Ein wichtiger Paradigmenwechsel: Ausnahme von kollektiven Verträgen vom EU-Kartellrecht zur Schaffung von Marktgegenmacht
Die Zahl der atypisch Beschäftigten nimmt weiter zu, sowohl in der Plattformökonomie als auch in traditionellen Wirtschaftsbereichen. Die EU-Kommission schätzt, dass von der Gesamtzahl von 28,3 Millionen Beschäftigten in der EU mehr als 5,5 Millionen scheinselbstständig tätig sind. Während abhängig Beschäftigte Marktgegenmacht durch Lohnabschlüsse im Rahmen von Kollektivverträgen schaffen dürfen, war dieser Weg Solo-Selbstständigen verwehrt, da das EU-Kartellrecht Vereinbarungen über Preise verbietet. Die gewerkschaftliche Forderung nach Schutz für wirtschaftlich abhängige Solo-Selbstständige ist nun auf Gehör gestoßen: Die EU-Kommission lässt kollektive Absprachen zu. weiterlesen