Gewerkschaftliche Erklärung zur Schweizer Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit

07. März 2014

Am 9. Februar hat eine knappe Mehrheit der Stimmbürger/innen der Schweiz einer Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zugestimmt, in der die Wiedereinführung der Kontingentierung der Einwanderung aus der EU verlangt wird. Diese Erklärung mehrerer Schweizer Spitzengewerkschafter hält fest, dass dieser Entscheid ein großer Rückschlag nicht nur für die Einwanderer/innen selbst sondern darüber hinaus für alle fortschrittlichen Kräfte in der Schweiz ist.

Zur Ausgangslage

Die Schweiz ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein Einwanderungsland. Bereits vor dem ersten Weltkrieg hatten ca. 20% der Menschen in der Schweiz Pässe anderer Nationen. In den Jahrzehnten der grossen Weltkriege ging die Einwanderung zurück, um nach 1945 steil wieder anzusteigen, auf über 20% der Wohnbevölkerung. In dieser Zeit waren Zugang und Status der Einwanderer/innen durch ein System von Kontingenten und Spezialstatus geregelt, welche die Migrant/innen völlig rechtlos machten. Auf Druck einzelner Gewerkschaften, die zum Sprachrohr der Migrant/innen wurden, und auf Druck europäischer Staaten (insb. Italien und Spanien) wurde v.a. das Statut der Saisonniers unhaltbar: Diese verfügten lediglich über eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die an einen Betrieb gebunden war. Die Familie durfte nicht nachkommen. Meist mussten die Saisonniers in prekären Unterkünften wohnen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurden.

Im Jahre 1992 stand der Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Diskussion. Dieser sah die Einführung der Personenfreizügigkeit im Sinne der damaligen EG vor, das heiß die Abschaffung der Kontingente. Die Schweizer Gewerkschaften haben dies und den Beitritt zum EWR unterstützt. Mit 50,3% votierten die Schweizer Stimmbürger 1992 jedoch gegen den Beitritt zum EWR. Der Hauptgrund für das Nein war die Ablehnung jeder Annäherung an die EG durch die nationalkonservative Rechte. Ein Grund war aber auch die Befürchtung von Arbeiter/innen und Angestellten, die Personenfreizügigkeit würde den Schweizer Arbeitsmarkt unterlaufen.

In der Folge steuerte die Regierung auf bilaterale Verträge mit der EG (später EU) zu. Die Regierung und ein Teil der Arbeitgeber waren jetzt bereit, mit den Gewerkschaften über „flankierende Massnahmen“ zur Personenfreizügigkeit zu verhandeln, insbesondere zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. Im Jahre 2000 stimmte eine große Mehrheit der Stimmbürger mit 67,2% dem – von flankierenden Massnahmen begleiteten – Paket der „bilateralen Verträge“ mit der EU zu, die bis heute gültig sind.

Im Jahr 2005 wurde in einer Volksabstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa mit 56% der Stimmen, gegen den Widerstand der SVP, ein deutliches „Ja“ erreicht. In der Abstimmung 2009 über die Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien waren es 59,6% Ja-Stimmen.

Die Abstimmung vom 9. Februar 2014

2013 beschloss die SVP eine neue Volksinitiative zu lancieren. Die rechtspopulistische Partei hatte beobachten können, dass sie auf die Schweizer Politik vor allem dann Einfluss hat, wenn sie „Ausländerthemen“ politisiert. Der Inhalt der Initiative stellte sich grundsätzlich gegen die Personenfreizügigkeit und damit gegen die Zuwanderung. Die Initiative stellte sich auch klar gegen die „flankierenden Massnahmen“, welche nach Meinung der SVP die Gewerkschaft stärkte. Die Bilateralen Verträge mit der EU wurden nicht direkt angegriffen – die SVP behauptete, man könne die Personenfreizügigkeit in Frage stellen ohne die bilateralen Verträge zu gefährden – man müsse nur gut mit der EU verhandeln.

Die Regierung wie auch die Spitzen der Wirtschaft, aber auch die fortschrittlichen Kreise, nahmen die Initiative in der Überzeugung lange nicht ernst, dass die Mehrheit der Stimmbürger/innen einmal mehr „vernünftig“ abstimmen würde. Dies umso mehr als die Schweiz 2013/14 wirtschaftlich gesehen in einer relativ guten Verfassung dasteht und die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den meisten EU-Ländern niedrig ist. Trotz Warnungen der Gewerkschaften sperrten sich die Arbeitgeber und Behörden aber gegen dringlich angesagte weitere Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Die Gewerkschaften sowie die Sozialdemokratische und die Grüne Partei waren klar gegen die SVP-Initiative: Weil sie die Rechte der Migrant/innen mit Füßen tritt; weil sie den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen schwächt; und weil sie die bilateralen Verträge mit der EU insgesamt in Frage stellt. In diesem Sinne haben der SGB und die Unia gegen die SVP-Initiative in den letzten Monaten eine Kampagne geführt – leider ohne Erfolg.

