Eine soziale Dimension für die WWU: Kein Feigenblatt für den neoliberalen Umbau der EU

08. Mai 2013

In den nächsten Wochen ist mit Vorschlägen für eine „soziale Dimension“ der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu rechnen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat seine Kernforderungen dazu kürzlich formuliert. Eine „soziale Dimension“ darf sich nicht in kosmetischen Alibivorschlägen erschöpfen, die keinen Politikwechsel herbeiführen.

Viele Jahre haben die europäischen Gewerkschaften einen Kurswechsel hin zu einem sozialen Europa gefordert, eine Abkehr von der vorherrschenden Fokussierung auf Deregulierung und Flexibilisierung. In den letzten Jahren ist der Kampf gegen das Diktat von einseitiger Sparpolitik und Strukturreformen dazugekommen, das inzwischen fester Bestandteil der neuen wirtschaftspolitischen EU-Governance geworden ist. Doch nun scheinen Kommission und Rat – von den fatalen ökonomischen und sozialen Folgen ihrer Politik offenbar zunehmend selbst erschrocken – einen Kurswechsel vollziehen zu wollen, um die Unterstützung der ArbeitnehmerInnen nicht vollends zu verlieren. Eine soziale Dimension sei „entscheidend“ für die WWU, deshalb werde die Kommission rasch konkrete Vorschläge vorlegen, will aber auf „aufwändige Verfahren“ verzichten, so Kommissionspräsident Barroso nach einem Treffen mit den europäischen Sozialpartnern letzte Woche.

EGB stellt Forderungen

Der Vorstand des EGB hat kürzlich einen Forderungskatalog zur sozialen Dimension verabschiedet. Gefordert wird die Beendigung der einseitigen Sparpolitik und der Einschnitte bei Sozialausgaben und Löhnen, da sie die Arbeitslosigkeit, Armut und die Ungleichheit auf neue Höchststände getrieben haben. Auch der Kampf gegen Steuerdumping, Steuerbetrug und -Hinterziehung muss endlich ernsthaft angegangen werden. Zentral wurde die Forderung nach einem „neuen europäischen Wiederaufbauprogramm“ aufgenommen, das auf den DGB-Vorschlag für einen neuen Marshallplan zurückgeht. Das Konzept verpflichtender vertraglicher Strukturreformen lehnt der EGB ab und verweist dabei auf die verheerenden Erfahrungen mit entsprechenden „Vereinbarungen“ der „Programmstaaten“ mit der Troika.

Eine europäische Social Governance für die Mitgliedstaaten?

Werden die zu erwartenden Vorschläge der Kommission den gewerkschaftlichen Kernforderungen gerecht werden können? Wer Barroso in der letzten Woche genau zugehört hat, muss daran zweifeln. Im Mittelpunkt soll offenbar eine „starke Koordinierung und Überwachung“ der (nationalen) Sozial- und Beschäftigungspolitik stehen. Dieses Prinzip ist uns aus der neuen Economic Governance des Europäischen Semesters bestens bekannt. Sollen nun auch Soziales und Beschäftigung in diesen Prozess integriert werden? Soll die EU-Kommission auch in der Sozialpolitik den Mitgliedstaaten ihre Empfehlungen verordnen oder gar vertraglich bindend „vereinbaren“ können? Einerseits könnte man argumentieren, dass sich die Kommission schon bislang nicht um formelle Kompetenzen gekümmert hat, sondern unverfroren in Lohnfragen oder beim Sozialschutz mitmischt. Immerhin könnte eine offizielle EU-Koordinierung in der Sozialpolitik die bestimmende Rolle der Generaldirektion ECFIN zugunsten der Generaldirektion Beschäftigung etwas zurückdrängen. Soweit die Hoffnung.

„Mehr Europa“ in der Sozialpolitik?

Grundsätzlich gilt: Die besten europäischen Rahmenregelungen können wenig bewirken, solange die politischen Mehrheitsverhältnisse einer Politik im Interesse der ArbeitnehmerInnen entgegenstehen. Eine breite konservativ-liberale Mehrheit im EU-Parlament und in der EU-Kommission schlägt sich notwendigerweise in einer entsprechenden Politik nieder. Und: „Mehr Europa“ im Sozialbereich bedeutet nicht zwingend eine sozialere EU-Governance. Mehr Einfluss der EU-Kommission im Rahmen der wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung kann selbst bei besten politischen Absichten zu einer Ausweitung des liberalen Politikansatzes auf die (noch weitgehend national geprägte) Sozial- und Beschäftigungspolitik führen. Gerade Gewerkschaften in Ländern mit einer stark ausgeprägten Sozialpartnerschaft und substantiellen Mitbestimmungsrechten werden auf absehbare Zeit keine ähnlichen Mitwirkungsmöglichkeiten in der EU finden.

Unverzichtbar: Einbindung der Sozialpartner

Dennoch: Die grundlegende Einbindung der Sozialpartner muss den Kernpunkt einer sozialen Dimension der WWU ausmachen, sie ist überhaupt erst die Grundvoraussetzung für eine europäische Governance, die von den Gewerkschaften mitgetragen werden kann. Hier erwartet auch der EGB sowohl eine Einbindung in die bestehende wirtschaftspolitische Steuerung als auch in die Debatte über die konkrete Ausgestaltung einer sozialen Dimension. Außerdem muss eine soziale Dimension, die ihren Namen verdient, auch auf die volle Einbindung der nationalen Sozialpartner in die Entscheidungsfindungsprozesse in den Mitgliedstaaten verpflichtet sein.

Mindestlöhne und Kollektivverträge

Und die Frage nach der Einführung gerechter (Mindest-)Löhne, die trotz fehlender Kompetenz offenbar Teil einer neuen sozialen Dimension werden soll, muss bereits einen Schritt früher bei den sozialpartnerschaftlichen Strukturen ansetzen. Trotz aller nationalen Unterschiede müssen funktionierende und flächendeckende Kollektivvertragsstrukturen in allen EU-Staaten ein gewerkschaftliches Kernziel bilden. Leider haben die Troika und EU-Institutionen in den vergangenen Jahren oft das genaue Gegenteil verfolgt und dem europäischen Projekt nachhaltig geschadet. Denn Kollektivvertragsverhandlungen sind mehr als ein „Lohnfindungsmechanismus“, sie sind ein fundamentales Grundrecht und Kernaufgabe der Gewerkschaften! Gesetzliche Mindestlöhne können immer nur das zweitbeste Mittel sein.

Politischer Kurswechsel bleibt das Kriterium

Die soziale Dimension darf keine „Anekdote“ bleiben, so EGB-Generalsekretärin Bernadette Ségol nach ihrem Treffen letzte Woche mit dem Kommissionskollegium. Laut Kommissionspräsident Barroso ist die soziale Dimension sogar genauso wichtig wie „der Markt“, was angesichts der bisherigen Kommissionspolitik eine neue Erkenntnis sein dürfte. Deshalb müssen die Gewerkschaften die Forderung nach einem sozialen Fortschrittsprotokoll im Primärrecht unbedingt weiterverfolgen, um den Vorrang der wirtschaftlichen Marktfreiheiten endlich zu beenden. Das Kriterium für die europäischen Gewerkschaften muss sein, ob die zu erwartenden Vorschläge zu einem tatsächlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurswechsel beitragen können. Sie dürfen jedenfalls kein Feigenblatt für den voranschreitenden neoliberalen Umbau der EU darstellen.

Weiterführende Links:

http://www.oegb-eu.at/servlet/ContentServer?pagename=S05/Page/Index&n=S05_0.a&cid=1366809732497

http://www.etuc.org/a/11136