Ein Jahr Mindestlohn in Deutschland

16. Februar 2016

Gegen den langjährigen Widerstand der meisten Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Und das obwohl große Teile der deutschen Wirtschaftswissenschaft in zahlreichen Studien davor gewarnt hatten, dass durch den Mindestlohn bis zu einer Million Arbeitsplätze verloren gehen würden. Das war aber nicht der Fall. Vielmehr haben Millionen Beschäftigte von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitiert, ohne dass hierdurch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entstanden wären.

Der Gesetzgeber reagierte nach einer mehr als 10jährigen politischen Auseinandersetzung mit Mindestlohn auf die anhaltende Erosion des deutschen Tarifvertragssystems und die sinkende Tarifbindung. Derzeit fallen nur noch 58% aller Beschäftigten in Deutschland unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages. Besonders ausgeprägt war der Rückgang der Tarifbindung in vielen privaten Dienstleistungsbranchen, in deren Folge sich der Niedriglohnsektor immer weiter ausbreitete. So gab es im Jahr 2014 zwischen 4,8 und 5,4 Millionen Beschäftigte, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Dies entsprach einem Anteil von 14,8 bis 16,6% aller Beschäftigten. Bei Frauen lag der Anteil der Beschäftigten mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde doppelt so hoch wie bei Männern.

Zur Einordnung ein grober Vergleich: In Österreich beträgt die Kollektivvetragsabdeckung immer noch nahezu 100 % und der praktisch durchgesetzte kollektivvertragliche Lohnuntergrenze 1.300 Euro im Monat. Das entspricht bei 38,5 Stunden Normalarbeitszeit die Woche einem Stundenlohn von 7,78 Euro. Berücksichtigt man jedoch, dass in Österreich kollektivvertraglich mindestens 14. Monatsgehälter bezahlt werden, so liegt der Mindestlohn faktisch bei 9,09 Euro pro Stunde.

Überdurchschnittlich hohe Lohnzuwächse im Niedriglohnsektor

Mit der Einführung des Mindestlohns hat sich erstmals der seit langem beobachtbare Trend zu mehr Lohnungleichheit in Deutschland wieder umgekehrt. Insbesondere ungelernte und gering qualifizierte Beschäftigte konnten im Laufe des Jahres 2015 überdurchschnittlich hohe Lohnzuwächse verzeichnen. Während die Bruttostundenlöhne im 3. Quartal 2015 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,0% anstiegen, waren es bei den angelernten Beschäftigten 2,4% und bei den Ungelernten 3,7%. Besonders hoch waren die Lohnzuwächse in Ostdeutschland, wo Angelernte 5,5% und Ungelernte sogar 8,2% mehr verdienten. Ähnliches gilt für geringfügig Beschäftigte (die so genannten Minijobber, also geringfügig oder nur sehr kurz Beschäftigte), deren Löhne ebenfalls deutlich schneller als bei anderen Beschäftigtengruppen angehoben wurden.

Der Einfluss des Mindestlohns zeigt sich schließlich auch in den überdurchschnittlich hohen Lohnzuwächsen in einigen klassischen Niedriglohnbranchen wie z.B. der Fleischindustrie, dem Einzelhandel oder dem Wach- und Sicherheitsgewerbe. In Ostdeutschland kam es in diesen Branchen sogar zu zweistelligen Zuwachsraten. Wie viele Beschäftigte nun letztendlich von der Einführung des Mindestlohns genau profitiert haben, lässt sich aber aufgrund der aktuellen Datenlage noch nicht exakt beziffern.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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Einfluss des Mindestlohns auf die Tarifpolitik

Die Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn hatte bereits vor seiner Einführung einen erheblichen Einfluss auf die Tarifpolitik. So existieren mittlerweile in 19 Wirtschaftszweigen branchen-spezifische Mindestlöhne, die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und anschließend allgemeinverbindlich erklärt wurden. In den meisten Branchen liegen die tarifvertraglichen Mindestlöhne mittlerweile über 10,00 Euro pro Stunde.

In einigen wenigen Branchen wie z.B. dem Frisörgewerbe, der Fleischindustrie oder den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau wurde hingegen der vom Gesetzgeber geschaffene Anreiz genutzt, im Rahmen eines Tarifvertrages für einen Übergangszeitraum von maximal zwei Jahren Löhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen. Aus gewerkschaftlicher Sicht bot sich mit dieser Regelung die Chance, in den entsprechenden Branchen wieder stärkere Tarifvertragsstrukturen aufbauen zu können.

