilfe Neu – was bringen die Änderungen den Studierenden?

Am 26. April hat Wissenschaftsminister Martin Polaschek eine Reform des Studienförderungsgesetzes bekannt gegeben. Das bedeutet für die Studierenden ab September eine Anhebung der Fördersätze zwischen 8,5 % und 12% und weitere Änderungen bei der Berechnungsweise und im Bezugsalter. Die Reform war dringend notwendig, da die Bezugshöhen und Einkommensgrenzen der Eltern von Bezieher:innen der Studienbeihilfe seit 2017 nicht mehr angepasst wurden. Seit 2018 war sogar ein leichter Rückgang der durchschnittlichen jährlichen Studienförderung zu verzeichnen. Und die Teuerung, die alle Menschen im Land betriff, trifft Studierende aus einkommensschwachen Haushalten besonders. weiterlesen

Stipendien im Sinkflug

Aktuelle Zahlen belegen einen stetigen Sinkflug der Studienbeihilfen für Studierende: Immer weniger Personen beziehen ein Stipendium und die Stipendienhöhe ist vielfach völlig unzureichend. Eine grundlegende Reform und eine substanzielle Erhöhung sowohl der ausbezahlten Studienförderung sowie deren Berechnungsgrenzen sind essentielle Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit und Studienchancen für Personen aus weniger privilegierten Schichten. weiterlesen

Gerechtere Stipendien erhöhen Chancen auf Studium für ArbeiterInnenkinder

Die Fördersätze und Einkommensgrenzen für die Studienförderung wurden seit 2007 nicht mehr angehoben. Und die ausbezahlten Beträge der Studienförderung reichen nicht mehr aus, um die Kosten für ein Studium ausreichend zu decken, zumal die Inflation seit 2007 rund 16 Prozent beträgt. Durch die Beibehaltung der Einkommensgrenzen der Eltern bekommen auch immer weniger Studierende eine Studienbeihilfe zugesprochen. weiterlesen

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