Steuerprivilegien bei der Gewinnbesteuerung

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer von vornherein auf den Cent genau abgezogen. Sie haben nur wenige Möglichkeiten die Steuer zu reduzieren. Anders sieht es bei den Gewinnen aus: Hier können steuerschonende Firmenkonstruktionen problemlos gewählt werden: von der Aufteilung des Firmeneigentumes und damit des -gewinnes durch die Gründung einer Familiengesellschaft auf mehrere Personen bzw. GesmbHs bis zur Verschiebung von Gewinnen durch internationale Konzerne in Niedrigststeuerländer (steuertricks). Liegt bei ArbeitnehmerInnen die Höhe des Einkommens meist klar auf der Hand, gibt es bei den Gewinnen diverse bilanzielle Gestaltungsmöglichkeiten (Sonderabschreibungen beim Vermögen auf der Aktivseite, Bildung von Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz). Und nicht zuletzt gibt  es besondere gesetzliche Zuckerl – zum Beispiel den Verlustvortrag, die Gruppenbesteuerung für Konzerne und der Gewinnfreibetrag für private UnternehmerInnen. weiterlesen

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