EU-Gesellschaftsrechtspaket: Besserer Schutz für ArbeitnehmerInnen-Rechte?

Das europäische Parlament hat am 18. April 2019 mit großer Mehrheit das EU-Gesellschaftsrechtspaket („company-law-package“) beschlossen. Ziel des Paketes ist es, die Unternehmensmobilität in der EU zu fördern, Missbrauch durch die Bildung von „Briefkasten-Firmen“ hintanzuhalten und die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu wahren. Das Paket muss noch vom Europäischen Rat genehmigt werden. Die Fristen für die Umsetzung in nationales Recht betragen zwei bzw. drei Jahre. Nachstehend eine Übersicht der wichtigsten Punkte und eine Bewertung aus ArbeitnehmerInnensicht. weiterlesen
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