Die Gründe für das Ja zur SVP-Initiative

Warum hat im Unterschied zu den vorangegangenen Abstimmungen eine knappe Mehrheit der Stimmbürger/innen (50,3%, wie schon bei Abstimmung zum EWR 1992) mit Ja zur SVP-Initiative gestimmt?

  1. Die      Schweiz hat seit 2010 ein fulminantes Wachstum der Beschäftigung erlebt:      Diese ist in nur vier Jahren um rund 8% gewachsen, das heißt 2% pro Jahr.      Ein Viertel dieses Wachstums war möglich durch eine Erhöhung der      Beschäftigungsquote der Einheimischen. Dreiviertel dieses Wachstums      erfolgte durch Rekrutierung von Ausländer/innen, jährlich 60.000 bis 80.000      Personen mehr. Dies nährte eine wachstumsfeindliche Diskussion – die      Diskussion über den sog. „Dichtestress“ füllte die Zeitungen. Mit der      neuen Zuwanderung wuchs der Anteil der Ausländer/innen an der ständigen      Wohnbevölkerung auf 23%. Über die Hälfte der MigrantInnen sind seit mehr      als 10 Jahren in der Schweiz, einige in der zweiten oder dritten      Generation. Die Einbürgerung ist in der Schweiz mit vielen Hürden      verbunden. In der Gewerkschaft Unia ist die Hälfte der Mitglieder      ausländischer Herkunft. Dies war ein Boden für ausländerfeindliche Diskussionen,      welche in der Schweiz immer wieder aufflammen.
  2. Die      Zuwanderung floss wie früher vor allem in Branchen des Baugewerbes, der      Industrie und in die Landwirtschaft, vermehrt aber auch in den      Dienstleistungssektor. Seit 2002 wurden aus dem Ausland verstärkt hochqualifizierte      Personen rekrutiert. Im Unterschied zur traditionellen Migration, welche      die Beschäftigtenstruktur in der Schweiz „unterschichtete“, kam es nun in      vielen Betrieben zu einer „Überschichtung“. Dies erklärt die erhöhte      Bereitschaft auch von mittleren Einkommensgruppen, Ja zur SVP-Initiative      zu sagen.
  3. Die      verstärkte Zuwanderung hat zwar nicht zu einem Absinken der Löhne      insgesamt geführt – die Gewerkschaften konnten in den letzten Jahren      Real-Lohnerhöhungen von jeweils ca. 1% aushandeln. Aber der Lohn bei      Neuanstellungen ist in mehreren Branchen unter Druck geraten. In einzelnen      Berufsgruppen ist es zu eklatanten Lohnsenkungen bei Neueinstellungen      gekommen. Zudem haben sich die Fälle von krassem Lohndumping gehäuft.      Insbesondere im Baugewerbe wurden immer wieder Fälle aufgedeckt, wo      entsandte Arbeitnehmer/innen nur die Hälfte oder ein Drittel des durch den      allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag geschuldeten Lohnes bekamen.
  4. Motor      dieser Entwicklung waren in hohem Maß nicht etwa Einwanderer/innen sondern      Motor Arbeitgeber in der Schweiz, welche das große und günstige Arbeitskräftereservoir      ausgenützt haben. Deshalb sperrten sich Teile der Arbeitgeberschaft auch      gegen eine Verstärkung der „flankierenden Massnahmen“. Umso      unglaubwürdiger waren die Arbeitgeber dann vor der Abstimmung, als sie den      Stimmbürger/innen die „Vorzüge“ der Personenfreizügigkeit schmackhaft      machen wollten.

Auf diesen Hintergrund hat die SVP-Initiative geschickt operiert. Sie bediente als erstes die Ausländerfeindlichkeit; sodann die wachstumskonservativen Haltungen („gegen die Maßlosigkeit“); sie bediente ebenso die Ängste des „immer mehr gerupften Mittelstands“; sie erklärte die steigenden Mieten und die überfüllten Züge mit der Zuwanderung; ja sie warnte sogar vor Lohndumping. Entstanden ist daraus in den letzten Wochen vor der Abstimmung ein Amalgam von Opposition aller Art, welches kumuliert die 50,3% der Stimmenden ergab.

Die Landkarte der Abstimmungsresultate

Wenn wir die Karte der Abstimmungsresultate betrachten, so fällt als erstes der Stadt-Land-Gegensatz auf: Die meisten Ja-Stimmen hat es in sehr ländlichen Gegenden der Deutschschweiz gegeben, wo der Ausländeranteil minimal, das Wachstum negativ und von „Dichtestress“ keine Spur zu finden ist. Hier erfolgte ein klar nationalkonservatives und ausländerfeindliches Votum. In den Grosstädten, von Genf über Bern und Zürich nach Basel, ist die SVP-Initiative dagegen mit 60 bis 70% Nein-Stimmen abgelehnt worden, obwohl hier Ausländeranteile in der Bevölkerung von weit über 30% gezählt werden. Hier konnte sich die linke, linksliberale und gewerkschaftliche Deutung der Probleme weitgehend durchsetzen.

