Ausbildungspflicht bis 18 schön und gut, aber muss Strafe sein?
Die Arbeitslosigkeit steigt und auch die Jungen sind zunehmend betroffen, vor allem die gering qualifizierten. Um diese Situation zu verbessern, hat die Regierung beschlossen, eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzuführen. Diese präventive Maßnahme soll die Chancen von bildungsbenachteiligten Jugendlichen am Arbeitsmarkt verbessern. Eine löbliche Maßnahme. Aber wie sinnvoll ist es, bei Pflichtverletzung mit Geldstrafen bis zu 440 € zu drohen? weiterlesen