Die Kompetenzen für das elementare Bildungswesen in Österreich liegen aufgrund des Föderalismus bei den Ländern. Damit der Bund Investitionen, die an gewisse Bedingungen für die Länder und Gemeinden geknüpft sind, tätigt, gibt es Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern. Was technisch klingt, ist ein wesentliches Instrument für den Ausbau, die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Österreichs Kindergärten. Diese Vereinbarung regelt letztlich den Umgang und die Bedingungen bzw. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse. Die derzeitige 15a-Vereinbarung läuft mit diesem Kindergartenjahr aus, deshalb wird in diesen Wochen die neue 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund ausverhandelt. Damit sich etwas im Bereich der elementaren Bildung bewegt, braucht es einen ambitionierten Abschluss. Nur so kann ein drastischer Fachkräftemangel in den Kindergärten in Zukunft abgewendet werden, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorangetrieben und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder geschaffen werden. Die Rentabilität und Folgewirkungen von Investitionen sind dabei enorm, und die Anreize, hier politisch Meter zu machen, wären entsprechend groß. weiterlesen