Analyse zur Studienbeihilfe Neu – was bringen die Änderungen den Studierenden?

28. April 2022

Am 26. April hat Wissenschaftsminister Martin Polaschek eine Reform des Studienförderungsgesetzes bekannt gegeben. Das bedeutet für die Studierenden ab September eine Anhebung der Fördersätze zwischen 8,5 % und 12% und weitere Änderungen bei der Berechnungsweise und im Bezugsalter. Die Reform war dringend notwendig, da die Bezugshöhen und Einkommensgrenzen der Eltern von Bezieher:innen der Studienbeihilfe seit 2017 nicht mehr angepasst wurden. Seit 2018 war sogar ein leichter Rückgang der durchschnittlichen jährlichen Studienförderung zu verzeichnen. Und die Teuerung, die alle Menschen im Land betriff, trifft Studierende aus einkommensschwachen Haushalten besonders.

Kurzanalyse zu zentralen Aspekten der Gesetzesänderung

  • Anhebung der Fördersätze und Einkommensgrenzen

Die Studienbeihilfe konnte nach 2 Jahren Pandemie und fortschreitender Teuerung keine finanzielle Sicherheit für Studierende gewährleisten. Daher war die Anhebung der Fördersätze und der Einkommensgrenzen für die elterliche Unterstützung dringend notwendig. Um diesem Problem mittel- und langfristig zu entgehen, braucht es jedoch eine automatische Valorisierung der Förderung. Diese ist nicht Teil des Gesetzes.

Die neuen Höchstfördersätze liegen für viele Studierende weiter unter dem, was es zum Leben braucht. Studierende unter 24 Jahren, deren Eltern am Studienort leben, haben jetzt also die Aussicht auf maximal 362 Euro monatlich. Durch die Erhöhung können noch keine Existenzen abgesichert werden.

  • Anhebung der Altersgrenzen für den Beihilfenbezug

Positiv ist die Anhebung der Altersgrenzen von 30 auf 33 Jahren für (beziehungsweise von 35 auf 38 Jahren). So wird auch älteren Studierenden ermöglicht Studienbeihilfe zu beziehen und ein Studium abzuschließen. Sie sind oftmals auf den zweiten Bildungsweg an die Hochschule kommen.

  • Neue Berechnungsform

Die Entkoppelung der Studienbeihilfe von der Familienbeihilfe und Änderungen in der Berechnung tragen zu einer größeren Transparenz bei.

  • Keine Erweiterung der Toleranzsemester

Die Novelle sieht keine Erweiterung der Toleranzsemester vor. Es heißt für Studierende also noch immer: wenn man im Bachelorstudium zwei Semester länger benötigt, gibt es keine Beihilfe mehr. Hier wir also leider keine Abhilfe für Studierende geschaffen, die nebenbei auch arbeiten müssen, oder ein sehr aufwendiges Studium betreiben.

Studienbeihilfe als Instrument der Bildungsgerechtigkeit

Studierende mit Eltern ohne Matura und jene, die auf dem zweiten Bildungsweg in ein Studium einsteigen, sind besonders von dem Bezug der Studienförderung abhängig. Diesen jungen Menschen bietet die Studienförderung die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen und ein Studium abzuschließen. Sie leistet daher einen zentralen Beitrag zur sozialen Durchlässigkeit im Bildungssystem. Damit die Studienbeihilfe nicht an Effektivität verliert, soll sie regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die Neuerung der Studienbeihilfe war angesichts der starken Teuerungen seit Ausbruch der Corona-Pandemie notwendig. Jedoch soll diese Novelle nicht der letzte Schritt sein. Es bedarf einer Studienbeihilfe, die existenzsichernd ist. Dies gilt insbesondere für viele Studierende aus Drittstaaten, die weiterhin davon ausgeschlossen sind.

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