EU-Agrarförderung in Österreich: Mehr Geld für die Betriebe und nichts für die Landbevölkerung?

12. März 2013

Die Verhandlungen um den EU-Haushalt für 2014-2020 sind für die Landwirtschaft wieder einmal sehr glimpflich ausgegangen. Wenn die EU-Mittel so genutzt werden wie bisher, so werden davon auch in Zukunft in erster Linie große Agrarbetriebe profitieren. Dabei sollten insbesondere die Mittel der ländlichen Entwicklung der gesamten Bevölkerung im Ländlichen Raum – etwa in Form von für Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge – zugutekommen. Auf europäischer Ebene werden die Möglichkeiten dafür geschaffen, nun gilt es diese auch in Österreich zu nutzen.

 

Dieser Artikel erscheint auch in “wirtschaftspolitik-standpunkte 1/2013”

Die Beschäftigung im Landwirtschaftssektor ist zwar EU-weit zwischen 2000 und 2009 um 25% bzw. 3,7 Mio. Vollzeitäquivalente gefallen (Eurostat). Das zukünftige Landwirtschaftsbudget, das mit jährlich rund 60 Mrd. Euro bislang über 40 Prozent des EU-Budgets ausmachte, trägt dieser Entwicklung auch zukünftig nicht Rechnung. Für die Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung (Rubrik 2 des EU-Haushaltes) sind für die gesamte EU mit 373,2 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020 real (zu Preisen 2011) um 11,2% weniger Mittel vorgesehen als in der Vorperiode.

Damit bleibt der Agrarbereich im Gesamtbudget mit 39% weiterhin der größte Ausgabenposten. Für Direktzahlungen und Marktausgaben sind davon 278 Mrd. Euro und für die Ländlichen Entwicklungsprogramme 85 Mrd. Euro vorgesehen.

EU-Haushalt Rubrik 2 (Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung) in Preisen 2011 in Milliarden Euro:

 

2007-2013

2014-2020

(Rats-Gipfel 7./8.2 2013)

Direktzahlungen und Markt – Erste Säule

 319,0

277,9

Ländliche Entwicklung – Zweite Säule

97,8

84,9

Sonstige

10,4

Summe

416,8

373,2

Quelle: EU-Kommission

Für Österreich wird sich im Bereich Landwirtschaft an den Rückflüssen aus Brüssel im Vergleich zur jetzigen Periode nur sehr wenig ändern, wie nachfolgende Tabelle zeigt.

Rückflüsse nach Österreich in Mio. Euro:

EU-Haushalt

Mio. Euro zu jeweiligen Preisen

2007-2013

2014-2020

(Rats-Gipfel 7./8.2 2013)

Direktzahlungen – Erste Säule

5.044

4.875

Ländliche Entwicklung – Zweite Säule

4.025

3.942

Summe

9.069

8.817

Quelle: BMLFUW, 12.02.2013, die Zahlen für die Direktzahlungen können sich noch ändern.

Aus landwirtschaftlicher Sicht gesehen hat der Bundeskanzler somit sehr gut verhandelt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ursprünglich Kürzungsvorschläge bei den Rückflüsse im Bereich der Ländlichen Entwicklung von bis zu 30% auf dem Tisch lagen. Auch der ehemalige EU-Agrarkommissar Franz Fischler spricht davon, dass die Sache für die Landwirtschaft “sehr glimpflich ausgegangen” sei. Zwar werde es zu Kürzungen kommen, diese seien aufgrund steigender Verkaufspreise aber verkraftbar, meint er (Vgl. Vorarlberger Nachrichten, vom 13. Feber 2013).

Zwar gibt es auch künftig sehr viel Geld für den landwirtschaftlichen Bereich und den ländlichen Raum. Dennoch traten die AgrarvertreterInnen am Wochenende nach dem Gipfelergebnissen sogleich mit Forderungen an die Republik Österreich heran: Die künftig von Brüssel etwas geringere Fördersumme müsse künftig über das nationale Budget ausgeglichen werden. Konkret geht es ihrer Meinung nach um 48 Mio Euro/Jahr, die national nachgelegt werden müssten. Außerdem sollten die EU-Zahlungen für die Ländliche Entwicklung wie bisher mit dem Schlüssel 50:50 kofinanziert werden, obwohl dies nun gar nicht mehr nötig ist. Angesichts einer immer geringer werdenden Zahl von Bauern und Bäuerinnen sowie laufend steigender Verkaufspreise eine wohl eher dreiste Forderung!

