EU-weiter Mindestlohn für alle?

14. März 2014

Verbindliche Lohnuntergrenzen (Mindestlöhne bzw. -gehälter) können die Beschäftigten vor Armuts- bzw. Niedriglöhnen sowie die Unternehmen vor unfairer Billigstkonkurrenz schützen. Über die Wirkungen von Mindestlöhnen, insbesondere  wenn sie allgemein und flächendeckend gelten sollen, wird heftig gestritten. Laut eine aktuellen Eurofoundstudie würden bei einem EU-weit koordinierten Mindestlohn, der mindestens 60 Prozent des länderspezifischen mittleren Lohns beträgt, ein Fünftel der Frauen und ein Zehntel der Männer davon betroffen. In Österreich wären insgesamt fast 15 Prozent der ArbeitnehmerInnen die NutznießerInnen.

 

De facto gibt es in jedem EU-Mitgliedsstaat verbindliche Lohnuntergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen. In 21 EU-Ländern ist dies über allgemeine gesetzliche Mindestlöhne geregelt, deren Höhe sehr unterschiedlich ist: die Schwelle beträgt derzeit monatlich 1.921 Euro in Luxemburg, 753 Euro in Spanien und 191 Euro in Rumänien. Diese Unterschiede verringern sich, wenn das unterschiedliche Preisniveau in den einzelnen Ländern berücksichtigt wird:

Dekoratives Bild © A&W Blog
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In den nordischen Staaten Schweden, Dänemark und Finnland sowie in Italien, Österreich und (noch) Deutschland gibt es weitreichende kollektivvertraglich vereinbarte, branchenspezifische Mindestlöhne. In Zypern gibt es gesetzliche Mindestlöhne nur für ausgewählte Berufsgruppen. Während in Österreich durch die verschiedenen Branchen-Kollektivverträge fast alle ArbeitnehmerInnen vor Armutslöhnen geschützt werden, war die Schutzwirkung in Deutschland aufgrund der sinkenden „Tarifbindung“ (Anteil der Beschäftigten, für die die „Tarifverträge“ – wie in Deutschland die Kollektivverträge heißen – gelten) schon sehr eingeschränkt. 2012 waren nur mehr 58 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt, besonders niedrig war die Abdeckung in den östlichen Bundesländern, wo nicht einmal mehr jede/r Zweite geschützt war (siehe Tarifbindung Deutschland). Mit der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 soll hier gegengesteuert werden. Doch kaum beschlossen, werden bereits Ausnahmeregelungen diskutiert (siehe Böcklerimpuls).

Eingriff in Lohnpolitik

Eigentlich hat die EU keine Befugnisse im Bereich der Lohn- und Kollektivvertragspolitik. Doch in den letzten Jahren  wurden Regelwerke verabschiedet, die es europäischen Institutionen ermöglichen, den EU-Mitgliedsstaaten Politikvorgaben in genau diesen Bereichen zu machen. Bei Nicht-Befolgung dieser und anderer Vorgaben zum Sozialabbau werden dringend benötigte internationale Kredite zurückgehalten und drohen den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen sogar finanzielle Strafen. Und der Druck zeigt Wirkung. Unter Federführung der sogenannten „Troika“ aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und internationalem Währungsfonds greifen Europäische Institutionen dabei in nationale Tarifpolitiken ein. Zum einen, indem sie Lohnkürzungen und -stopps de facto direkt erzwingen (im öffentlichen Sektor). Zum zweiten, indem Sie Kürzungen nationaler Mindestlöhne erreichen. Und zum dritten durch Aushöhlung und Schwächung der bisherigen Flächentarifstrukturen (siehe dazu Schulten). Dadurch sollen die Löhne in der Gesamtwirtschaft gesenkt werden. Die Rechtfertigung für niedrigere Löhne und weniger Schutzbestimmungen lautet, dass damit die Wirtschaft der Länder wettbewerbsfähiger werde. Diese nach unten gerichtete Flexibilität der Löhne und die Eingriffe in die Kollektivvertragsautonomie wurden von der Europäischen Kommission heuchlerisch als „beschäftigungsfreundlich“ bezeichnet.

