Im Vereinigten Königreich und auf dem europäischen Kontinent wird oft argumentiert, dass der Brexit-Prozess schon so weit fortgeschritten ist, dass er unumkehrbar sei. Diese Rechtsmeinung beruft sich auf Art. 50 EUV (Vertrag der Europäische Union) und Art. 318 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU). Es ist allerdings durchaus berechtigt, diese Interpretation zu hinterfragen: Benötigt die britische Regierung tatsächlich die einstimmige Zustimmung des Europäischen Rates, um den Antrag auf Austritt aus der EU zurückzuziehen? weiterlesen