Gerechtere Stipendien erhöhen Chancen auf Studium für ArbeiterInnenkinder

18. November 2014

Die Fördersätze und Einkommensgrenzen für die Studienförderung wurden seit 2007 nicht mehr angehoben. Und die ausbezahlten Beträge der Studienförderung reichen nicht mehr aus, um die Kosten für ein Studium ausreichend zu decken, zumal die Inflation seit 2007 rund 16 Prozent beträgt. Durch die Beibehaltung der Einkommensgrenzen der Eltern bekommen auch immer weniger Studierende eine Studienbeihilfe zugesprochen.

 

Aktuelle Problemlage

Besonders Studierende aus einkommensschwachen Familien können von ihren Eltern keine oder nur sehr geringe finanzielle Unterstützung für das Studium erhalten und sind daher umso stärker auf staatliche Beihilfen angewiesen. Dazu kommt noch eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Einkommensarten der Eltern: 43% der Kinder von LandwirtInnen erhalten Studienbeihilfe, aber nur 26% der Kinder von ArbeiterInnen. ArbeiterInnenkinder sind bei der Vergabe von Stipendien gegenüber anderen Gruppen also deutlich benachteiligt.

Immer mehr Studierende, aber immer weniger Stipendien

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Die theoretisch mögliche Höchststudienbeihilfe liegt derzeit bei 679 Euro monatlich. Nach Abzügen bleiben den StudienbeihilfenbezieherInnen jedoch durchschnittlich nur 272 Euro übrig. Andere Werte zur Existenzsicherung – etwa die Mindestsicherung von rund 814 Euro pro Monat – liegen deutlich darüber.

Die „Altersfalle“

Mit zunehmendem Alter der Studierenden spitzen sich die finanziellen Probleme noch weiter zu: Die Familienbeihilfe wird in der Regel nur bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt; das SelbsterhalterInnenstipendium für jene, die schon gearbeitet haben und im zweiten Bildungsweg ein Studium aufnehmen, ist mit 35 Jahren limitiert. Sobald die Familienbeihilfe ausgelaufen ist, bekommen zwei Drittel der Studierenden gar keine finanziellen Förderungen mehr. Daher haben viele Studierende vor allem in der Phase ihres Studienabschlusses mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen.

Was passiert, wenn nichts passiert

Immer mehr Studierende müssen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dadurch kommt das Studium zu kurz, weshalb wiederum der geforderte positive Studienerfolg für diverse Unterstützungen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe etc.) nur schwer erreicht werden kann. Besonders Kinder aus einkommensschwächeren oder ArbeiterInnenfamilien sind gefährdet, gar kein Studium aufnehmen zu können oder dies vorzeitig abbrechen zu müssen.

Es ist notwendig, möglichst rasch Abhilfe zu schaffen durch

  • sofortige Anhebung aller Studienbeihilfen, um v.a. Kindern aus einkommensschwächeren Familien auch ein Studium zu ermöglichen;
  • jährliche Anpassung der Beihilfenhöhe an die Inflation;
  • Anhebung des Höchstalters für den Studienbeihilfenbezug von 35 auf 45 Jahre;
  • Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe von derzeit 24 auf 26 Jahre.

 

* = BezieherInnen von staatlicher Studienbeihilfe, Studienabschluss- oder SelbsterhalterInnenstipendium