Digitale Arbeitsvermittlungsplattformen: Versuch einer strukturellen Bewertung

16. November 2015

Online-Plattformen schießen in allen möglichen Feldern aus dem Boden. Reinigung bei Helpling, Paketlieferungen bei CheckRobin, Online-Dienstleistungen bei Clickworker – dies sind nur einige Beispiele für Tätigkeiten, die online vermittelt werden. Die Europäische Kommission ordnet diese Plattformen in einer aktuellen Mitteilung euphemistisch unter dem Schlagwort „Partizipative Wirtschaft“ ein. In diesem Text werden anhand einiger Arbeitsvermittlungsplattformen strukturelle Gemeinsamkeiten identifiziert: Welche Eigentümerstruktur steht hinter den Plattformen? Wie stellen sie sich selbst dar? Welche Geschäftsmodelle liegen ihnen zu Grunde? Wie steht es um die Entlohnung und die Vertragsbedingungen? Und vor allem: Was heißt das für die dort arbeitenden Menschen? Wir stellen  sieben zentrale Thesen dar und wagen genau das, was auch auf den Plattformen auf die Menschen zukommt, die von ihnen vermittelt werden: eine Bewertung.

Folgende in Österreich zugängliche Plattformen wurden beispielhaft betrachtet: Die beiden Vermittlungsplattformen für Reinigungskräfte Helpling.at und bookatiger.com/at, der Vermittler von Paketlieferdiensten CheckRobin.com, die Handwerkerplattform MyHammer.at, die Crowdworking- Plattform Clickworker.com/de, und die Vermittlungsplattform für Schreibarbeiten Lass-andere-schreiben.de.

These 1: Neue digitale Arbeitsvermittlungsplattformen werden oftmals von finanzkräftigen EigentümerInnen und InvestorInnen gehalten.

Der Blick auf die Eigentümerstrukturen neuer Online-Arbeitsvermittlungsplattformen fördert schnell das Bild von oft sehr kapitalstarken EigentümerInnen oder RisikokapitalgeberInnen ans Tageslicht. So ist an der deutschen Mutterfirma der Reinigungsvermittlungsplattform „Helpling“ Rocket-Internetlaut Medienberichten mit rd. 43 Mio. Euro – beteiligt. Rocket-Internet ist ein deutsches Unternehmen, das Beteiligungen an zahlreichen Internet-Firmen hält. Es ist darauf spezialisiert Unternehmen in kurzer Zeit maximal zu expandieren. Der Unternehmenswert aller von Rocket-Internet gehaltenen Beteiligungen hat laut Geschäftsbericht im Jahr 2014 3,1 Mrd. Euro betragen. Für Helpling werden im März 2015 eine Gesamtbeteiligung von 33,8% und ein Portfoliowertbeitrag von 36,5 Millionen Euro ausgewiesen. Als weitere Investoren werden auf der Homepage von Helpling „unter anderem Mangrove Capital Partners, Phenomen Ventures sowie Point Nine Capital“ angeführt.

Auch die Online-Task-Plattform Clickworker hat in mehreren Finanzierungsrunden Geld von finanzstarken Investoren eingesammelt. Laut unternehmenseigenen Angaben investierten Klaus Wecken sowie europäische Investmentunternehmen, darunter die KfW Bankengruppe, Corporate Finance Partners und die Odeon Venture AG.

Die Checkrobin GmbH, die Paketmitnahme vermittelt, hat laut Firmenbuch der Republik Österreich prominente Co-Eigentümer. Mit 10,8% ist die Attila Dogudan Privatstiftung investiert, die dem ehemaligen Rennfahrer und Luftfahrtunternehmer Niki Lauda zuzurechnende L3M Investments GmbH hält 23,4%. 10% wiederum hält der Medienunternehmer und Kaufhauseigentümer (Steffl) Hans Schmid. Die MyHammer AG, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlung von Heimwerk- und Handwerkstätigkeiten fußt, ist die Tochter der in Frankfurt börsennotierten MyHammer Holding AG. 26,5% an der MyHammer AG hält „ein Unternehmen der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck“, die auch mit 70,1% Mehrheitseigentümerin der MyHammer Holding AG ist. Bekannte Marken dieser Verlagsgruppe sind unter anderem die Wochenzeitung „Die Zeit“ und die Buchverlage „Rohwolt“ und „Kiepenheuer & Witsch“.

