Österreich muss EU-widrig gekürzte Familienleistungen zurückzahlen
Seit 1.1.2019 gilt die Indexierung von Familienleistungen für Unionsbürger:innen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben. Im Juni 2022 wurde diese vom EuGH als EU-rechtswidrig eingestuft. Die Indexierung stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft dar und schränkt die Arbeitnehmer:innenfreizügigkeit ein. Österreich muss die gekürzten Beträge den Betroffenen nun unverzüglich rückerstatten. weiterlesen