EGB wehrt sich gegen Einmischung

Der europäische Gewerkschaftsbund EGB hat sich das Ziel einer stärkeren EU-weiten lohnpolitischen Koordinierung unter Federführung der Gewerkschaften gesetzt. Damit soll die Stimme der Gewerkschaften lauter werden und es sollen die Einmischungen in Tarifverhandlungs- und Lohnfindungssysteme von seiten der EU- und nationalen Institutionen verhindert bzw. bekämpft werden.  Im Rahmen dieser noch in den Kinderschuhen steckenden Prozesse  könnte auch das Thema einer europaweiten Koordination bei Mindestlöhnen Platz haben.

Flächendeckender Mindestlohn für alle in der EU

Ein flächendeckender europäischer Mindestlohn, der sich in jedem einzelnen Land an der Höhe des jeweiligen Medianeinkommens orientiert, würde helfen, Armuts- und Niedriglöhne einzudämmen. Würde es gelingen, in koordinierter Weise in allen EU-Staaten eine verbindliche allgemeine Lohnuntergrenze in Höhe von 60 Prozent des jeweils länderspezfischen mittleren Lohns (Median) zu erreichen, dann wäre laut einer Eurofound-Studie „Pay in Europe in the 21st century“ alleine in Österreich jede fünfte Arbeitnehmerin und jeder zehnte Arbeitnehmer davon positv betroffen. Das entspricht etwa dem EU-weiten Ausmaß. Aufgrund der weiten Verbreitung von Niedriglöhnen in Deutschland, wäre dort der Anteil der NutznießerInnen noch deutlich größer.

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Besonders hohe Beschäftigtenanteile gäbe es bei Teilzeit, wo EU-weit jede/r Dritte profitieren würde, bei geringem Bildungsniveau, wo jede/r Vierte betroffen wäre, sowie im Gastgewerbe mit einem Drittel und im Handel und Gesundheits- und Sozialwesen mit je rund einem Fünftel Betroffener. Insgesamt reicht der Anteil der Beschäftigten, die durch so einen EU-weit koordinierten Mindestlohn profitieren würden, von 6,8 Prozent in Finnland, über 14,6 Prozent in Österreich bis zu 24,5 Prozent in Deutschland.

Das jeweilige Mindestlohn-Niveau fällt sehr unterschiedlich aus. Die Niveaus der hypothetischen monatlichen Mindestlohnschwellen wurden auf Basis der EU-SILC-Daten für das Jahr 2009 berechnet und betragen z.B. in Deutschland 1500 Euro und in Österreich 1488 Euro. Da die Medianlöhne in den meisten Ländern (nominell) gestiegen sein dürften, wären die aktuellen Werte dementsprechend höher.

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AT = Österreich, BE = Belgien, CY = Zypern, CZ = Tschechische Republik, DE = Deutschland, DK = Dänemark, EE = Estland, EL = Griechenland, ES = Spanien, FI = Finnland, FR = Frankreich,  HU = Ungarn, IE = Irland, IT = Italien,  LT = Litauen, LU = Luxemburg, LV = Lettland,  MT = Malta, NL = Niederlande, PL = Polen,  PT = Portugal, RO = Rumänien, SE = Schweden, SI = Slowenien, SK = Slowakei,  UK = Großbritannien