These 2: Online-Plattformen vermeiden den Begriff „Arbeit“ und geben Arbeitsleistenden neu erfundene Namen. Die dahinterstehende Absicht liegt nahe.

Auffallend ist die Kreativität mit der die Unternehmen Menschen „benennen“, deren Arbeitskraft über die Plattformen beworben wird. So werden bei Helpling die Reinigungskräfte durchgehend als „Helplinge“ bezeichnet, Helplings Konkurrent „Book a Tiger“ nennt sie „Tiger“ oder „Professionals“. Anderswo werden Euphemismen, wie „Experten“ oder  „Mitnehmer“ verwendet. Einzig auf der Plattform von MyHammer wird der traditionelle Begriff „Handwerker“ verwendet, der deutlich erahnen lässt, dass es sich hier um eine Arbeitsleistung im konventionellen Sinne handeln könnte. Ansonsten wird der Begriff der „Arbeit“ und der „ArbeitnehmerInnen“ umschrieben. Nicht zuletzt scheint es integraler Bestandteil der Kommunikationspolitik dieser Plattformen zu sein, explizit auf die „Privateigenschaft“ der Arbeitsleistenden hinzuweisen. CheckRobin bringt dies schon in seinem Slogan „Private bringen’s“ zum Ausdruck.

These 3: In der Selbstdarstellung verneinen die Plattformen die Rolle als ArbeitgeberInnen oder AuftraggeberInnen, teils sogar als VermittlerInnen

Die Plattformen verneinen durchgängig ihre „Auftraggebereigenschaft“, in einigen Fällen sogar die „Vermittlereigenschaft“. Sie charakterisieren sich selbst als „Marktplatz“ (Helpling),„Online-Vermittlungsportal“ (Book a tiger) oder als „technische Plattform“ (Lass-andere-schreiben) In seinen AGBs beschreibt sich Clickworker als „Workplace, auf dem angemeldete Teilnehmer verschiedene Leistungen anbieten können“. Insgesamt entsteht der Eindruck eines bewussten Versuchs sich immer stärker aus regulierten Bereichen zurückzuziehen und die damit verbundenen Begriffe bewusst zu meiden. Von Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen wird nicht gesprochen, aber in einem nächsten Schritt wird auch eine Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung vermieden, so dass letztlich nur noch von „Nutzern“ oder „Teilnehmern“ gesprochen wird – dies wirkt wie ein Streben nach der höchstmöglichen Privatisierung von Rollen.

These 4: Die Bewerbung von Fixpreisen widerspricht der Selbstdarstellung als Marktplatz.

Die Festlegung von Löhnen und Standards für Leistungserbringung widerspricht der Selbstdarstellung als reiner Marktplatz. In einigen Fällen (Helpling, Book a tiger, clickworker) werden sowohl die Löhne, als auch Standards für die Leistungserbringung (bei clickworker sogar eine Leistungskontrolle) vorgegeben, was der Selbstcharakterisierung als reiner „Marktplatz“ oder Vermittler von Selbstständigen widerspricht.

Dort wo Werklöhne dezentral dargestellt werden (zB MyHammer, Lass-andere-schreiben) kommt es zu intensivierter Konkurrenz durch „Versteigerungen“ der Arbeitsleistung durch jene, die ihre Arbeit bei den Plattformen anbieten. Es ist davon auszugehen, dass der Lohndruck durch den hohen Wettbewerb um Aufträge stark erhöht wird.

These 5: Es wird mit gesellschaftlich wünschenswerten Zielen geworben

Auffällig ist, dass neben auf der Hand liegenden Vorteilen für NutzerInnen – Einfachheit, Schnelligkeit und Flexibilität – zunehmend auch gesellschaftspolitisch wünschenswerte Ziele als Attribute für die Bewerbung der Plattformen verwendet werden. So spricht etwa CheckRobin von CO2-Einsparungen, Umwelt- und Ressourcenschonung um sein Geschäftsmodell zu bewerben. Das Angebot von Helpling hingegen reduziert laut eigenen Angaben „die Schwarzarbeit in Österreich und stärkt die Attraktivität legaler Reinigungskräfte“.

