Ratingagenturen: Neue Regeln, altes System?

08. April 2013

Zu Jahresbeginn stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments über neue Regeln für Ratingagenturen ab. Das Abstimmungsergebnis ist dabei eine Kompromisslösung, die im Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Rat Ende November ausgehandelt wurde. Aller Tage Abend kann es mit diesem Beschluss schon alleine aus prozeduralen Gründen nicht sein. Und von einer „Zähmung der Agenturen“, die seit 2008 aus durchaus unterschiedlichen politischen Lagern gefordert wird, kann noch keine Rede sein.

Die drei großen Ratingagenturen (Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch) sind in der Finanzkrise vor allem durch den sorglosen Umgang mit ihren Gütesiegeln, ihre intransparenten Entscheidungsfindungsmethoden und durch ihre enge Verstrickung mit mächtigen AkteurInnen der Finanzwirtschaft in die Kritik geraten. Verantwortungslose Urteile trieben die Preise von Schrottpapieren nach oben. Und auch in den Jahren nach der Krise machten die großen Drei noch mehr als 4 Mrd. Euro Umsatz – wovon fast 40% direkt in den Gewinn flossen (vgl. Bösch, 2011: 3/4). Die Industrie aber auch öffentliche EntscheidungsträgerInnen haben dabei ihren Teil zur Mächtigkeit der Agenturen beigetragen, in dem sie blind auf ihre Urteile vertrauten und dies sogar in verbindlichen Regelwerken und Gesetzen festschrieben.

Hier gilt es natürlich zu bedenken: Die EntscheidungsträgerInnen als auch die Ratingagenturen waren in den Jahren vor 2008 bereits Kinder ihrer Zeit – nämlich TeilnehmerInnen eines Traumrenditen versprechenden Finanzmarktes, auf dem die Komplexität ins Unermessliche stieg und die Verortung von Verantwortung eingeschränkt war. Auf diesem Markt boten die Ratingagenturen eine Dienstleistung mit einem gehörigen „Convenience-Faktor“ (Stuwe/Weiß/Philipper, 2012: 7) an: Entscheidungen und Verantwortungen wurden von privaten, institutionellen und öffentlichen InvestorInnen auf Dritte (nämlich die Ratingagenturen) ausgelagert – ohne, dass diese wiederum Verantwortung für ihre Entscheidungen übernommen hätten.

Spätestens seit 2008 ist klar, dass die Komplexität auf den Finanzmärkten wieder reduziert werden muss. Geschäfte, die zu komplex sind, als dass eine persönliche oder juristische Person die Verantwortung für sie übernehmen könnte, sollen schlichtweg nicht getätigt werden. Bestrebungen, die hysterischen Finanzmärkte zu beruhigen, gibt es auf verschiedenen Ebenen. Ein Ziel dieser Bestrebungen war und ist die Regulierung und Zurückdrängung der Ratingagenturen. Die finanzmarktnahen Kräfte haben sich jedoch auch hier gut in Stellung gebracht – das zeigt auch hier das Ergebnis eines langen Gesetzeswerdungsprozesses.

Die Inhalte der Kompromisslösung

Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments wird anvisiert, die regulatorischen Verweise auf Agenturen bis 2020 aus dem Unionsrecht zu entfernen, die zivilrechtliche Haftung für Ratingagenturen wurde explizit festgeschrieben (allerdings ohne die ursprünglich vorgesehene Beweislastumkehr). Für Staatenratings gilt, dass diese künftig nur noch an bestimmten – vorher festgelegten Terminen – veröffentlicht und revidiert werden dürfen. Dies sind wichtige Schritte – auch wenn sie teils erst im Jahre 13 nach der Finanzkrise greifen werden.

Allerdings wurden zu Beginn der Verhandlungen sowohl vom Europäischen Parlament als auch von der Europäischen Kommission viel strengere Regeln anvisiert.  Vom ursprünglich von Kommissar Barnier angekündigten Verbot der Staatenratings ist nichts mehr übrig. Die Kommissionsvorlage hatte außerdem noch vorgesehen, dass geratete Unternehmen nach einigen Jahren verpflichtend die Ratingagentur wechseln müssen, um Lock-In-Effekte zu verhindern und den oligopolistischen Markt aufzubrechen. Der Ausschuss des EP forderte auch im Bericht des S&D-Abgeordneten Leonardo Domenici Fusionen und Übernahmen durch die drei großen Ratingagenturen zu verhindern. Diese Positionen haben den Kompromiss teils gar nicht, teils nur sehr abgeschwächt überlebt (so wie zB auch die Einschränkung der geschäftlichen Verbindungen der Ratingagenturen mit ihren Eigentümern massiv aufgeweicht wurde).

Das Thema Ratingagenturen kann somit keinesfalls mit dieser Einigung abgeschlossen sein, denn der EU-Gesetzgeber muss nun die Agenturen konsequent aus den Gesetzen streichen, die Debatten über die europäische Ratingagentur wird ebenso wie die Überarbeitung der derzeitigen Zahlungsmodelle auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt sind die von den progressiven Kräften auf europäischer Ebene mühsam erkämpften Fortschritte im Bereich der Ratingagenturen nur ein kleiner Bildausschnitt jener Lehren, die aus der Krise gezogen werden müssen. Zu diesem Ergebnis kamen auch die DiskutantInnen einer kürzlich von der AK veranstalteten Podiumsdiskussion in der Wiener Urania.

Literaturhinweise:

Bösch, Valerie (2011): Ratings in der Krise, Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft, AK-Wien, http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d163/MWUG110.pdf

Rügemer, Werner (2012): Ratingagenturen – Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart, Transcript-Verlag.

Stuwe, Alexander/Weiß, Mirko/Philipper, Jürgen (2012): Ratingagenturen – sind sie notwendig, überflüssig, notwendiges Übel oder schädlich?. Thesenpapier des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung, http://www.managerkreis.de/downloads/mediathek/?tx_site_downloadresource%5Bresource%5D=79&tx_site_downloadresource%5Bcontroller%5D=Resource&cHash=adaf4c0fa6c27ec818ac18e14fe44a35