Zum einen hat Österreich für die Agrarförderung fast genauso viel herausverhandelt wie in der letzten Finanzperiode, nämlich rund 9 Milliarden Euro für 2014-2020. Zum anderen nimmt die Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe sukzessive ab. So gab es im Jahr 2007 (also im ersten Jahr des laufenden Finanzrahmens) 187.043 landwirtschaftliche Betriebe. Davon haben 2007 mehr als 139.000 Betriebe Förderungen in Anspruch genommen, 2010 waren es noch rund 132.000 von 173.317 Betrieben (Grüner Bericht 2012, neuere Zahlen stehen nicht zur Verfügung). Geht man von einer Fortsetzung dieser Entwicklung aus, steht man im Jahr 2014 bei rund 160.000 Betrieben, von denen etwas mehr als 122.000 Förderungen bekommen. Dies bedeutet, dass die EU-Agrarförderung je Betrieb in der neuen Finanzperiode in nominellen Zahlen um knapp 12% zunehmen wird. Das entspricht in etwa einem Inflationsausgleich bei einer durchschnittlichen Jahresinflation von 2%.

Anzahl gefördeter Betriebe und durchschnittliche Fördersumme je Betrieb 

 Durchschnittliche Zahl der geförderten Betriebe

 EU-Agrarförderung pro Betrieb und Jahr  zu jeweiligen Preisen

2007-2013

132.273

9.795

2014-2020

115.068

10.946

Vgl 07-13 vs 14-20

12%

Quellen: Grunddaten „Die Presse“ 13.02.2013 (BMLFUW) und Grüner Bericht

Außerdem, muss festgehalten werden, dass die Verkaufspreise für die Produkte der Bauern seit vielen Jahren im Steigen sind –ihr Einkommen erhöht sich laufend . So hat sich das Agrareinkommen pro Kopf seit dem Jahr 2000 beinahe verdoppelt (+94%), das der ArbeitnehmerInnen hingegen ist nur um 27 Prozent angestiegen.

Ein Blick auf die Verteilung der Agrarförderungen zeigt zudem, dass es – zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben beträchtliche Einkommensunterschiede gibt. Das einkommensstärkste Viertel der Bäuerinnen und Bauern lag im Jahr 2011 durchschnittlich mit über 56.000 Euro mehr als das Dreifache über dem Einkommen eines mittleren Betriebes (Median) von rund 17.800 Euro. Ein Viertel der Betriebe verfügt über gar kein nennenswertes Einkommen pro Kopf und muss mit 744 Euro pro Jahr auskommen. Ein weiteres Viertel liegt mit durchschnittlich rund 12.800 Euro pro Jahr auch unter einem mittleren Einkommen.

Aber auch in der Verteilung der Agrarförderung gibt es eine enorme Schieflage. So erhalten nur 3 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe 18 Prozent der öffentlichen Fördergelder und somit durchschnittlich rund 78.500 Euro/Betrieb. Hingegen teilen sich 35 Prozent der Betriebe mit einer durchschnittlichen Förderung von rund 2.000 Euro/Betrieb 6 Prozent aller Fördermittel. Die kleineren und einkommensschwachen Betriebe sind die Betriebe, die in der Bevölkerung als „unterstützenswert“ gelten, die jedoch aufgrund ihrer Größe relativ geringe Fördermittel erhalten.

