Seit Mitte der 1970er geht der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen zurück, d.h. die Lohnquote sinkt. Die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme (Arbeitslosigkeit, Alter, Gesundheit, Unfall) wird also von einem immer kleiner werdenden Anteil des Volkseinkommens finanziert. Wenn die Lohnquote sinkt, steigt natürlich der Anteil der Kapitalseite. Seitdem wird in Deutschland und Österreich über eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, durch die sogenannte Wertschöpfungsabgabe, debattiert. In Italien wurde 1999 unter Ministerpräsident Prodi, eine Form der Wertschöpfungsabgabe, die Imposta regionale sulle attività produttive (IRAP), eingeführt. weiterlesen