Kaum ein anderes arbeitsrechtliches Instrument hat in der Coronakrise eine derartige Renaissance erlebt, wie das Homeoffice.
Während die „Heimarbeit“ in der eigenen Wohnung zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und Verpackung von Waren als klassische ArbeiterInnentätigkeit schon seit den 1960er Jahren im Heimarbeitsgesetz verankert ist, blieb das aktuell vor allem für Angestellte relevante „Homeoffice“, wie es heute gelebt wird, bisher weitestgehend ungeregelt. Der in der österreichischen Arbeitswelt tief verwurzelte Hang zum Präsentismus äußerte sich auch in der Inanspruchnahme des Homeoffice in der Praxis: noch vor Beginn der Pandemie bewegte sich der Anteil der unselbstständig Beschäftigten, die regelmäßig von zu Hause arbeiteten, durchschnittlich im einstelligen Prozentbereich.
Die Motivation des Gesetzgebers, das Homeoffice praxistauglich zu regeln und damit klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, hielt sich dementsprechend in Grenzen. weiterlesen