Die wichtigsten 72 Stunden im Ausnahmezustand

Manchmal können wenige Augenblicke alles verändern: Schwere Unfälle sind für alle Beteiligten eine enorme psychische Belastung. Ein Weiterarbeiten nach derartigen Ereignissen, da sind sich alle Fachleute einig, ist ein hohes Risiko. Auf Drängen von Arbeiterkammer und Gewerkschaft vida hat die Gesetzgebung nun reagiert und wichtige Klarstellungen, vorerst im Eisenbahngesetz, getroffen. Betriebsbedienstete werden für die entscheidenden 72 Stunden nach einem Unfall dienstfrei gestellt und haben Anspruch auf eine notfallpsychologische Betreuung. weiterlesen

COVID-19 am Arbeitsplatz: Versäumnisse im ArbeitnehmerInnenschutz mit dramatischer Wirkung

Die Zahl der Besichtigungen durch Arbeitsinspektoren brach quer durch Europa im letzten Jahrzehnt ein. Die meisten Arbeitsplätze waren dadurch auf die COVID-19-Pandemie schlecht vorbereitet, die Auswirkungen sind dramatisch und offenbaren sich etwa in mangelnden Schutzausrüstungen.
Neue Nachforschungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) decken auf, dass Inspektionen in Bezug auf ArbeitnehmerInnenschutz seit 2010 um ein Fünftel gekürzt wurden, die Anzahl jährlicher Besuche sank europaweit von 2,2 auf 1,7 Millionen. weiterlesen

Innerbetriebliche Bürokratie – wo das wahre Potenzial für Deregulierung schlummert

Deregulierung und Entbürokratisierung scheinen der Wirtschaft und den wirtschaftsnahen Parteien derzeit als das Gebot der Stunde. Insbesondere Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz und zur Arbeitszeit stehen seit geraumer Zeit unter Beschuss. Die Arbeitsinspektion, als gesetzlich berufenes Kontroll- und Beratungsorgan, wurde zum Sündenbock hochstilisiert. Vereinfachte, kurzsichtige, teilweise sogar unwahre Behauptungen wurden von zahlreichen Medien weitgehend unhinterfragt aufgegriffen. weiterlesen

5 Dinge, die Sie über die Arbeitsinspektion wissen sollten

„Vurschrift is Vurschrift“ sagte der Arbeitsinspektor – angeblich! Geschichten über scheinbar realitätsfremdes Handeln der Arbeitsinspektion werden so dargestellt, dass ein paar Lacher erzeugt werden können. Geholfen ist damit aber niemandem. Nur durch eine ernsthafte Überprüfung des konkreten Falls können mögliche Missverständnisse aufgeklärt werden, kann erklärt werden, warum der Arbeitsinspektor oder die Arbeitsinspektorin so gehandelt hat, und kann mögliches Verbesserungspotenzial erkannt werden. weiterlesen

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