These 6: (Einseitige) Rankings sind zentraler Bestandteil der Plattformen

Bei allen untersuchten Plattformen gibt es die Möglichkeit für die KundInnen, die erbrachte Arbeitsleistung zu bewerten. Es wird meist darauf verwiesen, dass diese Bewertung in die weitere „Auftragsvergabe“ einbezogen wird. Umgekehrt gibt es für die ArbeitnehmerInnen meist keine Möglichkeit die KundInnen/AuftraggeberInnen zu bewerten. Ein Umstand, der in Anbetracht der Tatsache, dass Arbeitsleistende, die auf Online-Plattformen vermittelt werden, ihre Leistungen oftmals in Privatwohnungen völlig unbekannter AuftraggeberInnen erbringen, eine deutliche Schieflage aufweist.

These 7: Wochenend- und Feiertagsarbeit wird nicht gesondert behandelt.

Deutlich wird auch, dass sich bei den Informationen, die den arbeitenden Menschen auf der Homepage (zB in den FAQs für die AuftragnehmerInnen) bzw in den gesichteten AGBs zur Verfügung gestellt werden, nirgends darüber informiert wird, ob sich die Entlohnung für ihre Arbeit ändert, wenn sie zB an Sonn- oder Feiertagen erbracht wird.

Der Druck auf arbeits- und sozialrechtliche Standards wird im Kontext von Online-Vermittlungsplattformen durch den digitalen Wandels dynamisiert.

Als politische Ableitung scheinen zwei Punkte zentral. Erstens: In vielen Bereichen erbringen ArbeitnehmerInnen Leistung wie eh und je. Neu ist die Art der Vermittlung. Wichtiges politisches Ziel muss also sein, dass unter dem Deckmantel neuer digitaler Arbeitsweisen nicht bestehende Arbeits- und Sozialstandards ausgehöhlt werden – und zwar unabhängig davon wie diese neuen Arbeitsformen (Begriffe in einem Bericht der Dublin-Foundation sind hier etwa: Crowdwork, Portfolio Work, Casual Work) bezeichnet und kategorisiert werden

Für den interessenspolitischen Diskurs scheint es zweitens wichtig, sich auf gemeinsame Aspekte unterschiedlicher neuer Phänomene der Arbeit und Arbeitsvermittlung zu konzentrieren. Vor allem auch, da davon auszugehen ist, dass sich neue Begriffe und Kategorien parallel zum technischen Fortschritt rasch und fließend weiter entwickeln werden, und somit Antworten auf die großen Trends gefunden werden müssen.

Eine wesentliche Gemeinsamkeit scheint darin zu liegen, dass es sich letztlich um prekäre Arbeit handelt, die von gewinnorientierten Unternehmen unter Zuhilfenahme digitaler Technologie angeboten oder vermittelt wird. Es erscheint mehr als denkbar, dass viele Menschen nicht von den Aufträgen, die sie über die Plattformen bekommen, ihr Leben finanzieren können, sondern dazu auf andere Arbeit oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Gemeinsam ist den Plattformen auch, dass sie versuchen, mit der Rolle als Auftraggeber oder gar Arbeitgeber tunlichst nicht in Kontakt zu kommen und sehr darauf bedacht sind, die ArbeitnehmerInnen in ihrer Rolle als Private und Selbstständige zu beschreiben. Politisch müssen daher Wege diskutiert werden, wie die AuftraggeberInnen aus der Anonymität des Internets in die Verantwortung geholt werden können.

Nicht zuletzt ist die Ranking-Kultur auf diesen digitalen Arbeitsvermittlungsplattformen umfangreich ausgeprägt. Ihr Effekt auf die Beschäftigten und eine faire Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen muss dringend untersucht werden. Und es gilt umgekehrt Möglichkeiten für die Beschäftigten zu schaffen, sich über ArbeitgeberInnen, ihre Aufträge und ihre Verlässlichkeit bei der Bezahlung und der Einhaltung der Rahmenbedingungen auszutauschen.

Zweifelsohne kann festgehalten werden, dass zahlreiche erkämpfte Rechte, wie kollektiver Mindestlohn, Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit, Überstundenzuschläge, Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Urlaubsgeld und etliche mehr für viele Arbeitsleistende auf diesen Plattformen nicht gelten. Hier beginnen historische Kämpfe im digitalen Zeitalter von neuem.

Diesem Artikel liegt ein ausführlicherer Beitrag zugrunde, der von den AutorInnen auf „Momentum – Kongress für kritische Wissenschaft 2015“ diskutiert wurde.