Das Programm zur Ländlichen Entwicklung ist agrarlastig

Das Programm zur Ländlichen Entwicklung (ELER), das an sich der gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum zu gute kommen sollte, ist in Österreich im europäischen Vergleich sehr landwirtschaftslastig. In der Periode 2007-2013 stehen Österreich rund 8 Milliarden Euro für dieses Programm zur Verfügung. Diese Summe resultiert aus EU-Fördergelder von rund 4 Milliarden Euro und einer fast ebenso hohen nationalen Ko-Finanzierung. Der Großteil des ELER – rund 90 Prozent – sind einzelbetriebliche Förderungen für die Landwirtschaft. Die restlichen 10 Prozent – also nur ein sehr geringer Teil des gesamten Fördervolumens – ist für Projekte reserviert, die auch anderen Menschen am Land zugute kommen. Im europäischen Vergleich werden im ELER rund 18 Prozent dieser Fördergelder für die Menschen im ländlichen Raum eingesetzt. Länder wie die Niederlande stellen über 30% der ELER-Gelder für den gesamten ländlichen Raum zur Verfügung, auch Deutschland hat fast 30% außerhalb der Landwirtschaft ausgegeben. Sogar Rumänien liegt bei knapp 30%, Polen bei rund 25%.

Für die neue Periode 2014-2020 ist es daher sinnvoll und dringend notwendig, weitaus mehr Fördergelder aus diesem Programm für horizontale Ziele, die also nicht auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe bezogen sind, zu verwenden. Möglichkeit dazu bietet der EU-Verordnungsvorschlag. So sind etwa in der sogenannten Priorität 6 die Programmschwerpunkte die Förderung der sozialen Eingliederung, die Armutsbekämpfung und die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten. Aus AK-Sicht müssten mindestens 25 Prozent der Fördergelder für diesen Bereich gewidmet werden. Zum Erhalt und Ausbau der Lebensqualität am Land sind insbesondere Investitionen in die soziale Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflegeheime, mobile Dienste, betreutes Wohnen, Gesundheitsberatung und -versorgung sowie Weiterbildungsangebote notwendig. Dies schafft Arbeitsplätze am Land, bringt mehr Einkommen und somit auch mehr Kaufkraft für die Region und führt insgesamt zu einer höheren Lebensqualität. Zudem kann damit der Abwanderung in die Städte vorgebeugt werden.

Neue Ko-Finanzierungssätze

Für die Programme der ländlichen Entwicklung stellt die EU Österreich künftig Fördergelder in der Höhe von 3.942 Mio. Euro zur Verfügung, die national ko-finanziert werden müssen. Bislang war eine Ko-Finanzierung von rund 50 Prozent notwendig. Künftig sind die nationalen Ko-Finanzierungserfordernisse geringer: Der Regelsatz beträgt für Österreich 47 Prozent, bei Umwelt- und Klimamaßnahmen sind gar nur 25 Prozent notwendig . Umschichtungen von der Direktzahlungen aus der Ersten Säule hin zur Ländlichen Entwicklung müssen gar nicht kofinanziert werden. Es sind somit zukünftig für das Programm der Ländlichen Entwicklung weniger nationale Finanzierungsmittel notwendig, um die gesamten Fördergelder aus Brüssel abzuholen. Bereits in der jetzigen Periode 2007-2013 wurde laut Bericht des Rechnungshofes dieser Bereich mit 724 Mio. Euro überfinanziert, also überfördert. Mit den neuen EU-Ko-Finanzierungssätzen könnte sich Österreich pro Jahr zwischen 200 – und 280 Mio pro Jahr ersparen, ohne auch nur einen Cent aus Brüssel zu „verlieren“.

Mehr Gelder für die Ländliche Entwicklung möglich

Künftig soll es Möglichkeiten geben, Direktzahlungen aus der Ersten Säule (Agrarförderungen) in die zweite Säule, also für die Programme der Ländlichen Entwicklung umzuschichten. Es könnten bis zu 15 Prozent aller Direktzahlungen der Ersten Säule in die Programme der Ländlichen Entwicklung umgeschichtet werden. Zudem ist es möglich, eine Obergrenze bei den Direktzahlungen pro Betrieb einzuziehen und dieses Geld in die Zweite Säule umzuschichten. Eine voller Ausnützung diese Möglichkeiten könnten dem Programm für die Ländliche Entwicklung für die Periode 2014-2020 zusätzliches Fördergeld bringen und so die Einsparungen bei den künftig niedrigeren Ko-Finanzierungssätzen kompensieren oder zusätzliche Fördermittel für die Ländliche Entwicklung bringen.