Öffentliche Investitionen europaweit stärken

03. März 2015

Die Europäische Kommission setzte in den letzten Monaten mit einem neuen Investitionsfonds sowie einer minimalen Lockerung der europäischen Fiskalregeln zwei Initiativen zur Stärkung von Investitionen und Beschäftigung. Diese Initiativen bleiben jedoch halbherzig, da die Notwendigkeit für eine substanzielle Ausweitung des Spielraums für öffentliche Investitionen nach wie vor geleugnet wird. Eine von der AK beauftragte Studie zeigt auf, wie eine goldene Investitionsregel in Europa umgesetzt werden könnte.

 

Auch 2014 kam die Eurozone aus der schlechten wirtschaftlichen Lage nicht heraus. Gemäß aktueller Prognose der EU-Kommission (die jedoch in den letzten Jahren stets zu optimistisch waren) wird die Arbeitslosenrate 2016 immer noch über 10 Prozent betragen und das Inflationsziel verfehlt – trotz Investitionsoffensive, exportfreundlichem Eurokurs und dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB. Die Notwendigkeit für einen expansiven Impuls liegt damit auf der Hand.

Europäischer Investitionsfonds als Placebo?

Der Verordnungsentwurf zum neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI, in der Debatte oft auch als Juncker-Plan bezeichnet) Mitte Jänner lässt vermuten, dass diese Maßnahme unzureichend bleibt. Nach wie vor bleibt offen, wie praktisch ohne neue öffentliche Mittel zusätzliche Investitionen von über 300 Mrd Euro ausgelöst werden sollen. Die veröffentlichte Liste an möglichen Projekten deutet vielmehr darauf hin, dass in erster Linie Investitionen getätigt werden, die auch ohne EFSI realisiert werden würden.

Die entscheidende Frage lautet: Warum ist das derzeitige Investitionsniveau so niedrig? Die EFSI-Initiative geht von Finanzierungsproblemen der Unternehmen bzw. bürokratische und sonstige Hemmnisse aus. Naheliegender ist jedoch, dass die fehlenden Investitionen auf die anhaltende Nachfrageschwäche zurückzuführen sind,  denn selbst in Österreich und Deutschland sind die Investitionen trotz extrem niedrigen Zinsniveau gering. Es dürften also vor allem schlechte Absatzerwartungen hinter der schwachen privaten Investitionsentwicklung stehen. Somit hilft aber nur zusätzliche Nachfrage. Von den Löhnen als wichtigste europäische Nachfragekomponente ist angesichts hoher Arbeitslosigkeit und anhaltendem politischen Druck der EU-Kommission wenig zu erwarten. Bleibt die öffentliche Hand, die allerdings durch die europäischen Fiskalregeln blockiert ist.

Der EFSI-Vorschlag ändert daran wenig. Verwiesen wird in erster Linie auf Private-Public-Partnership-Modelle, Outsourcing, kostendeckende Gebühren und innovative private Finanzinstrumente bzw. –modelle. Es ist wohl kein Zufall, dass nun in Deutschland die Autobahn-Investitionen von privaten InvestorInnen getätigt werden sollen – mit entsprechendem Gewinnaufschlag zu Lasten der NutzerInnen versteht sich. „Privatisierung für Allianz & Co“, titelte Harald Schumann im Tagesspiegel. Dass ähnliches bald auch in anderen Ländern Europas zu lesen sein wird, dürfte mit dem EFSI durchaus intendiert sein.

Öffentliche Investitionen als Alternative

Der zentrale Lösungsansatz um die Investitions- und damit Wachstumsschwäche in Europa nachhaltig zu beheben besteht in einem expansiven Impuls durch öffentliche Investitionen. Bleibt ein solcher aus oder wird von Ausgabenkürzungen an anderer Stelle wieder zunichte gemacht, wird die Arbeitslosigkeit in der Eurozone wohl auch noch Ende des Jahrzehnts über dem Vorkrisenniveau liegen.