Zweitens sehen wir die Schweiz in drei Sprachregionen geteilt: Die Deutschschweiz hat trotz des Neins der größeren Städte die SVP-Initiative klar angenommen, die Romandie klar abgelehnt. Auch das Nein der Romandie hat nicht mit geringerer Ausländer- oder Dichtezahlen oder weniger Lohndumping zu tun, sondern mit der stärkeren Deutungskraft der fortschrittlichen Kräfte. Auch die Gewerkschaften sind in der Romandie etwas stärker als in der Deutschschweiz. Die SVP ist klar schwächer. Ein Sonderfall ist der Tessin. Dass hier über 70% mit Ja gestimmt haben, hängt damit zusammen, dass es in dieser Region zu besonders drastischen Umgehungen des Arbeitnehmer/innenschutzes und der flankierenden Maßnahmen kam.

Schliesslich zeigt sich im Resultat klar der Links-Rechts-Gegensatz. Große Städte, aber auch kleinere Gemeinden mit traditionell höherem Anteil von linken und grünen Wählern, haben Nein gesagt. Das heißt nur ein kleiner Teil der Basis der Linken und der Grünen ist dem oben beschriebenen Amalgam erlegen. Ganz im Unterschied zur Basis der FDP („Freisinnige“, liberale Partei) und der CVP (Christliche Volkspartei), die sich in den letzten Jahren immer mehr in Richtung SVP bewegt hatten und die nicht bereit waren für eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und ebenso wenig in Sachen Wohnungspolitik.

Wie weiter?

Die Abstimmung ist ein tiefer Einschnitt. Die Konsequenzen werden weittragend sein. Denn die Initiative verlangt nicht einfach, dass die Schweizer Regierung mit der EU neu über die Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit verhandelt. In der Schweizer Verfassung (Volksinitiativen erweitern immer die Verfassung) steht nun, dass die Einwanderung mit „Höchstzahlen und Kontingenten begrenzt“ wird. Damit gemeint sind nicht irgendwelche Ventilklauseln. Die SVP verlangt, dass die Schweiz wieder zurückkehrt zu den früheren quantitativen Beschränkungen und Bewilligungen, welche nur befristet sind und keinen Familiennachzug erlauben. Gleichzeitig sollen nach dem Willen der SVP die eingeführten flankierenden Massnahmen zur Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen wegfallen, da die Kontrolle in Zukunft bei der Bewilligungserteilung im Rahmen der Kontingente erfolgen werde.

All dies ist eine Ohrfeige für mehr als eine Millionen EU-Bürger, welche heute in der Schweiz leben und eine massive Diskriminierung für alle die in Zukunft in die Schweiz kommen wollen. Es ist ein Rückschlag für die Gewerkschaften, die mit den Flankierenden Massnahmen schrittweise wieder mehr Einfluss auf dem Arbeitsmarkt bekommen haben. Und es ist natürlich auch eine wirtschaftliche Bedrohung, da die Personenfreizügigkeit mit anderen Abkommen mit der EU verbunden ist (Wegfall verschiedener Handelshemmnisse; Bildungs- und Forschungsabkommen; etc.).

Es ist klar, dass sich die Gewerkschaften all diesen Rückschritten widersetzen:

  • Wir werden alle diskriminierenden Aufenthaltsstatute bekämpfen. Wir werden mit allen unseren Kräften für die Rechte der Migrant/innen einstehen. Um die neuen Diskriminierungen einzuführen, braucht es entsprechende neue Gesetze, gegen die wir mit allen Mitteln angehen werden.
  • Wie immer die Zuwanderung geregelt ist, braucht es Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Dieser Schutz muss verstärkt, nicht geschwächt werden. Wir kämpfen deshalb weiterhin für diese Schutzmaßnahmen (flankierende Massnahmen).
  • Wir bekämpfen die Gefährdung der bilateralen Abkommen und das Abgleiten der Schweiz in die Isolation. Die bilateralen Abkommen sind das Minimum einer umfassenderen Regelung mit der EU, das unsere Nachbarschaft darstellt, unser wichtigster Partner im Austausch der Waren, des Wissens und der Kultur. Für uns ist es klar, dass die EU nicht zulassen kann, dass die Personenfreizügigkeit für die Schweiz nicht mehr gilt, wohl aber alle anderen Abkommen, welche zu unserem Vorteil sind. Dies hat der Europäische Gewerkschaftsbund in einer ersten Stellungnahme auch festgehalten.

Die Abstimmung hat die Schweizer Politik in eine chaotische Situation und letztlich in eine Sackgasse geführt. Es wird nicht die letzte Volksabstimmung zum Thema gewesen sein. Die Gewerkschaften in der Schweiz werden trotz des Rückschlags weiterhin für die Rechte der Arbeitenden – ob mit oder ohne Schweizer Pass – kämpfen und gegen alle Diskriminierungen. Die Gewerkschaften werden sich auch weiterhin für ein gutes Verhältnis zu unseren Europäischen Nachbarn und zur EU einsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund versteht sich als ein Teil der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, welche sich für den sozialen Fortschritt statt Rückschritt engagiert. Ein wichtiger gemeinsamer Kampf ist dabei die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in ganz Europa.

Bern, 14. Februar 2014

Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)

Andreas Rieger, Vertreter des SGB im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB)

Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia und Vizepräsident Industriall Europa