Technische Normen: Fallstricke der Privatisierung der Rechtssetzung

Ursprünglich sind Technische Normen (Standards) privat ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Sie sind grundsätzlich nicht rechtlich verbindlich. Faktisch geht heute ihre Geltung in manchen Bereichen aber weit über den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen hinaus. Sie werden zu privat gestaltetem Recht. Diese Entwicklung höhlt den Rechtsstaat aus. Arbeitnehmer:innen (und ihre Vertreter:innen) sollten an solchen Normen nicht mitarbeiten und stattdessen auf demokratische Gesetzgebungsverfahren drängen. weiterlesen

Wer bestimmt das Recht? Privat statt Staat?!

Übernehmen die Unternehmen die Gesetzgebung? Im demokratischen Rechtsstaat erlässt das Parlament die Gesetze, die Verwaltung vollzieht sie; soweit die verfassungsgesetzlichen Vorgaben in Österreich. Das klassische Verwaltungsmodell verändert sich aber beständig; derzeit zu einem post-demokratischen Modell von Rechtssetzung und –vollziehung durch private Akteure im Europäischen Verwaltungsverbund. Eine Forschungsstudie der AK widmet sich der Vermessung dieser neuen rechtlichen Welt. weiterlesen

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