Neun Wahrheiten zum Thema Flucht und Asyl

16. Juni 2016

Zum Thema Flucht und Asyl kursieren jede Menge Mythen und falsche Behauptungen. Auch wenn der Boulevard versucht, manches herbeizuschreiben: die Wirklichkeit schaut meist ganz anders aus. Hier neun manchmal überraschen Wahrheiten zu diesem viel diskutierten Thema.

1. Nur eine kleine Zahl von Flüchtenden kommt nach Europa

 Nur ein winziger Bruchteil der Menschen, die weltweit auf der Flucht vor Krieg, Folter und Vertreibung sind, kommen nach Europa. Ende 2014 waren weltweit insgesamt 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten davon flohen an einen sicheren Ort innerhalb ihres Landes. 95 Prozent aller syrischen Kriegsflüchtlinge wurden in den Nachbarländern aufgenommen. Insgesamt versuchten 2015 etwa 1 Million Flüchtlinge die Einwanderung nach Europa. Das entspricht der Anzahl von Menschen, die in den Libanon geflüchtet sind. Einem Land mit 4,4 Millionen Einwohner und etwa der Größe von Tirol.

2. Österreich hat früher viel mehr Flüchtende aufgenommen

Österreich hat in früheren Krisen bedeutend mehr Flüchtlinge aufgenommen als in dieser. 2015 wurden in Österreich 90.000 Ansuchen auf Asyl gestellt. Im Vergleich dazu kamen in den Jahren 1956/57 rund 180.000 Menschen aus Ungarn nach Österreich. 1968 flohen 162.000 Menschen aus der damaligen Tschechoslowakei nach Österreich. In jüngerer Zeit hat Österreich nach dem Zerfall Jugoslawiens 90.000 Flüchtlinge aufgenommen.

3. Menschen flüchten vor Krieg und Terror

Menschen flüchten im wahrsten Sinne des Wortes um ihr Leben. Die größte Flüchtlingsgruppe waren im Jahr 2015 die AfghanInnen mit 25.202 Anträgen. Knapp dahinter folgen mit 25.064 Ansuchen die SyrerInnen. Schon deutlich darunter auf Platz drei liegen die IrakerInnen mit 13.528 Anträgen. In allen drei Ländern herrscht seit Jahren Bürgerkrieg, Terror und Verfolgung. Die Anträge werden streng selektiert. Derzeit liegt die Anerkennungsquote bei 39 Prozent. In Zahlen sind das 14.000 positive Entscheidungen von 36.000 Anträgen. Zusätzlich wurde 2.200 Personen subsidiärer Schutz (befristeter Schutz vor Abschiebung, weil deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat gefährdet ist) gewährt.

4. Vier Milliarden Euro für Banken – nur 0,6 Mrd. für Asyl

Das Finanzministerium geht für das Jahr 2016 von Aufnahmekosten für AsylwerberInnen von insgesamt 997 Millionen Euro aus, die vor allem Bund und Länder tragen werden. Auch wenn diese Summe groß ist, so entspricht sie trotzdem nur 0,6 % der erwarteten öffentlichen Gesamtausgaben von 178,2 Mrd Euro.

Vergleicht man die geschätzten Aufnahmekosten mit der budgetären Belastung aus dem Bankenpaket, so relativieren sich die Ausgaben noch mehr: Während alleine die Kapitaltransfers an Banken das Maastricht-Defizit der Jahre 2014 bis 2016 um 7,8 Mrd erhöhen, belaufen sich für die Aufnahmekosten für schutzsuchende Menschen nicht einmal auf ein Viertel dessen (in Summe 1,8 Mrd Euro). Für die Zeit davor gibt es nur genaue Daten für die Bankenkosten – klar ist allerdings, dass für AsylwerberInnen nur ein Bruchteil der 6,3 Mrd Euro ausgegebene wurde, mit denen die Banken in den Jahren zuvor (2009 bis 2013) das Budget belasteten.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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5. Männer flüchten um ihre Familien zu schützen

Laut Zahlen des Innenministeriums für 2015 waren 72 Prozent der AsylwerberInnen Männer. Das liegt aber nicht daran, dass die Männer ihre Familien im Stich lassen. Laut UNO Flüchtlingshilfswerk UNHCR wird vielmehr Männern eher zugetraut, dass sie die Strapazen der Flucht überstehen. Frauen seien zudem auf der Flucht noch der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt. Bis zur letzten Verschärfung des Asylrechts in Österreich war es für Flüchtlinge möglich nach ihrer Anerkennung ihre EhepartnerInnen und minderjährigen Kinder legal nachzuholen. Wenn diese Möglichkeit wegfällt, bleibt Familien nichts anders mehr übrig, als die Kinder auf lebensgefährliche Flucht mitzunehmen.

6. AsylwerberInnen bekommen nur Arbeitsplätze, die niemand will

Derzeit dürfen Asylsuchende nur in wenigen Ausnahmefällen in Österreich arbeiten. Erst wenn sie als Flüchtlinge anerkannt sind, dürfen sie sich auf Arbeitssuche machen. Bis dahin sind sie zur Untätigkeit verdammt und haben auch keinen Anspruch auf Schulungen oder kostenlose Deutschkurse.

Laut Berechnungen des Wifo würde die Integration der Asylweber in den Arbeitsmarkt zwar kurzfristig eine geringe Steigerung der Arbeitslosigkeit (um 0,23 Prozent) bewirken, gleichzeitig aber die öffentliche Hand langfristig finanziell entlasten.

7. AsylwerberInnen haben kein Recht auf Mindestsicherung

Asylsuchende haben kein Recht auf Mindestsicherung. Sie beziehen eine sogenannte Grundversorgung. Maximal 19 Euro erhält direkt die jeweilige organisierte Unterkunft für Asylsuchende. Der Asylsuchende selbst erhält maximal 40 Euro pro Monat für alle persönlichen Ausgaben. Bei selbständigem Wohnen erhalten Betroffene nur maximal 320 Euro pro Person und Monat für alle anfallenden Ausgaben. Eine fünfköpfige Familie erhält lediglich 910 Euro pro Monat.

Ausschließlich anerkannte Asylberechtigte sind in der Lage Mindestsicherung zu beziehen. Dabei sind sie verpflichtet jede zugewiesene Tätigkeit anzunehmen, auch, wenn diese ein geringeres Einkommen zur Folge hat, als es die Mindestsicherung bietet.

8. Alles verloren, nur das überlebenswichtige Smartphone nicht

Fast alle Flüchtlinge haben Smartphones, weil diese die einzige Möglichkeit darstellen mit Freunden und Familie in Kontakt zu bleiben. Das aus der Heimat mitgebrachte Smartphone ist für vielen Menschen auf der Flucht der wichtigste (und oft einzige) Besitz.

9. Kriminalität von Asylsuchenden stark rückläufig

Gemessen an der Gesamtkriminalität machten die Anzeigen gegen Asylwerber im Jahr 2015 nur 5,8 Prozent aus. Zwar stieg die Zahl der Straftaten durch Asylsuchende von 2014 auf 2015 an. In Relation zu der gestiegenen Zahl der Asylsuchenden ist die Zahl der tatverdächtigen Asylsuchenden jedoch stark rückläufig, heißt es in der Kriminalstatistik 2015. Klar ist aber: Je länger ein Flüchtling da ist, keine Arbeit hat und keine Perspektive, desto wahrscheinlicher ist es, dass er kriminell werde.

Dieser Beitrag basiert auf dem “Faktencheck Asyl”, der in der Mitgliederzeitung der GPA-djp “Kompetenz” Mai/Juni 2016 erschienen ist.