Schließlich hat die Debatte um den Mindestlohn auch dazu beigetragen, dass die untersten Lohngruppen in Tarifverträgen schneller angehoben werden konnten. Während im Jahre 2010 noch 16% aller tariflichen Lohngruppen unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lagen, waren es im Januar 2015 nur noch 6% und im Januar 2016 sogar nur noch 3%.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Die Horrorprognosen zahlreicher deutscher Wirtschaftswissenschaftler, die als Folge der Einführung des Mindestlohns erhebliche Arbeitsplatzverluste vorausgesagt hatten, haben sich in der Wirklichkeit allesamt blamiert. Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns ist die registrierte Arbeitslosigkeit in Deutschland so niedrig wie seit langem nicht mehr. Im Oktober 2015 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 713.000 mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im gleichen Monat des Vorjahres. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,3 Prozent.

Den größten Beschäftigungsaufbau gab es mit 6,6 % im Gastgewerbe gefolgt von den Bereichen „sonstige wirtschaftliche Dienstleitungen“, Leiharbeit, Heime und Sozialwesen sowie Verkehr und Lagerei. Damit kam es gerade in einer Reihe klassischer Niedriglohnbranchen, die durch den Mindestlohn besonders hohe Lohnzuwächse zu verkraften hatten, zu einem überdurchschnittlich hohen Beschäftigungszuwachs.

Einen Rückgang von knapp 133.000 Stellen gab es lediglich bei den Minijobs. Dieser ist mit einem Minus von 4,7 Prozent in Ostdeutschland gegenüber 1,3 Prozent in Westdeutschland besonders ausgeprägt. Allein aus der rückläufigen Zahl von Minijobs kann jedoch nicht auf eine entsprechende Anzahl von Arbeitsplatzverlusten geschlossen werden. Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kann etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs bei Minijobs dadurch erklärt werden, dass die betroffenen Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt sind. Bei rund 40 Prozent der ehemaligen Minijobber ist der Verbleib unklar, wobei das IAB davon ausgeht, dass sie mehrheitlich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Anteil ehemaliger Minijobber, die sich nach Einführung des Mindestlohns arbeitslos gemeldet haben, war mit knapp vier Prozent gering.

Zusammenfassend lassen sich demnach bislang keine Anzeichen dafür finden, dass mit der Einführung des Mindestlohns negative Beschäftigungswirkungen für den deutschen Arbeitsmarkt verbunden wären. In begrenztem Maße kann sogar davon ausgegangen werden, dass ein zusätzlicher Kaufkraftgewinn entstanden ist, der die Inlandsnachfrage gestärkt und damit die Entstehung neuer Beschäftigung gefördert hat.

Wie weiter mit dem Mindestlohn?

Vor dem Hintergrund der bislang in sozialer und ökonomischer Hinsicht überaus erfolgreichen Bilanz des Mindestlohns stellt sich nun die Frage nach der zukünftigen Anpassung des Mindestlohnniveaus. Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) soll über die Anpassung des Mindestlohns die eigens hierfür eingerichtete Mindestlohnkommission befinden, die sich paritätisch aus jeweils drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie einem unabhängigen Vorsitzenden zusammensetzt.

Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe, alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen, wobei erstmals ein Beschluss zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gefällt werden soll. Hierzu soll sie „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ prüfen, „welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.“ Außerdem wurde festgelegt, dass sich die Mindestlohnkommission „bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung“ orientiert (MiLoG § 9).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der für die Mindestlohnkommission maßgebliche Tarifindex (ohne Sonderzahlungen) im Jahr 2014 um 2,9% und im Jahr 2015 um 2,5% erhöht. Hieraus ergibt sich für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren eine Tarifsteigerung von 5,5%. Sollte der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde um den gleichen Prozentsatz erhöht werden, so ergäbe sich ein Betrag von knapp 9 Euro als Orientierungsmarke.

Allerdings hat die Mindestlohnkommission auch einen gewissen Entscheidungsspielraum, von dieser Orientierungsmarke nach unten oder nach oben abzuweichen. Für eine Abweichung nach unten bestehen angesichts der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Gründe. Für eine Abweichung nach oben spricht hingegen, dass das Niveau des Mindestlohns in Deutschland angesichts der bestehenden Lebenshaltungskosten immer noch sehr niedrig ist. Letztlich muss die im Mindestlohngesetz geforderte „Angemessenheit“ des Mindestlohnniveaus auch danach bewertet werden, ob der Mindestlohn unter den gegebenen Bedingungen ein bestimmtes Existenzminimum sicherstellt. Hierzu wurde in der deutschen Mindestlohndiskussion immer wieder das Ziel formuliert, wonach – zumindest bei alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten – der Lohn ein auskömmliches Leben ohne zusätzliche Aufstockungsleistungen ermöglichen soll. Für viele Städte und Regionen in Deutschland wäre hier für ein Mindestlohn von deutlich über 9 Euro nötig.

Dieser Beitrag beruht auf einer gemeinsam mit Marc Amlinger und Reinhard Bispinck verfassten ausführlicheren gleichnamigen Analyse, die als WSI-Report 28 veröffentlicht wurde.