Nettoinvestitionen (in % des BIP)

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: <a href="https://awblog.at/wp-content/uploads/2015/03/Endfassung.pdf" target="_blank">Truger (2015)</a>. © A&W Blog
Quelle: Truger (2015).

Die Flexibilisierung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, den die EU-Kommission parallel zum EFSI-Entwurf veröffentlicht hat, greift hierfür jedoch viel zu kurz. Zwar wird die Investitionsklausel insofern erweitert, dass EFSI-kofinanzierte öffentliche Investitionen von den Europäischen Fiskalregeln ausgenommen werden könnten; Doch sind die Bedingungen zur Aktivierung dieser Klausel so rigide, sodass sie kaum einem Mitgliedstaat Spielräume tatsächlich eröffnen: In Österreich ist die wirtschaftliche Lage nicht schlecht genug. Griechenland, Spanien oder Frankreich könnten sich erst nach Beendigung des laufenden Defizitprogramms qualifizieren. In Italien ist unklar, ob die EU-Kommission die Aktivierung nicht abermals verweigert. Und selbst wenn die Bedingungen erfüllt wären, führt die spezifische Konstruktion der Ausnahmeklausel dazu, dass in den Folgejahren neue Konsolidierungsschritte zur Kompensation der Investitionen zu setzen wären.

Der EFSI und noch mehr die Investitionsklausel greifen folglich viel zu kurz, um einen tatsächlichen Investitionsimpuls auszulösen. Achim Truger, Professor für Makroökonomie und Wirtschaftspolitik an der HWR Berlin, kommt in seiner neuen Studie zum Schluss, dass die Einführung einer goldenen Investitionsregel auf europäischer Ebene – flankiert von kurzfristigen Maßnahmen – die beste Antwort auf die aktuelle Investitionsschwäche ist. Besonders die Entwicklung in der europäischen Peripherie, wo die öffentlichen Investitionen im Zuge der Sparpakete drastisch reduziert wurden, spräche für ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene.

Element einer goldenen Investitionsregel

Insgesamt zeigt Truger 10 Möglichkeiten, wie Investitionen angekurbelt werden können um kurzfristig Arbeitslosigkeit abzubauen und langfristig für höheren Wohlstand zu sorgen.

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Quelle: vgl. <a href="https://awblog.at/wp-content/uploads/2015/03/Endfassung.pdf" target="_blank">Truger (2015)</a>. © A&W Blog
Quelle: vgl. Truger (2015).

Zentral ist die (im Falle von Deutschland und Großbritannien Wieder-)Einführung der goldenen Investitionsregel als Investitionsprotokoll, das zum einen per vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren rechtwirksam würde und zum anderen eine politische Vereinbarung umfassen könnte, in denen sich die nationalen Regierung zu höheren öffentlichen Investitionen verpflichten. Eine solche Investitionsregel würde vorsehen, dass die für die europäischen Fiskalregeln relevanten Defizitwerte exklusive öffentlichen Nettoinvestitionen (abzüglich Rüstungsinvestitionen und zuzüglich Investitionsförderungen) berechnet werden. Will man an der – ökonomisch nicht begründbaren – politischen langfristigen Obergrenze für die Staatschuldenobergrenze von 60 % des BIP festhalten, könnten die abzugsfähigen öffentlichen Nettoinvestitionen auf 1,5 % des BIP begrenzt werden.

Dies ist aber nicht der einzige Weg zum Ziel. Naheliegend wäre die bereits bestehende Investitionsklausel tatsächlich nutzbar zu machen, indem die Kommission auf die restriktiven Bedingungen (besonders schlechte ökonomische Situation, kein laufendes Defizitverfahren, mittelfristige Kompensation etc.) verzichtet. Auch eine Wiederholung eines temporären öffentlichen Impulses ähnlich zum „European Economic Recovery Plan“ in den Jahren 2009/2010 ist als ein Element einer Offensivstrategie vorstellbar.

Welcher Weg auch immer gewählt wird, er wird zu besseren Ergebnissen führen als die bisherige Spar- und Wettbewerbsorientierung und der Hoffnung auf die Investitionstätigkeit Privater durch Finanzierungsanreize.