Klauseln in Arbeitsverträgen – In welchen Branchen sie besonders wuchern

03. Juni 2015

Eine Studie zu Klauseln in Arbeitsverträgen der FH Wr. Neustadt im Auftrag von AK und ÖGB zeigt: Unfaire Arbeitsvertragsklauseln sind mittlerweile ein Massenphänomen. Dabei gibt es branchenspezifische Unterschiede in Bezug auf Überstundenverpflichtungen, einseitiger Arbeitszeiteinteilung und All-In bzw. Überstundenpauschalvereinbarungen.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Bei Über- bzw. Mehrstundenverpflichtungen liegen vor allem Hotel, Gastgewerbe und persönliche Dienste über dem Gesamtschnitt. Im Hotel und Gastgewerbe und bei persönlichen Diensten liegt die Betroffenheit bei 60%, in der Branche Transport und Verkehr bei 56% und im Handel bei 54%.

Auch die einseitige Arbeitszeiteinteilung ist ein wesentliches Thema im Hotel/ Gastgewerbe-Bereich und bei persönlichen Diensten. Auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der Über- bzw. Mehrstundenverpflichtung. Auf Platz 2 und 3 liegen wieder die Branchen Transport und Verkehr und der Handel.

All-in-Vereinbarungen und Überstundenpauschalen sind im Vergleich zur Gesamtstichprobe überdurchschnittlich stark im Medien/Journalismus/IT-Bereich zu finden. Während der Gesamtanteil bei 38% liegt, liegt die Betroffenheit in der Medien/Journalismus/IT-Branche bei knapp 58%. Am zweit stärksten ist der Bereich Hotel/Gastgewerbe/persönliche Dienste betroffen. Nicht ganz die Hälfte der Befragten, die in dieser Branche tätig sind, führen an, eine derartige Klausel in ihrem Arbeitsvertag bzw. Dienstzettel zu haben. An dritter Stelle liegt wieder der Handel.

Betriebsrat mit Folgen

Was die Studie allerdings auch zeigt: Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, gibt es auch signifikant weniger unfaire Klauseln.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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All-In-Klauseln, die Möglichkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Arbeitszeiteinteilung und Mehr- und Überstundenverpflichtungen bringen die ArbeitnehmerInnen zunehmend unter Druck. Dabei werden oftmals Flexibilitätspotentiale, gerade in Hinblick auf die Arbeitszeit, gnadenlos ausgenutzt und oftmals sogar Mehr- und Überstundenentgelt ungerechtfertigt vorenthalten – rund ein Fünftel allein im Jahr 2013.