Länderweise flexible Ausgestaltung des Mindestlohns

Je nach länderspezifischer Konstellation der Arbeitsbeziehungen, insbesondere des gewerkschaftlichen und sozialpartnerschaftlichen Gefüges, des Wirkungsgrads des bestehenden Mindestlohnregimes, des Niedriglohn-Ausmaßes etc. gestaltet sich die Umsetzung eines gemeinsamen relativen Mindestlohn-Zielwerts (z.B. 60 Prozent des jeweiligen Medianlohns)  unterschiedlich. Wo Kollektivverträge dominieren, wäre nur die Anpassung an diesen Schwellwert als Mindesthöhe erforderlich. Auch der österreichische Gewerkschaftsbund ÖGB fordert „Mindestlöhne für alle ArbeitnehmerInnen in allen EU-Ländern, primär über allgemeingültige KV-Systeme oder per Gesetz, wenn die Gewerkschaften das wollen“.  In seinem Grundsatzprogramm fordert der ÖGB  für Österreich die flächendeckende Einführung eines kollektivvertraglichen Mindestlohns/-gehalts von 1.500 Euro brutto pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung) durch eine neue Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner unter Einbeziehung aller Branchen. Dieses Niveau entspricht etwa jenem in der Eurofoundstudie für Österreich.  Für den stv. GPA-djp-Bundesgeschäftsführer Karl Proyer  ist die möglichst rasche Durchsetzung von 1500 Euro brutto in allen Kollektivverträgen eine „unverrückbare Zielsetzung“.

Koordinierter „allgemeiner“ Mindestlohn für alle?

Lohnuntergrenzen werden in Theorie und Politik kontrovers diskutiert. Geht es um die Einführung oder die Anhebung eines Mindestlohns wird von GegnerInnen im Wesentlichen die Drohkulisse eines Wegfalls von Arbeitsplätzen aufgebaut. Das Institut für Arbeit und Qualifikation IAQ kommt hingegen zum Schluss, dass gut gemachte Mindestlöhne der Beschäftigung nicht schaden. Wirkungen wie die Steigerung von Motivation, der Rückgang der Fluktuation im Betrieb, die Erhöhung der Produktivität kompensieren höhere Lohnkosten. Die allgemeine Erhöhung der Kaufkraft von gering Bezahlten führt zur Umsatzsteigerung auf betrieblicher Ebene. Eine auf EU-Ebene koordinierte Mindestlohnpolitik steigert die positiven Effekte noch mehr, wie in der Eurofoundstudie „Pay in Europe in the 21st century“ erläutert wird: der Nachfrageschub (in Folge der Kaufkraftsteigerung) wird durch das gleichzeitige EU-weite Vorgehen vervielfacht. Potentiell negative Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit bzw. Beschäftigung werden durch diese Gleichzeitigkeit innerhalb der Haupt-Handelspartnerländer sowie durch die Nachfragesteigerung minimiert. Und durch einen EU-weiten Mindestlohn wird insbesondere der lohn- und sozialpolitische Wettlauf nach unten gestoppt. Auch der Sozialstaat profitiert durch höhere Sozial- und Steuerbeiträge. Was abnehmen könnte, sind in der Tat die Unternehmensprofite bzw. die unangemessen hohen Managergagen in der EU, die bei börsennotierten Unternehmen im Durchschnitt 6,9 Millionen Euro 2012 ausmachten:

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Menschenwürdiges Arbeitsentgelt für alle

Mindestlöhne bzw. –gehälter schützen die ArbeitnehmerInnen vor Niedriglöhnen und die Unternehmen vor unfairer Billigkonkurrenz. Verstöße müssen durch wirksame Kontrollen unterbunden werden, damit gesetzestreue Unternehmen nicht durch Marktanteilsverluste bestraft werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass kollektivvertragsfreie Bereiche beseitigt werden, damit der Schutz wirklich für alle ArbeitnehmerInnen (etwa auch die freien DienstnehmerInnen) gilt.

Ein wichtiges Ziel gewerkschaftlicher Politik sind verbesserte Arbeits-und Einkommens- und Lebensbedingungen. Ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn für alle ist ein wichtiger Beitrag dazu. Gemäß der UN-Menschenrechtsdeklaration hat jede/r, der/die arbeitet, das Recht auf gerechte und befriedigende – eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichernde – Entlohnung (siehe „Gute Arbeit ist ein Menschenrecht“). Auch in Österreich gibt es angesichts eines beunruhigend großen Niedriglohnbereichs Handlungsbedarf.