Undokumentiert beschäftigte Drittstaatsangehörige und die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Arbeitnehmer*innen

Drittstaatsangehörige können bei der Durchsetzung ihrer Arbeitnehmer*innenrechte mit vielfältigen Problemen konfrontiert sein. Sei es, dass sie undokumentiert, d. h. ohne notwendige arbeitsrechtliche Bewilligung, beschäftigt oder aufgrund ihres irregulären Aufenthalts schlechteren Arbeitsbedingungen als vergleichbare österreichische Arbeitnehmer*innen ausgesetzt sind (siehe hierzu den Bericht der Arbeitsgruppe Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung). In der Folge will ich mich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Gewährung eines Aufenthaltsrechts bestimmten Drittstaatsangehörigen bei der Durchsetzung ihrer Arbeitnehmer*innenansprüche helfen kann. weiterlesen
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