Von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichte Daten lassen erstmals einen Einblick in die Verteilung des Vermögens österreichischer Privatstiftungen zu. Auch bei Privatstiftungen gilt: wenige haben extrem viel Vermögen. weiterlesen
"Wir wissen ohnehin, womit wir die Welt beglücken” scheint das Motto so mancher Privatstiftung zu sein. Sie sind häufig intransparent und Bilanzen müssen nicht offengelegt werden. Stiftungen werden daher auch als „Zweckgesellschaft“ genützt um Gewinne und Vermögen nicht im Rahmen des Konzernabschlusses konsolidieren zu müssen. Gleichzeitig wird das logische Überwachungsorgan, der Aufsichtsrat nicht zwingend vorgeschrieben. Dies führt de facto zu einer Befreiung von ArbeitnehmerInnenmitbestimmung.
Gerade wenn die Privatstiftungen als Konzernspitze agieren sollte die Einrichtung eines Aufsichtsrats verpflichtend sein. Gleichzeitig braucht es mehr Transparenz und Informationen über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Stiftungen. weiterlesen
Das Stiftungsrecht der Zukunft sollte also von deutlich mehr Transparenz im Vergleich zum heutigen Stand geprägt sein. Der Rückbau der steuerlichen Vorteile ging in die richtige Richtung, das Motiv, sein Vermögen in eine Stiftung einzubringen sollte der nachhaltige Erhalt von Vermögen sein und nicht die Optimierung der Steuerleistungen. Im Rahmen der Corporate Governance ist die Rolle der Begünstigten zu klären und klarer zu definieren. weiterlesen