Es geht nur gemeinsam. Wie künstliche Intelligenz im Betrieb Beschäftigten (nicht) hilft
Wenn digitale Innovationen oder „künstliche Intelligenz“ im Betrieb eingeführt werden sollen, gibt es – da in diesem Zusammenhang zumeist auch personenbezogene Beschäftigtendaten verarbeitet werden – starke Mitbestimmungs- und auch Vetorechte für Beschäftigte und Betriebsräte. Beim Einsatz künstlicher Intelligenz sind aber die konkreten Auswirkungen zunächst nicht abschätzbar. Es braucht daher einen „Bottom-up-Ansatz“. Drei konkrete Beispiele zeigen konkrete Risiken, Hebel für die betriebliche Mitbestimmung und wie künstliche Intelligenz im Betrieb besser gestaltet werden kann. weiterlesen