Technische Normen: Fallstricke der Privatisierung der Rechtssetzung
Ursprünglich sind Technische Normen (Standards) privat ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Sie sind grundsätzlich nicht rechtlich verbindlich. Faktisch geht heute ihre Geltung in manchen Bereichen aber weit über den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen hinaus. Sie werden zu privat gestaltetem Recht. Diese Entwicklung höhlt den Rechtsstaat aus. Arbeitnehmer:innen (und ihre Vertreter:innen) sollten an solchen Normen nicht mitarbeiten und stattdessen auf demokratische Gesetzgebungsverfahren drängen. weiterlesen