Bankenaufsichtsreform: Aufsicht mit Biss oder „Beraten statt strafen“?

Die Regierung hat einen Vorschlag zur Reform der Österreichischen Finanzmarktaufsicht vorgelegt. Der wesentliche Punkt ist die Verlagerung der Ressourcen- und Know-how-intensiven Vor-Ort-Prüfung der Banken von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zur Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Als Ziel der Reform wird ein effizienteres Gesamtsystem der Bankenaufsicht und eine Stärkung der Serviceorientierung für Banken (Rechtsauskünfte, Praxisnähe, „Beraten statt strafen“) genannt, während man eine Erhöhung der Stabilität und der Resilienz vergeblich sucht. Die geplante Reform öffnet zudem dem institutionalisierten Lobbyismus die Tore. Eine Aufsicht mit Biss sieht anders aus. weiterlesen

Wollen wir Banken trennen oder weiter für Spielbanken zahlen?

Banken genießen ua deshalb eine implizite Garantie der öffentlichen Hand, weil es sich keine Volkswirtschaft leisten kann, auf die finanzielle Infrastrukturleistungen der Geschäftsbanken (Einlagen-, Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr) zu verzichten. Diese implizite Garantie wurde aber oft missbraucht, um sich für andere Risiken des Bankgeschäfts von SteuerzahlerInnen schadlos halten zu lassen. Darüber hinaus sollen Einlagensicherungssysteme erstens einen Bankenrun verhindern, und zweitens eine Bankenpleite eher verkraftbar machen. Letzteres wurde in der EU in der gegenwärtigen Krise als zu hohes Risiko angesehen, und die Banken wurden mit Hilfspaketen gerettet, was die Staaten an die Grenze ihrer fiskalischen Leistungsfähigkeit gebracht hat. Es bedarf daher einer Bankenstrukturreform, die das Investment- vom Geschäftsbankenrisiko trennt und Abwicklungshindernisse beseitigt. weiterlesen

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