Arbeitslosenversicherung – die zweite Innovation
Viele sozialpolitische Maßnahmen der Republikgründungsjahre Österreichs bedeuteten einen großen Schritt in Richtung Sozialstaat, konnten aber an (zumeist sehr unvollkommene) Gesetze aus der Kaiserzeit anknüpfen. Sozialversicherung, Arbeitszeitverkürzung und das Verbot der Kinderarbeit seien hier als Beispiele genannt. Zwei Maßnahmen stellten für Gesetzgebung und Verwaltung dagegen völliges Neuland dar: die Errichtung der Arbeiterkammern und die Einführung der Arbeitslosenversicherung mit Beschluss der konstituierenden Nationalversammlung vom 24. März 1920. Die Gewerkschaften waren die einzigen Institutionen, die mit der finanziellen Unterstützung von Arbeitslosen Erfahrung hatten, und sie spielten bei der Umsetzung dieses Megaprojekts auch gemeinsam mit den Arbeiterkammern eine entscheidende Rolle. weiterlesen