Grundsätzlich nehmen in Österreich Bund und Länder ihre Aufgaben getrennt und unabhängig voneinander wahr. Das führt in vielen Bereichen dazu, dass Zuständigkeiten aufgeteilt sind und das Zusammenwirken vieler Stellen erforderlich, aber nicht immer sachpolitisch hilfreich ist. In 15a-Vereinbarungen (Bund-Länder-Vereinbarungen) können Bund und einzelne oder alle Bundesländer bindende Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Der Fleckerlteppich an Verantwortungen und Zuständigkeiten kann mithilfe von 15a Vereinbarungen nicht vollständig gelöst werden, die Verantwortung wird weiter zwischen den politischen Stakeholder:innen hin und her geschoben. Die daraus resultierende Verlangsamung politischen Handelns ist gerade bei den Zukunftsthemen wie Bildung, Pflege oder Umwelt fatal. Im Bereich der Elementarpädagogik ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wesentlich für Investitionen des Bundes, die an gewisse Bedingungen für die Länder und Gemeinden geknüpft sind – etwa beim Ausbau, der Qualitätsentwicklung und -sicherung in Österreichs Kindergärten. Die bisherige 15a Vereinbarung läuft 2022 aus, der Entwurf der neuen Vereinbarung soll am 20.5.2022 in der Landeshauptleutekonferenz unterzeichnet werden – eine Analyse von Versäumnissen und Chancen. weiterlesen